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   BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97   

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https://dejure.org/1997,3266
BGH, 20.08.1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
BGH, Entscheidung vom 20.08.1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
BGH, Entscheidung vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97 (https://dejure.org/1997,3266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einweisung in eine psychiatrische Anstalt - Bezeichnung der Rüge als Sachrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 18
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2000 - 4 StR 569/99

    Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung im Adhäsionsverfahren;

    Sie muss aber zweifelsfrei erhoben werden; die Revisionseinlegung allein, ebenso die Beschränkung auf bestimmte Beschwerdepunkte - hier auf das Adhäsionsverfahren - (vgl. BGH NStZ 81, 298; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. Rdnr. 11) kann nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 373179 - bzw. 29. Oktober 1980 - 4 StR 560180 - BGH NJW 1991, 710; BGH NStZ 1991, 597; BGH NStZ-RR 1998, 18; Löwe/Rosenberg a.a.O. Rdnr. 68 m.w.N.; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.).".
  • BGH, 27.07.2005 - 5 StR 201/05

    Unbegründeter Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts (ungenügende

    Allein die erklärte Beschränkung auf das Strafmaß kann auch nicht als Erhebung der Sachrüge angesehen werden, denn die den Inhalt der Sachrüge ausmachende - schlüssige - Behauptung, daß auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist, ergibt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 1992 - 2 StR 21/92 - und vom 8. Mai 1996 - 3 StR 132/96 - BGH NStZ-RR 1998, 18; BGH NStZ 2000, 388 jeweils m.w.N.).".
  • BGH, 31.08.2005 - 2 StR 359/05

    Unzulässige Revisionseinlegung (fehlende Rüge)

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird" (vgl. auch BGH NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 496/09

    Unzulässige Revision

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. auch BGH NStZ 1991, 597; NStZ-RR 1998, 18; Beschlüsse vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05 und vom 31. August 2005 - 2 StR 359/05).
  • BGH, 01.08.2013 - 2 StR 242/13

    Unzulässige Revision; Auslegung

    Ihr ist weder eine im Sinne des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zulässige Verfahrensrüge noch eine Sachrüge zu entnehmen, für welche das Revisionsvorbringen eindeutig ergeben muss, dass die Nachprüfung in sachlich-rechtlicher Hinsicht begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - 2 StR 496/09; Beschluss vom 27. Juli 2005 - 5 StR 201/05; Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 325/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Daran fehlt es, wenn - wie hier - lediglich der tatsächliche Umfang und das Ziel der Revision dargelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 2 StR 386/97, NStZ-RR 1998, 18) und jede weitere Begründung fehlt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 1988 - 4 StR 149/88, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 1).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2001 - 2a Ss OWi 29/01

    Begründung der Rechtsbeschwerde; Angriffe auf Beweiswürdigung

    Die Rechtsbeschwerdebegründung lässt den Willen des Betroffenen, das angefochtene Urteil wegen eines sachlich-rechtlichen Fehlers zur Nachprüfung zu stellen, nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 18).
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