Rechtsprechung
BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 130 StGB; Art. 5 GG; Art. 10 EMRK
Volksverhetzung und Auschwitzlüge (Herunterspielen von Opferzahlen; Verbreiten von Schriften; Zugänglichmachen von Schriften; Vorrätighalten von Schriften zum Zwecke der Verbreitung; Verharmlosen in einer Versammlung; Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens); ... - lexetius.com
StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, b und d); § 130 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- nomos.de
, S. 36 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
§ 130 StGB
Tatbestandsvoraussetzungen der Volksverhetzung - Wolters Kluwer
Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung; Vorwurf der Verharmlosung der Tötung von Juden in Auschwitz; "Verbreiten" im Sinne von § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) des Strafgesetzbuches (StGB); Einordnung der Aushändigung zweier Pressemappen mit einem ...
- Judicialis
StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b; ; StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. d; ; StGB § 130 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a, b, d § 130 Abs. 3
Zum "Verharmlosen in einer öffentlichen Versammlung" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Bundesgerichtshof hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.12.2004)
Ex-Vertriebenenfunktionär droht Verurteilung wegen Volksverhetzung // Freispruch für Latussek aufgehoben
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
- LG Erfurt, 03.06.2005 - 590 Js 34045/01
Papierfundstellen
- NJW 2005, 689
- NStZ 2005, 378
- NJ 2005, 223
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Ein "Verbreiten" im strafrechtlichen Sinne setzt dann eine körperliche Weitergabe des Mediums voraus, die darauf gerichtet ist, das Medium seiner Substanz nach einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, der nach Zahl und Individualität so groß ist, dass er für den Täter nicht mehr kontrollierbar ist (BGH, Urt. v. 22.12.2004 - 2 StR 365/04, NJW 2005, 689, 690). - BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08
Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz; …
Folgerichtig hat der Zweite Senat des Bundesgerichtshofs in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal "Verbreiten" bei § 130 Abs. 2 Nr. 1a, Abs. 3, Abs. 4 (jetzt: Abs. 5) StGB konkreter und restriktiver als der vom Landgericht zitierte Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts (…a.a.O.), dem derselbe Sachverhalt wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugrunde lag, festgestellt, dass zwar schon die Weitergabe eines Exemplars der Schrift ausreiche, wenn dies mit dem Willen geschehe, der Empfänger werde die Schrift durch die körperliche Weitergabe einem größeren Personenkreis zugänglich machen oder wenn der Täter mit der Weitergabe an eine größere, nicht mehr zu kontrollierende Zahl von Personen rechne, dass aber die Weitergabe an einzelne bestimmte Dritte allein das Merkmal des Verbreitens hingegen nicht zu erfüllen vermöge, wenn nicht feststehe, dass der Dritte seinerseits die Schrift an weitere Personen überlassen werde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 -, NJW 2005, S. 689 ). - OLG Naumburg, 22.10.2015 - 2 Rv 150/14
Freispruch für NPD-Politiker: Der Holocaust als "böse Mär"
Nicht erforderlich ist das Bestreiten des Völkermordes als historisches Gesamtgeschehen, es genügt ein "Herunterrechnen der Opferzahlen" und sonstige Formen des Relativierens oder Bagatellisieren seines Unrechtsgehalts (BGH, Urt. v. 22.12.2004 2 StR 365/04 RdNr. 24, juris m.w.N.).
