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   BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15   

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BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,38878)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2016 - 2 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,38878)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 (https://dejure.org/2016,38878)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 StPO; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Umfang der Aufklärungspflicht (Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gegebene Beweisanregungen, Ladung von Auslandszeugen); tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung einer sachverständig durchgeführten molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung im Urteil)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 244 Abs 5 S 2 StPO
    Strafverfahren: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Antrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • IWW

    § 244 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3 bis 6 StPO, Art. 11 EuRhÜbk, § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, Art. 11 Abs. 1 Satz 2 Ziff. a EuRhÜbk, § 55 Abs. 1 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Ablehnung der Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Bedeutungslosigkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Antrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Ablehnung der Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Bedeutungslosigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 2
    Unzulässige Ablehnung der Vernehmung eines Auslandszeugen wegen Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Antrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der in Frankreich inhaftierte Zeuge - und die Aufklärungspflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisbehauptungen - und ihre Umdeutung in eine Einlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag oder Beweisanregung? Egal!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    DNA-Gutachten - und die Urteilsgründe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweisantrag - und seine Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 1560
  • NStZ 2017, 96
  • StV 2017, 502
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist jedenfalls erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).

    Nähere Darlegungen hierzu waren schon deswegen nicht entbehrlich, weil im vorliegenden Fall die Besonderheit gegeben ist, dass mehr als eine Person als Spurenleger angenommen werden kann (Mischspur) und eine Verwandtschaft zwischen möglichen spurenbeteiligten Personen in Betracht kommt (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454).

  • BGH, 26.10.2006 - 3 StR 374/06

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Auslandszeuge - wie hier - Vorgänge bekunden soll, die für den Schuldvorwurf von zentraler Bedeutung sind (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, NStZ 2007, 349, 351).

    Bei deren Prüfung hat das Tatgericht namentlich die Bedeutung und den Beweiswert der Aussage des benannten Zeugen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses zu würdigen; es ist bei dieser Prüfung auch vom Verbot der Beweisantizipation befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 13; BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60).

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    In Fällen, in denen das Tatgericht dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, sind die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217 mwN).

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist jedenfalls erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16; Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 1 StR 364/14, NStZ-RR 2015, 87, 88; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Insoweit ist die Entscheidung des Tatgerichts über einen lediglich außerhalb der Hauptverhandlung gestellten schriftlichen Antrag am gleichen Maßstab zu messen, wie die Entscheidung über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen, die gemäß § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO nach Maßgabe der Amtsaufklärungspflicht erfolgt (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - 1 StR 78/14; Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60, 62; KK-Krehl, StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 212 mwN).

    Bei deren Prüfung hat das Tatgericht namentlich die Bedeutung und den Beweiswert der Aussage des benannten Zeugen vor dem Hintergrund des bisherigen Beweisergebnisses zu würdigen; es ist bei dieser Prüfung auch vom Verbot der Beweisantizipation befreit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2006 - 3 StR 374/06, BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 13; BGH, Urteil vom 18. Januar 1994 - 1 StR 745/93, BGHSt 40, 60).

  • BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16

    Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Sollte sie erledigt sein und deshalb eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16 - und vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 07.05.2004 - 2 StR 24/04

    Konkurrenz zwischen Urkundenfälschung und unerlaubtem Aufenthalt

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Wenn die neu abzuurteilende Tat - wie hier - vor zwei rechtskräftigen, unerledigten Vorverurteilungen begangen wurde, ist mit der Strafe aus der ersten Verurteilung eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden; diese erste Vorverurteilung bildet eine Zäsur, so dass die zweite Vorverurteilung selbständig bestehen bleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2004 - 2 StR 24/04; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 9, 11 mwN).
  • BGH, 02.12.2015 - 4 StR 423/15

