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   BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13   

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https://dejure.org/2013,37462
BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37462)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2013 - 2 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37462)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2013 - 2 StR 388/13 (https://dejure.org/2013,37462)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 2 S 1 StGB, § 253 StGB, § 255 StGB
    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • Wolters Kluwer

    Erörterungsmangel eines Strafurteils bei fehlender Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts; Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterungsmangel eines Strafurteils bei fehlender Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts; Rücktritt vom Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinschaftliche räuberische Erpressung: Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11

    Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    a) Zwischen dem Einsatz des Nötigungsmittels und dem erstrebten Vorteil muss ein finaler Zusammenhang bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174; Fischer aaO § 253 Rn. 18a mwN); hieran fehlt es, wenn der Einsatz der Gewalt allein dazu dient, dass Opfer zu "demütigen und zu misshandeln" (UA S. 8).
  • BGH, 17.01.2013 - 2 StR 396/12

    Rücktritt beim Versuch durch mehrere Beteiligte (Verhinderung der Tatvollendung:

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Nicht erforderlich ist es hingegen, dass sie ganz darauf verzichten, den angestrebten Erpressungserfolg herbeizuführen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 17. Januar 2013 - 2 StR 396/12, NStZ 2013, 521).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 347/06

    Strafbefreiender Rücktritt und Tatplan; gesonderte Prüfung des strafbefreienden

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91, 92; Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98, BGHSt 44, 204, 208; Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 40a, jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02

    Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung einen - von der Rechtsordnung anerkannten - Anspruch vor, der in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 10; Fischer aaO § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
  • BGH, 08.02.2012 - 4 StR 621/11

    Rücktritt vom Versuch der räuberischeren Erpressung (Verhindern durch

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91, 92; Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98, BGHSt 44, 204, 208; Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 40a, jeweils mwN).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91, 92; Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98, BGHSt 44, 204, 208; Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 40a, jeweils mwN).
  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Hierfür kann es genügen, wenn Mittäter im Falle eines unbeendeten Versuchs einvernehmlich nicht mehr weiterhandeln, obwohl sie dies tun könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 4 StR 621/11, NStZ-RR 2012, 167, 168; Beschluss vom 26. September 2006 - 4 StR 347/06, NStZ 2007, 91, 92; Beschluss vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 176/98, BGHSt 44, 204, 208; Urteil vom 14. Mai 1996 - 1 StR 51/96, BGHSt 42, 158, 162; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 24 Rn. 40a, jeweils mwN).
  • BGH, 16.07.2003 - 2 StR 209/03

    Beweiswürdigung (Darstellung: Widerspruchsfreiheit, Einzelheiten, Überprüfbarkeit

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO stünde einer Verschärfung des Schuldspruchs nicht entgegen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325, 326).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die

    Auszug aus BGH, 05.11.2013 - 2 StR 388/13
    Stellt er sich für die erstrebte Bereicherung einen - von der Rechtsordnung anerkannten - Anspruch vor, der in Wirklichkeit nicht besteht, so handelt er in einem Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 328; Beschluss vom 12. März 2002 - 3 StR 4/02, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 10; Fischer aaO § 253 Rn. 20, jeweils mwN).
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