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   BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11   

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https://dejure.org/2011,2963
BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11 (https://dejure.org/2011,2963)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - 2 StR 386/11 (https://dejure.org/2011,2963)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - 2 StR 386/11 (https://dejure.org/2011,2963)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 StGB, § 246 StGB, § 259 StGB
    Hehlerei: Nicht vollendete Vortat

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Aufhebung einer Revision wegen nicht erfolgter Überlegungen des Gerichts zu anderen möglichen Sachverhaltsabläufen und sich daraus ergebenden weniger streng zu bestrafenden Handlungen

  • rewis.io

    Hehlerei: Nicht vollendete Vortat

  • ra.de
  • rewis.io

    Hehlerei: Nicht vollendete Vortat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 111i Abs. 2
    Teilweise Aufhebung einer Revision wegen nicht erfolgter Überlegungen des Gerichts zu anderen möglichen Sachverhaltsabläufen und sich daraus ergebenden weniger streng zu bestrafenden Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wahlfeststellung zwischen Betrug, Hehlerei, Unterschlagung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 510
  • NStZ-RR 2012, 71 (Ls.)
  • StV 2012, 215
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 112/11

    Beihilfe zur Hehlerei; Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
    In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
  • BGH, 20.11.1959 - 4 StR 370/59

    Aluhandel - §§ 242, 27, 259, 52, 53 StGB, Vollendung der Vortat

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
    Die Strafbarkeit wegen Hehlerei setzt voraus, dass die gegen fremdes Vermögen gerichtete Tat zum Zeitpunkt des abgeleiteten Erwerbs abgeschlossen ist (BGHSt 13, 403, 405); daher liegt Hehlerei nicht vor, wenn die Vortat erst durch die Verfügung zugunsten des Hehlers begangen wird.
  • BGH, 28.11.2001 - 2 StR 477/01

    Hehlerei; Abgeschlossene Vortat (rechtswidrige Besitzlage)

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 386/11
    In diesem Fall kommt lediglich eine Beteiligung des Erwerbers an der Vortat - einer durch Verfügung oder Weggabe begangenen Unterschlagung - in Betracht (vgl. BGH StV 2002, 542; ferner: BGH, Beschluss vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11).
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