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   BGH, 06.09.1995 - 2 StR 363/95   

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https://dejure.org/1995,7221
BGH, 06.09.1995 - 2 StR 363/95 (https://dejure.org/1995,7221)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1995 - 2 StR 363/95 (https://dejure.org/1995,7221)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1995 - 2 StR 363/95 (https://dejure.org/1995,7221)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86; Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99

    Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt

    Soweit der Beschwerdeführer zum Fall 5 der Anklage (Tat vom 24. April 1998) einwendet, die Anwendung von Gewalt sei nicht rechtsfehlerfrei festgestellt, verkennt er, daß schon das Festhalten des Tatopfers eine Nötigung "mit Gewalt" darstellen kann (BGH, Urteile vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95 und vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97).
  • BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97

    Anforderungen an eine Gewalthandlung bei Sexualdelikten - Strafzumessung unter

    Zwar kann das Festhalten des Tatopfers im Einzelfall eine Nötigung "mit Gewalt" darstellen (BGH, Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95).
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