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   BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09   

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https://dejure.org/2009,3828
BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,3828)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2009 - 2 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,3828)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 2 StR 363/09 (https://dejure.org/2009,3828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen tatrichterlichen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an einen tatrichterlichen Beschluss über die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unterbringung eines vorbestraften Aggressionstäters in einem psychiatrischen Krankenhaus muss neu geprüft werden

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 557
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags (Begründungsanforderungen;

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 272/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 02.12.2009 - 2 StR 363/09
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NStZ 1997, 503; NStZ-RR 2002, 68 f.; StV 2005, 113, 115 m.w.N.; StV 2007, 176; StraFo 2007, 378; StraFo 2008, 162).
  • LG Frankenthal, 27.08.2019 - 3 KLs 5122 Js 36045/16

    Bewährungsstrafe für fahrlässige tödliche Explosion auf den Gelände einer

    Bedeutungslos ist eine Beweistatsache auch dann, wenn sie trotz eines bestehenden tatsächlichen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung zu beeinflussen (BGH, StV 2010, 557, 558).
  • BVerwG, 14.06.2016 - 4 B 45.15

    Planfeststellungsfiktion Flughafen Köln/Bonn; Lärmschutz; Verfahrensgrundsätze

    Sie beruft sich hierzu insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NJW 2005, 1132 ; ebenso BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09 - StV 2010, 557 = juris Rn. 6) und macht geltend, die bloße Ablehnung als "unerheblich" habe den Klägern eine effektive Reaktionsmöglichkeit und damit das rechtliche Gehör genommen.

    Davon geht zutreffend auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NJW 2005, 1132 und vom 2. Dezember 2012 - 2 StR 363/09 - StV 2010, 557 Rn. 6).

  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478).

    Eine so gefundene tatsächliche Bedeutungslosigkeit ist in dem den Beweisantrag ablehnenden Gerichtsbeschluss zu begründen (§ 244 Abs. 6 Satz 1 StPO); die erforderliche Begründung entspricht grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch die Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2019 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558).

  • KG, 27.01.2015 - 161 Ss 186/14

    Zu den Anforderungen an die Annahme einer "ins Blaue hinein" aufgestellten

    Solche in den Urteilsgründen nachgeschobenen Erwägungen können einen Begründungsmangel schon deshalb nicht heilen, weil dem Angeklagten sonst die Gelegenheit genommen wäre, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Verfahrensrechte in der Hauptverhandlung nach der neuen Begründung zu richten (vgl. BGH StV 2010, 557; 1990, 246; Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - [4] 1 Ss 197/04 [135/04] - OLG Köln VRS 64, 279, 280; Meyer-Goßner aaO, Rn. 43a).

    Die erforderliche Begründung entspricht grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. zum Ganzen BGH StV 1997, 567; 2010, 557 mwN).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Die erforderliche Begründung entspricht dabei grundsätzlich den Begründungserfordernissen bei der Würdigung von durch Beweisaufnahme gewonnenen Indiztatsachen in den Urteilsgründen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, NStZ 2007, 352; vom 17. Dezember 2013 - 4 StR 374/13, NStZ 2014, 168, 169; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 144 jeweils mwN).
  • BGH, 21.05.2013 - 2 StR 29/13

    Verschlechterungsverbot (Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in einem

    Die Bedeutungslosigkeit lag auch nicht auf der Hand, was eine fallbezogene Begründung ausnahmsweise entbehrlich hätte machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2009 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557; Beschluss vom 27. März 2012 - 3 StR 47/12 mwN).
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