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   BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69   

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https://dejure.org/1969,283
BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69 (https://dejure.org/1969,283)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1969 - 2 StR 376/69 (https://dejure.org/1969,283)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1969 - 2 StR 376/69 (https://dejure.org/1969,283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorsätzliche Tötung bei Entwicklung der bei Beginn des tödlichen Zustechens vorliegenden Zurechnungsunfähigkeit aus dem vorausgehenden Handeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212, § 43, § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Irrtum über den Kausalverlauf (Blutrausch) - Vorsatz

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 133
  • NJW 1970, 715
  • MDR 1970, 156
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 09.10.1969 - 2 StR 376/69
    Hat der Täter sein Opfer durch mehrere Messerstiche getötet und wurde er schon mit dem Beginn des Zustechens zurechnungsunfähig, so ist er wegen vollendeter und nicht wegen versuchter Tötung zu bestrafen, wenn sich der Zustand der Zurechnungsunfähigkeit aus dem vorausgehenden Handeln entwickelt hat und nicht durch äußere (von der Persönlichkeit unabhängige) Einflüsse ausgelöst worden ist (im Anschluß an BGHSt 7, 325).

    Nach ihrer Ansicht, für die sie sich auf die Entscheidung BGHSt 7, 325 stützen zu können glaubt, kommt allenfalls ein Tötungs versuch in Frage; denn der Angeklagte habe Frau H. die tödlichen Stiche im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit beigebracht, so daß ihm diese Stiche als strafrechtlich relevante Handlungen nicht zugerechnet werden dürften.

    Der Senat kann diese Auffassung nicht teilen; die Entscheidungen BGHSt 7, 325 (21.4.1955) und BGH GA 1956, 26 (19.4.1955) können dafür nicht in Anspruch genommen werden.

    Wie Oehler in GA 1956, 1 ff und H. Mayer in JZ 1956 109 ff im Anschluß an BGHSt 7, 325 zutreffend dargelegt haben, geht es in Fällen der vorliegenden Art, ob nämlich der Täter wegen vollendeten oder nur wegen versuchten Delikts zu bestrafen sei, nicht um ein Problem des § 51 Abs. 1 StGB, sondern um eine Frage des Vorsatzes und des Kausalverlaufs.

    Nun geht allerdings die Entscheidung BGHSt 7, 325 für die Annahme eines vollendeten Delikts ausdrücklich von der Feststellung aus, durch die ersten im Zustand der Zurechnungsfälligkeit ausgeführten Hammerschläge sei die Täterin in den die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Blutrausch geraten.

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Der Vorsatz des Täters muss sich auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf erstrecken (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329).
  • BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15

    Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, dass eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf im Rahmen der Prüfung des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGH, Urteile vom 21. April 1955 - 4 StB 552/54, BGHSt 7, 325, 329, vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135 und vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, NStZ 2002, 475, 476; Beschluss vom 11. Juli 1991 - 1 StR 357/91, BGHSt 38, 32, 34, Fischer, StGB, 63. Aufl., § 16 Rn. 7).
  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 613/01

    Versuch; Totschlag; unmittelbares Ansetzen; Koinzidenz des Vorsatzes;

    In der Rechtsprechung ist als Rechtsfigur der unerheblichen Abweichung des tatsächlichen Kausalverlaufs vom vorgestellten Kausalverlauf anerkannt, daß eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf unter Gesichtspunkten des Vorsatzes regelmäßig dann unbeachtlich ist, wenn sie unwesentlich ist, namentlich weil beide Kausalverläufe gleichwertig sind (BGHSt 7, 325, 329; 23, 133, 135; BGH GA 1955, 123, 125; BGH NJW 1960, 1261; BGH NJW 2002, 1057; ebenso schon RGSt 67, 258; RG DStR 1939, 177, 178).
  • BGH, 21.10.1970 - 2 StR 313/70

    Vor Beginn der Tat vorliegende Zurechnungsunfähigkeit - Vorliegen einer

    Wird der Täter vor Beginn der Tat zurechnungsunfähig, so liegt - von dem Fall der actio libera in causa abgesehen - eine strafbare Handlung auch dann nicht vor, wenn die Tat den im Zustand der Zurechnungsfähigkeit geplanten und vorbereiteten Verlauf nimmt (im Anschluß an BGHSt 23, 133).

    Anders als in den in BGHSt 7, 325 und 23, 133 entschiedenen Fällen trat bei ihm der Zustand der Zurechnungsunfähigkeit nicht erst ein, als er bereits mit der Ausführung der Tat begonnen hatte, sondern schon zuvor, als er sich noch auf dem Weg zu dem Ladengeschäft befand.

    Die Voraussetzungen einer "actio libera in causa" sind nicht erfüllt; der Angeklagte hat den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt (BGHSt 2, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51]; 17, 333 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; vgl. auch BGHSt 23, 133, 135) [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69].

