Rechtsprechung
BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung (Erörterungsmängel; molekulargenetische Untersuchung von DNA-Spurenträgern) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 267 StPO
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Identifizierung des Täters aufgrund einer DNA-Untersuchung - Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichtliche Begründung bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund einer DNA-Spur
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Identifizierung des Täters aufgrund einer DNA-Untersuchung
- ra.de
- rewis.io
Beweiswürdigung im Strafverfahren: Notwendige Urteilsfeststellungen bei Identifizierung des Täters aufgrund einer DNA-Untersuchung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Anforderungen an die tatrichtliche Begründung bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund einer DNA-Spur - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
DNA passt - Basta, du warst es…
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.04.2011 - 61 KLs 44/10
- BGH, 12.10.2011 - 2 StR 362/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 403
- NStZ-RR 2012, 53
- StV 2012, 522
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12
Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden …
Je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass zufällig eine andere Person identische Merkmale aufweist, desto höher kann das Tatgericht den Beweiswert einer Übereinstimmung einordnen und sich - gegebenenfalls allein aufgrund der Übereinstimmung - von der Täterschaft überzeugen (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324: Wahrscheinlichkeit von 1 : 6.937 reicht allein zum Nachweis der Täterschaft nicht aus; andererseits BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159: Seltenheitswert im Millionenbereich, im konkreten Fall 1 : 256 Billiarden, kann ausreichen; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; zur Vaterschaftsfeststellung BGH, Urteil vom 12. Januar 1994 - XII ZR 155/92, NJW 1994, 1348, 1349).Danach reicht es für das Revisionsgericht zur Überprüfung, ob das Ergebnis einer auf einer DNA-Untersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung plausibel ist, im Regelfall aus, wenn das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob diese unabhängig voneinander vererbbar sind (und mithin die Produktregel anwendbar ist), ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalkombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 7. November 2012 - 5 StR 517/12, NStZ 2013, 179; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Vielzahl weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).
Schließlich hat das Landgericht den Zusammenhang zwischen den DNA-Spuren und der Tat ausreichend dargelegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ 2012, 403, 404; vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180).
- BGH, 06.03.2012 - 3 StR 41/12
Beweiswürdigung (DNA-Spuren am Tatort; Wahrscheinlichkeitsberechnung)
Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Berechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung der Berechnungsgrundlagen im Urteil (Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320). - BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12
Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen …
Wegen ihrer inzwischen anerkannten Standardisierung bedarf die bei der DNA-Analyse verwendete Untersuchungsmethode - wie auch diejenigen bei anderen standardisierten Untersuchungsmethoden, etwa bei der Blutalkoholbestimmung oder der Daktyloskopie - als solche keiner näheren Darlegung in den Urteilsgründen mehr (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).bb) Anders soll es sich in bestimmten Konstellationen bei der sich daran anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsberechnung verhalten (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12 mwN, 6. März 2012 - 3 StR 41/12 und vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).
b) Nicht zu beanstanden ist ferner die von der Strafkammer vorgenommene, für die Täterschaft des Angeklagten sprechende Würdigung des Zusammenhangs der sichergestellten DNA-Spur mit der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11).
- BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12
Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im …
Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der Wahrscheinlichkeitsberechnung auf ihre Plausibilität zu ermöglichen, verlangt der Bundesgerichtshof deshalb in ständiger Rechtsprechung die Mitteilung ihrer Grundlagen im Urteil (Beschluss vom 6. März 2012 - 3 StR 41/12; Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NJW 2009, 1159; Beschluss vom 5. Februar 1992 - 5 StR 677/91, NStZ 1992, 601; Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320). - BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19
Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53, 54). - BayObLG, 14.07.2022 - 206 StRR 27/22
Verstoß gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot durch Zuschaustellen einer …
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53, 54; st. Rspr.). - LG Bonn, 26.09.2013 - 21 KLs 20/13
Einmaligkeit einer DNA-Spur durch Seltenheitswert im Millionenbereich i.R.d. …
Während bei beweglichen Gegenständen, die von den Tätern zum Tatort gebracht worden sind, kein sicherer Zusammenhang zwischen DNA-Spur und Tat hergestellt werden kann (BGH Beschl. v. 12.10.2011 [2 StR 362/11] StV 2012, 522), ist dies bei der Ladeneinrichtung anders. - KG, 29.02.2012 - 121 Ss 21/12
Betrugsversuch bei einem mehraktigen Geschehensablauf
Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - 2 StR 362/11 - [Juris]). - BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine
Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011, 2 StR 362/11, NStZ-RR 2012, 53, 54). - LG Aschaffenburg, 21.08.2019 - KLs 105 Js 1991/19
Entfernen vom Unfallort, Raub, Urkundenfälschung, Betäubungsmittel
Seltenheitswerte im Millionenbereich sind insoweit für die Überzeugungsbildung ausreichend (BGH NStZ-RR 2012, 53). - BayObLG, 11.12.2020 - 206 StRR 421/20
Landfriedensbruch: Beteiligung an Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge