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   BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84   

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https://dejure.org/1984,2319
BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84 (https://dejure.org/1984,2319)
BGH, Entscheidung vom 31.10.1984 - 2 StR 392/84 (https://dejure.org/1984,2319)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84 (https://dejure.org/1984,2319)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1960 - 5 StR 194/60

    Unzüchtige Handlung - Unsittliche Berührung - Gewaltsame Führung der Hand

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84
    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen (vollendeter) sexueller Nötigung würde jedoch weiter voraussetzen, daß der Angeklagte sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen wollte (BGH, Urteile vom 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 - undvom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69

    Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel -

    Auszug aus BGH, 31.10.1984 - 2 StR 392/84
    Eine Verurteilung des Angeklagten wegen (vollendeter) sexueller Nötigung würde jedoch weiter voraussetzen, daß der Angeklagte sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen wollte (BGH, Urteile vom 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 - undvom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16

    Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen:

    Ob insoweit etwas anderes gilt, wenn der Täter sich schon mit dem Ausziehen selbst sexuell erregen will (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84), kann hier dahinstehen, da das Landgericht entsprechende Feststellungen nicht getroffen hat.
  • BGH, 14.06.2016 - 3 StR 72/16

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Ausziehen eines Kindes als sexuelle Handlung

    Ob insoweit etwas anderes gilt, wenn der Täter sich - wie vorliegend festgestellt - schon mit dem Ausziehen selbst sexuell erregen will (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 452/16

    Begriff der sexuellen Handlung (Sexualbezug; Erheblichkeit; gewaltsames

    b) Das gewaltsame Entkleiden des Tatopfers ist jedoch nur dann als eine sexuelle Handlung anzusehen, wenn der Täter "sich schon durch diese Handlung geschlechtliche Erregung oder Befriedigung verschaffen' will (Senat, Urteile vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84 und vom 17. August 1988 - 2 StR 346/88, BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 2; BGH, Beschluss vom 17. September 1992 - 2 StR 416/92, NStZ 1993, 78, 79).
  • BGH, 20.05.1992 - 2 StR 73/92

    Nötigung - Duldung sexueller Handlungen - Körperliche Berührung - Einwirkung auf

    Wie es sich in den uneinheitlich beurteilten Fällen verhält, in denen einer Frau die Kleidung für sie körperlich spürbar vom Leib gerissen wurden - vgl. einerseits BGH, Urt. v. 21. Juni 1960 - 5 StR 194/60 -, v. 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69 - und v. 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84; andererseits BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3 - bedarf hier nicht der Entscheidung.
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Etwas anderes gilt, wenn das gewaltsame Entblößen seinerseits mit einer vom Tatopfer zu duldenden sexuellen Handlung verbunden ist (BGHR StGB § 178 Abs. 1 sexuelle Handlung 3) oder wenn sich der Täter nach vorausgegangener Gewaltanwendung durch ein mit körperlichen Berührungen verbundenes geduldetes Herunterreißen der Kleidung geschlechtliche Erregung verschaffen will (BGH, Urteil vom 5. Mai 1970 - 1 StR 580/69; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 392/84).
  • BGH, 19.04.1990 - 3 StR 87/90

    Sexuelle Nötigung - Sexuelle Handlung - Niederwerfen des Opfers - Herunterreißen

    Der Senat kann offen lassen, ob dem Urteil des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1984 (2 StR 392/84) zuzustimmen ist.
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