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   BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94   

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https://dejure.org/1994,4347
BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,4347)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1994 - 2 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,4347)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1994 - 2 StR 362/94 (https://dejure.org/1994,4347)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.05.1993 - 3 StR 156/93

    Verpflichtung zur schuldangemessenen Bestrafung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Das Landgericht hat wesentliche Umstände, die für die Verurteilung der Angeklagten bedeutsam sein können, nicht erörtert, es hat keine Gesamtwürdigung aller gegen die Angeklagten sprechenden Umstände unternommen und zudem an die für eine Verurteilung erforderliche richterliche Überzeugung zu hohe Anforderungen gestellt (vgl. BGH, Urt. v. 6. November 1987 - 2 StR 390/89; v. 9. September 1994 - 4 StR 364/94; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr auftauchen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urt. v. 14. April 1993 - 3 StR 604/92 und vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94).

  • BGH, 08.09.1994 - 4 StR 364/94

    Beihilfe bei einseitiger Kenntnisnahme ohne objektiv fördernden Beitrag - Aktive

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Das Landgericht hat wesentliche Umstände, die für die Verurteilung der Angeklagten bedeutsam sein können, nicht erörtert, es hat keine Gesamtwürdigung aller gegen die Angeklagten sprechenden Umstände unternommen und zudem an die für eine Verurteilung erforderliche richterliche Überzeugung zu hohe Anforderungen gestellt (vgl. BGH, Urt. v. 6. November 1987 - 2 StR 390/89; v. 9. September 1994 - 4 StR 364/94; BGHR StPO § 261 Einlassung 5).

    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr auftauchen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urt. v. 14. April 1993 - 3 StR 604/92 und vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94).

  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 614/91

    Betrug durch einen Geschäftsführer einer GmbH bei Insolvenz - Anforderung an die

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Die Freisprechung der Angeklagten in diesem Falle ist schon deshalb aufzuheben, weil das Urteil in seiner Sachdarstellung insoweit nicht den Anforderungen genügt, die an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Die Freisprechung der Angeklagten in diesem Falle ist schon deshalb aufzuheben, weil das Urteil in seiner Sachdarstellung insoweit nicht den Anforderungen genügt, die an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell;

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Der Wert der von der Firma L. angebotenen und erbrachten Leistungen bestimmt sich nicht nach dem genannten Maximalwert, sondern nach dem Preis, der im konkreten Fall im Wettbewerb erzielbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 38, 186 = BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 36).
  • BGH, 04.07.1991 - 4 StR 233/91

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein freisprechendes Urteil - Anforderungen

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Die Freisprechung der Angeklagten in diesem Falle ist schon deshalb aufzuheben, weil das Urteil in seiner Sachdarstellung insoweit nicht den Anforderungen genügt, die an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 24.08.1994 - 3 StR 204/94

    Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Radionuklidkosten gegenüber der

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Ohne Kenntnis dieser objektiven Gegebenheiten kann der Senat nicht beurteilen, ob die Annahme des Landgerichts, die 62.262,24 DM seien möglicherweise nur versehentlich ausbezahlt worden, frei von Rechtsfehlern ist (vgl. auch BGH, Urt. v. 24. August 1994 - 3 StR 204/94).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Die Freisprechung der Angeklagten in diesem Falle ist schon deshalb aufzuheben, weil das Urteil in seiner Sachdarstellung insoweit nicht den Anforderungen genügt, die an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 14.04.1993 - 3 StR 604/92

    Schuldspruchänderung wegen fehlerhafter Wahlgegenüberstellung

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Dabei ist es für die richterliche Überzeugung erforderlich aber auch genügend, daß ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit besteht, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr auftauchen können (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGHR StPO § 261 Einlassung 5, Überzeugungsbildung 20; § 267 Abs. 5 Freispruch 4; BGH, Urt. v. 14. April 1993 - 3 StR 604/92 und vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94).
  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 208/90

    Fehlende Beweiswürdigung und Feststellungen zum Tatgeschehen als

    Auszug aus BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94
    Die Freisprechung der Angeklagten in diesem Falle ist schon deshalb aufzuheben, weil das Urteil in seiner Sachdarstellung insoweit nicht den Anforderungen genügt, die an ein freisprechendes Urteil zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 5, 7, 8).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Vielmehr hat der Tatrichter sich aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung zu bilden (BGHSt 34, 29, 34; BGH, Urt. v. 23. April 1991 - 1 StR 128/91; BGH, Urt. v. 15. Dezember 1993 - 2 StR 578/93; BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994 - 2 StR 362/94; Hürxthal in KK 3. Aufl. StPO § 261 Rdn. 28 m.w.N.).
  • BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue,

    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1994 2 StR 362/94 - vgl. auch BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 -).
  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

    Zweifelhaft könnte sein, ob das Schwurgericht hinreichend beachtet hat, daß auch entlastende Angaben eines Angeklagten, für deren Richtigkeit oder Unrichtigkeit es keinen unmittelbaren Beweis gibt, nicht ohne weiteres als unwiderlegt hinzunehmen sind (vgl. BGHSt 34, 29, 34;Senatsurteil vom 8. September 1994 - 4 StR 364/94; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1994 - 2 StR 362/94).
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