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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14   

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BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2017,20752)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2017 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2017,20752)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2017,20752)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 2 BGB
    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld: Einzelfallabwägung; Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 403 StPO, § 404 Abs 1 StPO, § 406 Abs 1 StPO, § 253 Abs 2 BGB, § 847 aF BGB

  • IWW

    § 253 Abs. 2 BGB, § 847 BGB

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld; Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes; Vordergründigkeit des Entschädigungs- oder Ausgleichsgedankens

  • rewis.io

    Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld; Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes; Vordergründigkeit des Entschädigungs- oder Ausgleichsgedankens

  • rechtsportal.de

    BGB § 253 Abs. 2
    Überprüfung eines Ausspruchs über die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes im Adhäsionsverfahren; Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld; Zweckbestimmung des Schmerzensgeldes; Vordergründigkeit des Entschädigungs- oder Ausgleichsgedankens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 254
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), bei dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu verwerfen.

    Die Vereinigten Großen Senate haben entschieden, dass bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (§ 847 BGB aF) alle Umstände des Falles berücksichtigt und dabei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten nicht von vornherein ausgeschlossen werden können (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16).

    Daneben können aber auch alle anderen Umstände berücksichtigt werden, die dem einzelnen Schadensfall sein besonderes Gepräge geben, wie etwa der Grad des Verschuldens des Schädigers, im Einzelfall aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten oder diejenigen des Schädigers (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16 - juris, Rn. 55).

    Ein mit zu berücksichtigender Umstand kann dabei die Verletzung einer "armen' Partei durch einen vermögenden Schädiger etwa bei einem außergewöhnlichen "wirtschaftlichen Gefälle' sein (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16 - juris, Rn. 57).

    Indem der (Tat-)Richter im ersten Schritt alle Umstände des Falles in den Blick nimmt, dann die prägenden Umstände auswählt und gewichtet, dabei gegebenenfalls auch die (wirtschaftlichen) Verhältnisse der Parteien zueinander in Beziehung setzt, ergibt sich im Einzelfall, welche Entschädigung billig ist (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16 - juris, Rn. 56, 70).

    Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen von Schädiger und Geschädigtem und Ausführungen zu deren Einfluss auf die Bemessung der billigen Entschädigung sind dabei nur geboten, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dem Einzelfall ein besonderes Gepräge geben und deshalb bei der Entscheidung ausnahmsweise berücksichtigt werden mussten (BGH, Vereinigte Große Senate, Beschluss vom 16. September 2016 - VGS 1/16 - juris, Rn. 72).

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Zugleich hat er die Entscheidung über die Revision gegen die im vorbezeichneten Urteil getroffene Adhäsionsentscheidung sowie über die Kosten des Rechtsmittels im Hinblick auf das mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 u.a. (NStZ-RR 2015, 382) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen eingeleitete Anfrageverfahren zur Frage der Bemessung eines Schmerzensgeldes zurückgestellt und sie einer abschließenden Entscheidung vorbehalten.

    Nach der Entscheidung der Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2016 - VGS 1/16 (JR 2017, 179), bei dem der Senat mit Beschluss vom 14. April 2016 - 2 StR 137/14 u.a. die Frage vorgelegt hatte, ob bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten berücksichtigt werden dürfen und wenn ja, nach welchen Maßstäben, war nunmehr die gegen die Adhäsionsentscheidung gerichtete Revision des Angeklagten zu verwerfen.

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr.; grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).

    Sie bringt insbesondere bei vorsätzlichen Taten eine durch den Schadensfall hervorgerufene persönliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Ausdruck, die nach der Natur der Sache bei der Bestimmung der Leistung die Berücksichtigung aller Umstände des Falles gebietet (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157; BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - VI ZR 109/95, VersR 1996, 382).

  • BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94

    Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr.; grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).
  • BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Sie bringt insbesondere bei vorsätzlichen Taten eine durch den Schadensfall hervorgerufene persönliche Beziehung zwischen Schädiger und Geschädigtem zum Ausdruck, die nach der Natur der Sache bei der Bestimmung der Leistung die Berücksichtigung aller Umstände des Falles gebietet (BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 157; BGH, Urteil vom 16. Januar 1996 - VI ZR 109/95, VersR 1996, 382).
  • BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91

    Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers

    Auszug aus BGH, 11.05.2017 - 2 StR 374/14
    Es soll aber zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten für das, was er ihm angetan hat, Genugtuung schuldet (Genugtuungsfunktion, st. Rspr.; grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 154 ff.; BGH, Urteile vom 13. Oktober 1992 - VI ZR 201/91, BGHZ 120, 1, 4 f.; vom 29. November 1994 - VI ZR 93/94, BGHZ 128, 117, 120 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14   

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https://dejure.org/2015,3661
BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 StR 374/14 (https://dejure.org/2015,3661)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 132 GVG
    Vorabentscheidung über den entscheidungsreifen Teil einer Revision (Beschleunigungsgrundsatz; kein Abwarten eines Anfrage- und Vorlageverfahrens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 GVG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 6 Abs 1 S 1 MRK
    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 406 StPO, § 253 Abs. 2 BGB, § 132 GVG, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abstellen auf die Tatumstände und die Folgen der Taten für die Geschädigte einer Vergewaltigung bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • rewis.io

    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 253 Abs. 2
    Abstellen auf die Tatumstände und die Folgen der Taten für die Geschädigte einer Vergewaltigung bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes

  • datenbank.nwb.de

    Beschleunigungsgebot: Entscheidung über den strafrechtlichen Teil eines Revisionsverfahrens bei nicht erledigtem Anfrage- und Vorlageverfahrens hinsichtlich einer Frage zur Adhäsionsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Die gegen dieses Urteil gerichtete, auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten ist unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO, soweit sie sich gegen den Schuldspruch und den Strafausspruch richtet (1.); im Übrigen bleibt die Entscheidung über die Revision des 1Angeklagten einer abschließenden Entscheidung des Senats nach Durchführung des Anfrage- und Vorlageverfahrens (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14) vorbehalten (2. und 3.).

    Er hat deshalb mit Beschluss vom 8. Oktober (2 StR 137/14 und 2 StR 337/14), auf dessen Gründe Bezug genommen wird, bei den anderen Strafsenaten sowie dem Großen Senat für Zivilsachen gemäß § 132 GVG angefragt, ob an entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.

    Da auf Grund des Vorlageverfahrens über die Revision des Angeklagten, soweit sie die Adhäsionsentscheidung betrifft, voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit entschieden werden kann, ist aber eine Entscheidung über den "entscheidungsreifen" strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils zulässig und geboten (vgl. dazu Beschlüsse vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14 und 2 StR 337/14).

  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 217/14

    Adhäsionsverfahren (Bemessung von Schmerzensgeld)

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können indes sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten als auch die des Schädigers auf die Bemessung der Entschädigung Einfluss gewinnen (grundlegend BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GZ 1/55, BGHZ 18, 149, 159 f.).
  • BGH, 02.09.2014 - 3 StR 325/14

    Unzureichend begründete Adhäsionsentscheidung (formelhafte allgemeine Erwägungen;

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13

    Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 374/14
    Auf Basis dieser Rechtsprechung wäre der Adhäsionsausspruch aufzuheben, denn der Senat vermag angesichts der im vorliegenden Fall festgestellten Vermögensverhältnisse des Angeklagten eine Erörterungspflicht, die sich zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte, nicht zu verneinen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2014 - 3 StR 325/14, NStZ-RR 2014, 350, und vom 18. Juni 2014 - 4 StR 217/14; Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, NStZ 2015, 49 f.).
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