- BGH, 10.10.2013 - 4 StR 258/13
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (gemeinschaftliche täterschaftliche …
Da die Übersendung der kinderpornographischen Bilder, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergaben, durch den Angeklagten an den Zeugen T. nach den Feststellungen nicht dazu diente, die Bilder einem größeren Personenkreis zugänglich zu machen, hat sich der Angeklagte insoweit nicht eines Verbreitens im Sinne des § 184b Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Begriff des Verbreitens vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BGHR StGB § 130 Abs. 2 Verbreiten 1;… vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHR StGB § 184 Verbreiten 1), sondern des Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften nach § 184b Abs. 2 StGB schuldig gemacht. - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
(1) Der öffentliche Friede ist unter anderem gestört, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert ist (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 - NJW 2005, 689 m.w.N., vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00 - BGHSt 46, 212 und vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87 - BGHSt 34, 329 ).Nach den Umständen des hier vorliegenden Einzelfalles wäre bei Durchführung der Versammlung eine Störung des öffentlichen Friedens zu erwarten gewesen, weil die Veranstaltung voraussichtlich in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt geblieben wäre, sondern weit über W. hinaus Beachtung gefunden und insbesondere bei überlebenden Opfern und bei den Nachkommen der getöteten Opfer die verständliche Angst vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung des zugrunde liegenden Gedankenguts ausgelöst hätte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 a.a.O. S. 689).
- OLG Celle, 16.08.2019 - 2 Ss 55/19
Zur Abgrenzung der Tathandlungen des Verharmlosens und des Leugnens und zur …
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung mehrfach herausgestellt, dass im Fall eines "Herunterrechnens der Opferzahlen" oder sonstiger Formen des Relativierens oder Bagatellisierens des Unrechtsgehalts des Holocausts zwar eine abgeschwächte Form des Leugnens gegeben ist, diese indes allein der Tatbestandsvariante des Verharmlosens unterfällt (BGH, Urteil vom 22.12.2004 - 2 StR 365/04; NJW 2005, 689; BGH, Urteil vom 06. April 2000 - 1 StR 502/99 -, BGHSt 46, 36-48).Ebenso wie sich in Fällen des nur zahlenmäßigen Infragestellens im Randbereich der geschichtlich feststehenden Größenordnung die Grenze der Strafbarkeit beim quantitativen Verharmlosen angesichts der in die Millionen gehenden Zahl der Opfer des Holocaust nicht abstrakt bestimmen lässt (…Krauß in: Laufhütte u.a., aaO, Rn. 107; BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 -, juris), erscheint es bei einer anderen Auslegung in Fällen des - vorliegend gegeben - umfassenden Herunterspielens der Opferzahlen unmöglich, eine klare Grenze zu ziehen, wann ein (teilweises) Leugnen bzw. ein Verharmlosen i.S.v. § 130 Abs. 3 StGB gegeben ist.
- OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17
Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines …
Die Tathandlung des Billigens bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Ereignisse bzw. Gewalttaten (vgl. auch BGH Urteil vom 22. Dezember 2004, 2 StR 365/04, NStZ 2005, 378; BGHSt 22, 282, 287;… LK-Hanack, StGB, 11. Aufl., § 140 Rdn. 7, 14, 17;… MK-Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 130 Rdn. 78, 79;… Lenckner/Sternberg-Lieben in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 130 Rdn. 18;… NK-Ostendorf, StGB 2. Aufl. § 130 Rdn. 26;… Fischer, StGB, 62 Aufl., § 140 Rdn. 7;… Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., § 130 Rdn. 8). - OLG Hamm, 01.10.2015 - 1 RVs 66/15
Das Singen des sog. U-Bahn-Liedes kann den Tatbestand der Volksverhetzung …
Billigen bedeutet - wie in § 140 Nr. 2 StGB - das ausdrückliche oder konkludente Gutheißen der betreffenden Handlung (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BeckRS 2005, 01227, m.w.N.).Dafür steht schon das Synonym "Auschwitz" (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2004 - 2 StR 365/04, BeckRS 2005, 01227; LG Traunstein, Urteil vom 30. August 2006 - 7 Ns 110 Js 43293/04, BeckRS 2007, 04556).
Die Angeklagten haben nach den bisherigen Feststellungen das NS-Gewalt- und Massenvernichtungsunrecht im Konzentrationslager Auschwitz, das eine geschichtliche Tatsache ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2004, a.a.O.) gebilligt.
