Rechtsprechung
BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose: Berücksichtigung der Rückfallgefahr) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 246a StPO, § 64 S. 2 StGB, § 358 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Würdigung aller für und gegen eine Rückfallgefahr maßgeblichen Umstände für eine Gefährlichkeitsprognose
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
Revisionsgerichtliche Überprüfung der Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Würdigung aller für und gegen eine Rückfallgefahr maßgeblichen Umstände für eine Gefährlichkeitsprognose - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Entziehungsanstalt - nur bei neuen Straftaten?
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.07.2000 - 2 StR 87/00
Voraussetzungen der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15
Insofern hat das Gericht bereits verkannt, dass nicht nur das vom Angeklagten zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das später konsumierte Subutex ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB ist (vgl. zu Methadon, Senat, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12; BGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 StR 17/98, NStZ 1998, 414). - BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15
Insofern hat das Gericht bereits verkannt, dass nicht nur das vom Angeklagten zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das später konsumierte Subutex ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB ist (vgl. zu Methadon, Senat, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12; BGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 StR 17/98, NStZ 1998, 414). - BGH, 18.02.1998 - 1 StR 17/98
Fahrlässige Verabreichung von Betäubungsmitteln durch einen zur Durchführung von …
Auszug aus BGH, 05.11.2015 - 2 StR 373/15
Insofern hat das Gericht bereits verkannt, dass nicht nur das vom Angeklagten zunächst konsumierte Heroin, sondern auch das später konsumierte Subutex ein berauschendes Mittel im Sinne des § 64 StGB ist (vgl. zu Methadon, Senat, Beschluss vom 27. Juni 2001 - 2 StR 204/01, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 2 StR 87/00, NStZ-RR 2001, 12; BGH, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 StR 17/98, NStZ 1998, 414).
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 5. November 2015 - 2 StR 373/15), sondern die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausdrücklich als rechtsfehlerhaft beanstandet. - BGH, 04.05.2017 - 2 StR 570/16
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Entzugsbehandlung; …
Dass nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert eine Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO;… Senat, Beschlüsse vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16, juris Rn. 7; vom 28. Januar 2016 - 2 StR 424/15; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.), denn die Angeklagten haben die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht vom Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschlüsse vom 15. März 2017 - 2 StR 581/16; vom 5. November 2015 - 2 StR 373/15). - BGH, 29.03.2017 - 2 StR 78/17
Räuberischer Diebstahl (besonders schwerer Fall); Unterbringung in einer …
c) Dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert eine Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 StR 424/15; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 7 ff.), da er die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen hat (vgl. Senat, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362, 363; Beschluss vom 5. November 2015 - 2 StR 373/15).