Rechtsprechung
BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 344
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 18
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91
Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Es genügt, wenn sich das Begehren auf Nachprüfung des Urteils in sachlicher Hinsicht aus dem Zusammenhang des Vorbringens ergibt (vgl. BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1).
Erforderlich ist vielmehr, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt wird (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).
- BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91
Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Es genügt, wenn sich das Begehren auf Nachprüfung des Urteils in sachlicher Hinsicht aus dem Zusammenhang des Vorbringens ergibt (vgl. BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).Erforderlich ist vielmehr, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt wird (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).
- BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96
Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als …
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Es genügt, wenn sich das Begehren auf Nachprüfung des Urteils in sachlicher Hinsicht aus dem Zusammenhang des Vorbringens ergibt (vgl. BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).Erforderlich ist vielmehr, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt wird (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96).
- BGH, 12.04.1988 - 4 StR 149/88
Form der Nachholung einer Revisionsbegründung - Verfristung eines …
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597; BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1). - BGH, 11.03.1988 - 2 StR 107/88
Anforderungen an die Revisionsbegründung - Zur Auslegung der Revisionsschrift - …
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1). - BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Erforderlich ist vielmehr, daß die Revision allein oder neben der Verfahrensrüge zweifelsfrei erkennbar auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt wird (BGHSt 25, 272, 275; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96). - BGH, 06.05.1992 - 2 StR 21/92
Zulässigkeitsanforderungen der Sachrüge im Revisionsverfahren
Auszug aus BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97
Daran fehlt es hier aber, denn allein der Antrag auf Aufhebung der Unterbringung, mit dem nur der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt werden, enthält dieses Begehren nicht (vgl. Beschl. des Senats vom 11. März 1988 - 2 StR 107/88 und vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92; BGH NStZ 1991, 597;… BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1).
- BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Die Revision ist entgegen der Ansicht des Generalbundesanwalts gemäß § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO formwirksam mit der Sachrüge begründet, weil den Ausführungen in der Begründungsschrift vom 14. Dezember 2015 mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, dass die Beschwerdeführerin den Maßregelausspruch in materiellrechtlicher Hinsicht beanstandet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18; vom 21. August 1991 - 3 StR 296/91, NStZ 1991, 597;… vom 17. Januar 1992 - 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2). - BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15
Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4 …
Es genüge, wenn sich das Begehren auf Nachprüfung des Urteils in sachlicher Hinsicht aus dem Zusammenhang des Vorbringens ergebe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97 -, juris, Rn. 3). - BGH, 23.02.2017 - 3 StR 476/16
Erhebung der Sachrüge hinsichtlich Beweiswürdigung
- 3 StR 475/91, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96, juris Rn. 3; vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
- BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99
Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren; …
Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18;… Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).". - BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05
Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende …
Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).". - BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05
Unzulässige Revisionseinlegung (fehlende Rüge)
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird" (vgl. auch BGH NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09
Unzulässige Revision
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05). - BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13
Unzulässige Revision; Auslegung
Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18). - BGH, 24.10.2012 - 4 StR 325/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)
Daran fehlt es, wenn - wie hier - lediglich der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18) und jede weitere Begründung fehlt (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. April 1988 - 4 StR 149/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1). - OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 2a Ss OWi 29/01
Begründung der Rechtsbeschwerde; Angriffe auf Beweiswürdigung
Die Rechtsbeschwerdebegründung lässt den Willen des Betroffenen, das angefochtene Urteil wegen eines sachlich-rechtlichen Fehlers zur Nachprüfung zu stellen, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18).