- BVerwG, 05.08.2009 - 6 A 3.08
Vereinsverbot, Vereinszeitschrift, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde, …
Ein partielles Leugnen bzw. quantitatives Verharmlosen liegt vor, wenn nicht der Völkermord als historisches Gesamtgeschehen bestritten, jedoch die Zahl der Opfer heruntergerechnet oder sein Unrechtsgehalt in sonstiger Form relativiert oder bagatellisiert wird (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2004 - 2 StR 365/04 - NJW 2005, 689 ).Ein partielles Leugnen oder quantitatives Verharmlosen ist ungeachtet der persönlichen Überzeugung des sich Äußernden bei einem bewussten Abstreiten des bekanntermaßen historisch anerkannten Holocaust gegeben (…BGH, Urteile vom 10. April 2002 a.a.O. S. 282 und vom 22. Dezember 2004 a.a.O. S. 691).
- VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 B 06.1894
Verbot einer rechtsextremen Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß"
Der öffentliche Friede ist gestört, wenn das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttert wird (BGH vom 2.4.1987 BGHSt 34, 329 zu § 126 Abs. 1 StGB sowie vom 22.12.2004 NJW 2005, 689/691 zu § 130 StGB a.F.), die Äußerung "auf die Betroffenen als Ausdruck unerträglicher Missachtung wirkt (…BT-Dr. 9/2090, S. 8)" (BGH NJW 2005, 689/691) oder wenn potenzielle Täter durch Schaffung eines "psychischen Klimas" aufgehetzt werden (BGHSt 34, 329).Zuletzt hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 22. Dezember 2004 (NJW 2005, 689/691 zu § 130 StGB a.F.), die sich mit einer Äußerung im Zusammenhang mit Auschwitz befasste, dargelegt: .
- BGH, 10.01.2017 - 3 StR 144/16
Grundsätze der Mengen- und Kettenverbreitung bei Volksverhetzung und …
- BGH, 16.05.2012 - 3 StR 33/12
Rechtsfehlerhafte Nichterörterung der Einsichtsfähigkeit des Angeklagten trotz …
- LG Neuruppin, 07.11.2016 - 14 Ns 25/16
NPD-Kader wegen KZ-Tattoo zu Haftstrafe verurteilt
- ArbG Hamburg, 18.10.2017 - 16 Ca 23/17
Außerordentliche Kündigung - Relativieren des Holocaust
- VG Kassel, 28.09.2009 - 4 K 1403/07
Würdigung von Rudolf Hess als Mordopfer
- VGH Bayern, 10.08.2005 - 24 CS 05.2053
Versammlung zum "Gedenken an Rudolf Heß" in Wunsiedel bleibt verboten
- VGH Bayern, 10.08.2006 - 24 CS 06.1965
Verbot der Heß-Kundgebung in Wunsiedel bestätigt
- OLG Hamm, 10.09.2013 - 3 Ws 259/13
Beschlagnahme von Zeitschriften mit volksverhetzendem Inhalt
- VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November …
- VG Bayreuth, 25.07.2005 - B 1 S 05.634
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen …
- VG Bayreuth, 24.06.2009 - B 1 S 09.410
1. Das Verbot der mit dem Thema "Gedenken an Rudolf Heß" angemeldeten Kundgebung …
- VG Bayreuth, 18.07.2006 - B 1 S 06.634
Verwaltungsgericht bestätigt Verbot der Heß-Kundgebung am 19. August 2006 in …
- LG Paderborn, 12.03.2015 - 3 Ns 178/14
- VG Bayreuth, 23.07.2008 - B 1 S 08.657
Glorifizierung von Rudolf Heß
- LG Erfurt, 03.06.2005 - 590 Js 34045/01
- LG Traunstein, 06.10.2006 - 7 Ns 110 Js 43293/04
- VG Köln, 11.05.2012 - 19 K 140/10
Rechtmäßigkeit der Indizierung des Buches "Faktenspiegel V - Das belogene Volk …
- OLG Jena, 14.01.2008 - 249/07
Volksverhetzung
- OLG München, 10.01.2007 - 4St RR 244/06