    Ob im übrigen eine strafbare Handlung auch dann vorliegen kann, wenn der Handelnde nicht erst im Stadium des Versuchs, sondern schon während der Vorbereitungshandlungen zurechnungsunfähig wird, hat der erkennende Senat in BGHSt 23, 136 [BGH 09.10.1969 - 2 StR 376/69] offen gelassen.

  • BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über

    Es kann hier dahinstehen, ob das vorliegende Problem der Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf allein unter dem Gesichtspunkt des Vorsatzes von Bedeutung (so die Rechtsprechung und die bislang wohl herrschende Meinung in der Literatur, vgl. BGHSt 7, 325; 14, 193; 23, 133; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 13; RGSt 67, 258; OGHSt 2, 285; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 16 Rdn. 7, vor § 13 Rdn. 16 b; Cramer in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 15 Rdn. 56; Baumann/Weber, Strafrecht AT 9. Aufl. S. 393, jeweils m.w.Nachw.) oder ob bereits die objektive Zurechnung in Zweifel zu ziehen ist (vgl. Schroeder in LK, 10. Aufl. § 16 Rdn. 25; Puppe GA 1981, 15; Prittwitz GA 1983, 111; Driendl GA 1986, 253; Wolter ZStW 89, 649).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Welche Folgen sich ergeben, wenn der Täter erst während der Tathandlung in einen Zustand nach §§ 20, 21 StGB gerät, hat die Rechtssprechung bisher insbesondere für den Eintritt eines völligen Ausschlusses der Schuldfähigkeit nach Tatbeginn entschieden (BGHSt 7, 325, 328, 329; 23, 133, 135, 136; siehe auch BGHR StGB § 21 Vorverschulden 3; BGH, Urt. vom 14. Dezember 1976 - 1 StR 568/76).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Unwesentlich sind vielmehr Abweichungen, die sich in den Grenzen allgemeiner Lebenserfahrung, das heißt im Rahmen adäquater Kausalität, halten (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1954 - 3 StR 843/53, GA 1955, 123, 125; vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; vom 10. April 2002 - 5 StR 613/01, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 3; vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Kausalverlauf 4 Rn. 12).
  • BGH, 11.06.1987 - 4 StR 31/87

    Abgrenzung des beendeten vom unbeendeten Versuch - Freiwilligkeit beim Rücktritt

    Ergibt die vom neuen Tatrichter vorzunehmende Wertung, daß der Angeklagte bei Beginn der Hammerschläge schuldfähig gewesen ist, so kann er auch dann bestraft werden, wenn während des Geschehens Schuldunfähigkeit eingetreten ist (BGHSt 23, 133; 23, 356) [BGH 21.10.1970 - 2 StR 313/70].
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 41/22

    Vorsatz (Vorliegen: Erstrecken auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    a) Der Vorsatz des Täters muss sich auf den zum Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs führenden Geschehensablauf erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - 4 StR 223/15, NStZ 2016, 721, 722 f.; Urteil vom 9. Oktober 1969 - 2 StR 376/69, BGHSt 23, 133, 135; Urteil vom 21. April 1955 - 4 StR 552/54, BGHSt 7, 325, 329).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

    Auch schließt die Strafkammer die Annahme einer eingeschränkten Schuldfähigkeit oder deren "völligen Ausschluß" mit Erwägungen über die Zurechenbarkeit eines gegenüber dem ursprünglich gefaßten Vorsatz nur unwesentlich abweichenden Kausalverlaufs aus (UA S. 56/57), also mit Erwägungen, die nur dann angebracht sind, wenn man von einem nach Beginn der Tat eintretenden Ausschluß der Schuldfähigkeit ausgeht (vgl. die a.a.O. auch zitierte Entscheidung BGHSt 23, 133).
  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

  • LG Wiesbaden, 01.03.1973 - 8 Ks 1/70

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden aus Lublin und Zamosc sowie

  • BGH, 14.12.1976 - 1 StR 568/76

    Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen - Vorliegen des Affektzustandes

  • BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 681/75

    Notwendigkeit der Einholung eines zusätzlichen Sachverständigengutachtens -

  • OLG Hamburg, 22.06.1987 - 2 Ss 141/86
  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 70/78

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und anschließender Schuldunfähigkeit im

  • BGH, 11.10.1977 - 1 StR 514/77

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch fehlende Hinzuziehung weiterer

  • BGH, 03.08.1977 - 2 StR 327/77

    Voraussetzungen eines Gutachtens im Sinne des § 256 Strafprozessordnung (StPO) -

  • BGH, 18.06.1985 - 5 StR 233/85

    Verwerfen einer von der Staatsanwaltschaft eingelegten Revision - Zeitliche Zäsur

  • BGH, 08.02.1978 - 3 StR 527/77

    Voraussetzungen der die Schuldfähigkeit ausschließenden Affektexplosion - Im

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