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   BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90   

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https://dejure.org/1990,3901
BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90 (https://dejure.org/1990,3901)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1990 - 2 StR 38/90 (https://dejure.org/1990,3901)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90 (https://dejure.org/1990,3901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafvereitelung im Amt oder nur Strafvereitelung - Eintritt der Verfolgungsverjährung - Unterbrechung durch Erhebung der Anklage - Ordnungsgemäße Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation - Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung - Berufung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Das war rechtsfehlerhaft: Br. war aus der Sicht der Strafkammer der Beteiligung an der Tat des Angeklagten im Sinne von § 60 Nr. 2 StPO verdächtig (vgl. BGHSt 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53] und durfte daher nicht vereidigt werden.
  • BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85

    Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Dabei bedarf es auch hier keiner abschließenden Entscheidung der Frage, wie weit sich die Nachprüfung durch den Revisionsrichter zu erstrecken hat, wenn vorgetragen wird, die Voraussetzungen für eine Maßnahme nach § 100 a StPO hätten nicht vorgelegen (vgl. BGHSt 33, 217, 222 f [BGH 09.05.1985 - 1 StR 63/85] m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 594/74

    Unterbrechung der Verjährung der Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten -

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Dieses Vereidigungsverbot bestand auch, wenn einer Strafverfolgung des Zeugen das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegenstand (vgl. BGH NJW 1952, 1146; BGH, Urt. v. 7. Januar 1975 - 1 StR 594/74).
  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 255/78

    Verwertbarkeit tatsächlicher Erkenntnisse, die bei Überwachung des

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Da auch Dusan L. im Verdacht stand, Mitglied der kriminellen Vereinigung zu sein, durften die Erkenntnisse über eine vom Angeklagten zu dessen Gunsten begangene Strafvereitelung zum Nachweis dieser Tat verwertet werden (BGHSt 28, 122, 127) [BGH 30.08.1978 - 3 StR 255/78], auch wenn der Verdacht von Straftaten nach § 129 StGB nicht zu entsprechenden Anklagen geführt hatte (BGH a.a.O. S. 129).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Dies konnte jedoch nicht zur Straflosigkeit führen, da das Unterlassen der Verfolgung der Hehlereitat ab 1979 und die Abgabe der dienstlichen Erklärung im Jahre 1980 rechtlich eine einheitliche Straftat bildeten, so daß es an einer der Strafvereitelung vorausgegangenen strafbaren Handlung, deretwegen dem Angeklagten Bestrafung drohen konnte, fehlte (vgl. für den Fall des Aussagenotstands gemäß § 157 StGB BGHSt 8, 301, 319) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55].
  • OLG Karlsruhe, 09.08.1988 - 2 Ss 83/88
    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Zwar war er als Kriminalbeamter gemäß § 163 Abs. 1 StPO zur Erforschung von Straftaten verpflichtet, doch reicht dies allein nicht aus, ihn im Hinblick auf ein bestimmtes Verfahren, mit dem er nicht befaßt war, als zur Mitwirkung berufen anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 1988, 503 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1985 - 2 StR 619/85

    Anordnung der Zustellung eines Urteils an die Staatsanwaltschaft - Nicht auf

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Die Strafkammer war in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGH StV 1981, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 230, 231).
  • BGH, 08.05.1981 - 3 StR 163/81

    Absprache einer Falschaussage in der Hauptverhandlung - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 20.06.1990 - 2 StR 38/90
    Die Strafkammer war in diesem Fall nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr verpflichtet, den Verfahrensbeteiligten noch in der Hauptverhandlung bekannt zu machen, daß sie in dieser Weise verfahren wolle, um ihnen Gelegenheit zu geben, sich auf die so entstandene neue Beweislage einzustellen und gegebenenfalls weitere Anträge anzubringen (BGH StV 1981, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1986, 230, 231).
  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 151/15

    Versuchte Strafvereitelung (erforderlicher Vorsatz; untauglicher Versuch bei nur

    In Fällen, in denen der Täter dem Vortäter erstmals Kenntnis von einem gegen ihn anhängigen oder anhängig werdenden Ermittlungsverfahren vermittelt, liegt eine täterschaftliche Begehungsweise nahe (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 16, zitiert nach juris).

    Für den Fall, dass eine versuchte Strafvereitelung zu bejahen ist, wird er sich auch zu § 258a StGB verhalten müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - 2 StR 38/90, Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Dagegen haben der 1. und der 2. Strafsenat erwogen (wenn auch letztlich offengelassen), ob nicht der Umstand, daß der gemäß § 100a StPO ergehende Beschluß der an sich zulässigen Beschwerde faktisch entzogen ist (§§ 33 Abs. 4, 101 Abs. 1 StPO; vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner § 100b Rdn. 10), zu einer weitergehenden Prüfung des Revisionsgerichts führen müsse (BGHSt 33, 217, 222, 223; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 4).
  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99

    Videovernehmung eines Auslandszeugen

    b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann das Urteil gleichwohl ausnahmsweise (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 725; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Vereidigung 2, 4) nicht beruhen; denn die Verteidigung hat ihre Möglichkeiten in der Tatsacheninstanz auch ohne den Hinweis ausgeschöpft: Das Schwurgericht hat die Aussage O.s zur Feststellung der Tatausführung durch P. und zur Widerlegung der Einlassung des Angeklagten, P. habe seine Frau gegen seinen Willen getötet, um ihn zu erpressen, herangezogen.
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Die Erforschung von Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich des Gaststättengesetzes fällt somit grundsätzlich auch in den Aufgabenbereich der Polizeibehörden und damit des einzelnen dieser Behörde angehörenden Polizeibeamten, soweit die Zuständigkeit reicht (vgl. BGH JZ 1953, 701, 702 m. Anm. Kern; BGHR StGB § 258 a Abs. 1 - Mitwirkung 1; vgl. auch OLG Neustadt JR 1959, 28, 29; OLG Celle NdsRpfl 1964, 258, 259; Rieß in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 163 Rdn. 12; vgl. auch § 85 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 10. November 1993 [GVBl. S. 595]).
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