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   BGH, 04.12.2012 - 2 StR 376/12   

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https://dejure.org/2012,40619
BGH, 04.12.2012 - 2 StR 376/12 (https://dejure.org/2012,40619)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - 2 StR 376/12 (https://dejure.org/2012,40619)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 2 StR 376/12 (https://dejure.org/2012,40619)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 JGG, § 18 JGG
    Bemessung der Jugendstrafe: Einbeziehung der positiven Entwicklung des Angeklagten seit der Tat

  • Wolters Kluwer

    Sachrüge wegen rechtswidrigen Strafausspruchs aufgrund fehlender Beachtung der positiven Entwicklung des jugendlichen Straftäters i.R.e. Verfahrens wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Bemessung der Jugendstrafe: Einbeziehung der positiven Entwicklung des Angeklagten seit der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Sachrüge wegen rechtswidrigen Strafausspruchs aufgrund fehlender Beachtung der positiven Entwicklung des jugendlichen Straftäters i.R.e. Verfahrens wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Berücksichtigung der positiven Entwicklung bei dem Verhängen einer Jugendstrafe - Bei der Bemessung der Jugendstrafe muss die positive Entwicklung nach der Tat berücksichtigt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 758
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.08.2016 - 2 StR 585/15

    Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erforderlichen erzieherischen

    Unter erzieherischen Gesichtspunkten hätte es zum Beispiel - gegebenenfalls - auf eine positive Entwicklung eingehen müssen, die der Angeklagte seit der Tat genommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 376/12, StV 2013, 758).
  • BGH, 13.11.2019 - 2 StR 217/19

    Form und Voraussetzungen der Jugendstrafe (Erziehungsbedarf: Maßgeblicher

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Erziehungsbedarf besteht, sind allein die jeweiligen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Urteils des erkennenden Gerichts (MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., JGG § 18 Rn. 37; BeckOK-JGG/Brögeler, 15. Ed., § 18 Rn. 13; vgl. auch Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 ? 2 StR 376/12, StV 2013, 758).
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