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   BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16   

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https://dejure.org/2017,13729
BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16 (https://dejure.org/2017,13729)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2017 - 2 StR 370/16 (https://dejure.org/2017,13729)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16 (https://dejure.org/2017,13729)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Verdeckungsmord (erforderliche Verdeckung einer anderen Tat: erforderliche Zäsur zwischen vorheriger Tathandlung und Tötungshandlung mit Verdeckungsabsicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 224 Abs 1 StGB, § 254 Abs 1 StGB
    Verdeckungsabsicht: Schwerer Raub als taugliche Vortat

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht; Raub als zu verdeckende Vortat; Annahme des Mordmerkmals der "Ermöglichungsabsicht"

  • rewis.io

    Verdeckungsabsicht: Schwerer Raub als taugliche Vortat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4; StGB § 211 Abs. 2
    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht; Raub als zu verdeckende Vortat; Annahme des Mordmerkmals der "Ermöglichungsabsicht"

  • datenbank.nwb.de

    Verdeckungsabsicht: Schwerer Raub als taugliche Vortat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 583
  • NStZ-RR 2017, 209
  • StV 2017, 519
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 185/02

    Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz; Garantenpflicht aus tatsächlicher

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
    Zwar steht der Annahme eines Verdeckungsmordes grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 15 mwN).

    In diesem Fall macht allein das Hinzutreten der Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 15 mwN).

    Anders ist die Rechtslage nur dann zu beurteilen, wenn zwischen einer vorsätzlichen Tötungshandlung und einer mit Verdeckungsabsicht vorgenommenen weiteren Tötungshandlung eine deutliche Zäsur liegt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 16).

  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 464/14

    Mord (Verdeckungsabsicht: Zäsur zwischen Vortat und Tötungshandlung bei

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
    In den Fällen, in denen ein äußerlich ununterbrochenes Handeln zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz beginnt und dann mit Tötungsvorsatz weitergeführt wird, liegt die erforderliche Zäsur schon in diesem Vorsatzwechsel selbst (Senat, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 464/14, NJW 2016, 179 Rn. 16).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
    Zwar steht der Annahme eines Verdeckungsmordes grundsätzlich nicht entgegen, dass sich bereits die zu verdeckende Vortat gegen Leib und Leben des Opfers richtet (BGH, Urteile vom 2. Dezember 1987 - 2 StR 559/87, BGHSt 35, 116; vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 14.03.2017 - 2 StR 370/16
    Sollte das Landgericht im Falle einer erneuten Verurteilung der Angeklagten seine Überzeugung von der Täterschaft derselben erneut auf tatrelevante DNA-Spuren stützen, wird es bei der Darstellung der Ergebnisse der DNA-Auswertung die einschlägigen Anforderungen der Rechtsprechung beachten müssen (vgl. dazu Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490 mwN).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    In diesem Fall macht allein die im Fortgang der Tatausführung hinzutretende Verdeckungsabsicht die davor begangenen Einzelakte nicht zu einer anderen Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 ? 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583; Beschluss vom 3. Februar 2015 - 3 StR 541/14, NStZ 2015, 458; Urteil vom 10. Oktober 2002 ? 4 StR 185/02, NStZ 2003, 259 Rn. 8; Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00, NStZ 2002, 253 Rn. 2; Urteil vom 15. Oktober 1991 ? 1 StR 442/91, …
  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Diese wäre gegeben, wenn der Angeklagte sich für die (bedingt) vorsätzliche Tötungshandlung entschieden hätte, um den möglicherweise noch nicht beendeten Diebstahl (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 StR 97/87, NJW 1987, 2687 mwN) schneller und leichter fortzusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, juris Rn. 9; Urteil vom 23. Mai 1984 - 3 StR 117/84, NStZ 1984, 453, 454).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 462/21

    Mord (Verdeckungsabsicht: zu verdeckende Vortat, bedingter Vorsatz, Unterlassen,

    Handelte der Täter bereits von Anfang an mit (bedingtem) Tötungsvorsatz, ist für die Annahme eines Verdeckungsmordes kein Raum (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2020 - 6 StR 134/20; Urteil vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16, NStZ 2017, 342; Senat, Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ-RR 2017, 209, 210 je mwN; aA MüKo-StGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 255 f.).
  • BGH, 05.05.2020 - 2 StR 585/18

    Ergänzung der Urteilsformel hinsichtlich Anrechnung der in Rumänien erlittenen

    Dieses Urteil hatte der Senat mit Beschluss vom 14. März 2017 - 2 StR 370/16, NStZ 2017, 583, auf die Revisionen der Angeklagten hin aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.07.2020 - 1 Ks 21 Js 10226/19

    Tötung eines Stiefkindes

    Von einer "anderen Tat" im Sinne des Tatbestandes des § 211 StGB kann dann nicht ausgegangen werden, wenn der Täter nur die Tat verdecken will, die er gerade begeht, vgl. BGH, Beschluss vom 14.03.2017, Az. 2 StR 370/16.
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