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BGH, 30.10.2002 - 2 StR 366/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 33 Abs. 2 BtMG; § 73 Abs. 1 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
Abgrenzung von Einziehung und Verfall von Einnahmen aus unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Einziehung - Ersetzung durch Verfallsentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 § 74 Abs. 1; BtMG § 33 Abs. 2
Einziehung oder Verfall des Kaufpreises für BtM - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 57
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.09.2019 - 5 StR 242/19
Anordnung der Einziehung des Wertes des Tatertrages hinsichtlich Verzichts auf …
Das Landgericht hat nicht festgestellt, dass es sich dabei um Mittel zum Erwerb weiterer zum Verkauf bestimmter Betäubungsmittel handelte, die - gegebenenfalls - der Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 StGB unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2002 - 2 StR 366/02, NStZ-RR 2003, 57).
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