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   BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20   

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BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20 (https://dejure.org/2020,45096)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2020 - 2 StR 362/20 (https://dejure.org/2020,45096)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 (https://dejure.org/2020,45096)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 64 StGB; § 64 Satz 1 StGB
    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (nur ausnahmsweise Begründung durch Drogenabhängigkeit allein); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 21 StGB, §§ 73, 73c StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 64 Satz 1 StGB, § 64 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 67b StGB, § 354 Abs. 3 StPO, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit eines Rauschgiftsüchtigen aus Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen; Entnahme des Geldes aus der Kasse unter Mitsichführen von Nägeln als Diebstahl mit Waffen

  • rewis.io

    Verminderte Schuldfähigkeit: Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bei einem Betäubungsmittelabhängigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21 ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a
    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit eines Rauschgiftsüchtigen aus Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen; Entnahme des Geldes aus der Kasse unter Mitsichführen von Nägeln als Diebstahl mit Waffen

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenabhängigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12

    Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    aa) Im Ausgangspunkt zutreffend hat die Strafkammer gesehen, dass die Drogenabhängigkeit des Angeklagten als solche die Annahme verminderter Schuldfähigkeit nicht zu begründen vermag (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53).

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Anlass, diese Umstände, die in die notwendige Gesamtwürdigung des Zustands des Angeklagten bei Tatbegehung einzubeziehen gewesen wären (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5 mwN), näher als geschehen in den Blick zu nehmen, hat bereits der geschilderte Ablauf des Tattages geboten: Zunächst konsumierte der Angeklagte Whisky, Bier, 6 bis 7 g Amphetamin und 2 g Kokain; nach Konsumende gegen Mitternacht wanderte der Angeklagte ziellos durch die Straßen, bis er "das Bedürfnis verspürte, wieder Drogen (Amphetamine) zu konsumieren' und, da er kein Geld hatte, ihm "die Idee' kam, "zum Kauf der Suchtstoffe ... illegal Bargeld' zu erbeuten und hierzu alsbald - um 9.15 Uhr - mit nicht ausschließbar nur zufällig gefundenen Nägeln bewaffnet eine ihm bekannte Apotheke zu überfallen.

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).

  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Täter schon einmal als äußerst unangenehm erlitten hat, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151, 152; BeckOK-StGB/Eschelbach, 47. Ed., § 21 Rn. 28 mwN).

    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).

  • BGH, 15.12.2015 - 1 StR 564/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Auch der Umstand, dass der Angeklagte nunmehr vom Drogenkonsum Abstand genommen und Bemühungen unternommen hat, seine Rauschmittelabhängigkeit zu bekämpfen, lässt die Notwendigkeit, eine Maßregelanordnung zu prüfen, nicht entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 564/15).
  • BGH, 20.08.2013 - 5 StR 36/13

    Verminderte Schuldfähigkeit bei Straftatbegehung aus Furcht vor

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Das wäre vielmehr rechtsfehlerhaft, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass bereits die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst') erlebt hat und als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich beeinträchtigen kann (vgl. BGH, Urteile vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, NJW 1989, 2336; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347 mwN - Fälle der Abhängigkeit von Heroin; Senat, Urteil vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; BGH, Urteil vom 19. September 2000 - 1 StR 310/00, NStZ 2001, 83 - Fälle der Abhängigkeit von Kokain und Amphetamin).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Die Begründung, mit der das Landgericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB verneint, hält - auch eingedenk des revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraums des Tatrichters (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 2004 - 5 StR 306/03 Rn. 47) - sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 26/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Erörterungsmangel)

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Erwägungen zu einer Anordnung nach § 64 StGB waren nicht deshalb entbehrlich, weil die Strafkammer eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten angenommen hat; eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 26/07, NStZ-RR 2007, 193, 194 mwN).
  • BGH, 04.09.2018 - 3 StR 344/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 21.10.2020 - 2 StR 362/20
    Eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelmissbrauch zu schwersten Persönlichkeitsänderungen geführt hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 3 StR 344/18, NStZ-RR 2019, 136 mwN), der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, oder unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines akuten Rauschs verübt.
  • BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22

    Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen

    Ausnahmsweise ist eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Abhängigkeit von Suchtmitteln etwa dann anzunehmen, wenn das Delikt im Zustand eines aktuellen Rausches verübt wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 26 m. w. N.), wenn ein langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 und vom 4. September 2018 - 3 StR 344/18 - NStZ-RR 2019, 136 Rn. 6 m. w. N.) oder wenn die Angst eines Abhängigen vor Entzugserscheinungen diesen unter ständigen Druck setzt und ihn zu Straftaten treibt, die unmittelbar oder mittelbar der Beschaffung des Suchtmittels dienten (vgl. BGH, Urteil vom 7. November 2000 - 5 StR 326/00 - juris Rn. 5).

    Auch Entzugserscheinungen, welche erst noch bevorstehen, können mitunter einen Drang zur Beschaffungskriminalität übermächtig werden lassen, wenn die Angst des Täters vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm ("grausamst") erlitten hat und die er als nahe bevorstehend einschätzt, sein Hemmungsvermögen erheblich vermindert (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12 - juris Rn. 27 und Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20 - NStZ-RR 2021, 77 Rn. 7 m. w. N.).

  • BGH, 06.07.2022 - 2 StR 53/22

    Verfahrensbindung durch Vereinbarung der Gerichte (sachliche Zuständigkeit

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann bei Beschaffungsdelikten eines rauschgiftabhängigen Täters dessen Steuerungsfähigkeit unter Umständen auch dann erheblich vermindert sein, wenn er bei Tatbegehung unter starken Entzugserscheinungen leidet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77 mwN).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 310/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (vermindertes Hemmungsvermögen: mehrstufige

    Auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Täter schon einmal als äußerst unangenehm ("intensivst" oder "grausam") erlitten hat, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit führen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 493/19, StV 2021, 358; vom 21. Oktober 2020 - 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77, 78; vom 17. April 2012 - 1 StR 15/12, NStZ 2013, 53, 54; BGH, Urteile vom 13. Dezember 1995 - 3 StR 276/95, BGHR StGB § 21 BtMAuswirkungen 12; vom 20. August 2013 - 5 StR 36/13, NStZ-RR 2013, 346, 347; vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14 Rn. 11; MüKo-StGB/Streng, 4. Aufl., § 20 Rn. 105 ff.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 20 Rn. 11a).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202StRR 10/21

    Mindestfeststellungen für Ausschluss alkoholbedingter Schuldunfähigkeit

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, würde eine Unterbringungsanordnung im weiteren Verfahren nicht hindern (§ 358 Abs. 2 StPO), weil er die unterbliebene Anordnung der Maßregel nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschl. vom 21.10.2020 - 2 StR 362/20 bei juris).
  • BayObLG, 01.02.2021 - 202 StRR 10/21

    Revision; Berufung; Berufungsbeschränkung; Schuldspruch; Rechtsfolgenausspruch;

    Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, würde eine Unterbringungsanordnung im weiteren Verfahren nicht hindern ( § 358 Abs. 2 StPO ), weil er die unterbliebene Anordnung der Maßregel nicht von seinem Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschl. vom 21.10.2020 - 2 StR 362/20 bei juris).
  • LG Trier, 28.09.2021 - 8032 Js 2169/21
    Auch die Angst vor unmittelbar bevorstehenden Entzugserscheinungen, die der Täter schon einmal als äußerst unangenehm erlitten hat, kann zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit führen (BGH, Beschl. v. 21.10.2020, Az. 2 StR 362/20, NStZ-RR 2021, 77).
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