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Angaben zu eventuell noch

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Sollte sie erledigt sein und deshalb eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 1 StGB ausscheiden, wäre ein Härteausgleich möglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. März 2016 - 4 StR 7/16 - und vom 2. Dezember 2015 - 4 StR 423/15).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Nähere Darlegungen hierzu waren schon deswegen nicht entbehrlich, weil im vorliegenden Fall die Besonderheit gegeben ist, dass mehr als eine Person als Spurenleger angenommen werden kann (Mischspur) und eine Verwandtschaft zwischen möglichen spurenbeteiligten Personen in Betracht kommt (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14; BGH, Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454).
  • BGH, 28.01.2010 - 3 StR 274/09

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz aufgehoben

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Die Beweislage im Übrigen war auch nicht derart gesichert, dass die Strafkammer sich zum Versuch weiterer Aufklärung durch die zeugenschaftliche Einvernahme von Ja. A. nicht hätte gedrängt sehen müssen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 3 StR 274/09, BGHSt 55, 11, 23).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines

    Auszug aus BGH, 21.07.2016 - 2 StR 383/15
    Dem Revisionsvorbringen ist nach dessen Sinn und Zweck (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 1993 - 4 StR 31/93 mwN) zu entnehmen, dass mit der Verfahrensrüge die Ablehnung der Vernehmung des Zeugen Ja. A. beanstandet und diese Beanstandung (auch) als Aufklärungsrüge geltend gemacht wird.
  • BGH, 22.10.2014 - 1 StR 364/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung von Sachverständigengutachten im

  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen

  • BGH, 19.01.2010 - 3 StR 451/09

    Zurückweisung eines Beweisantrags (Vernehmung eines Auslandszeugen; Begründung);

  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

  • BGH, 09.10.2014 - 4 StR 208/14

    Räuberische Erpressung (Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und

  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

  • BGH, 20.11.2001 - 1 StR 470/01

    Befangenheit des Sachverständigen; Schuldfähigkeit; Beweisantrag; Beweisrecht;

  • BGH, 29.10.1981 - 4 StR 512/81

    Ablehnung eines Beweisantrages auf Zeugenvernehmung auf Grund eines Wohnortes der

  • BGH, 12.04.2000 - 1 StR 623/99

    Betrug; Verfahrenshindernis; Strafanklageverbrauch; Begriff der Tat;

  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 357/88

    Aufklärungsrüge bei unterlassener Vernehmung eines wichtigen Zeugen

  • BGH, 17.01.2001 - 1 StR 557/00

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aufklärungspflicht im

  • BGH, 21.10.2014 - 1 StR 78/14

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 06.11.1991 - 2 StR 342/91

    Zeuge - Unerreichbarkeit - Ausland - Förmliche Ladung - Revisionsbegründung -

  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 580/95

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Beweismöglichkeiten -

  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

  • BGH, 20.12.2006 - 2 StR 444/06

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags (Begründungsanforderungen;

  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17).
  • BGH, 27.06.2017 - 2 StR 572/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: molekulargenetische

    (1) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters so darzulegen, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15, juris Rn. 35).
  • BGH, 24.11.2022 - 4 StR 263/22

    Ablehnung von Beweisanträgen (Beweisantrag: schlagwortartige Verkürzungen,

    Ob die Ladung und Vernehmung eines Auslandszeugen geboten ist, richtet sich mithin - insoweit nicht anders als bei Annahme eines bloßen Beweisermittlungsantrags - nach der Aufklärungspflicht des Gerichts im Sinne des § 244 Abs. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15, NStZ 2017, 96; Beschluss vom 19. Januar 2010 - 3 StR 451/09, jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2020 - 4 StR 265/19

    Erhebung eines Sachverständigengutachtens zur Schuldfähigkeit i.R.d. sexuellen

    Es fehlt an einem ausreichenden Vortrag, dass sich das Landgericht zu einer solchen Beweiserhebung nach § 244 Abs. 2 StPO gedrängt sehen musste (zum Maßstab allg. vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15, NStZ 2017, 96 f.; zur Zuziehung eines psych. Sachverständigen vgl. die Nachweise bei Becker in: Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl. § 244 Rn. 78 ff.).
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