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   BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12   

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https://dejure.org/2012,44951
BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12 (https://dejure.org/2012,44951)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2012 - 2 StR 395/12 (https://dejure.org/2012,44951)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2012 - 2 StR 395/12 (https://dejure.org/2012,44951)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 152a Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 StGB; § 152b Abs. 2 StGB; § 263a Abs. 1, Abs. 2 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, Abs. 5 StGB; § 30 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion; gewerbs- und bandenmäßiger Computerbetrug; Verabredung zu einem Verbrechen; Mittäterschaft (Gesamtbetrachtung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12
    Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 18.10.2012 - 2 StR 529/11

    Schwerer bandenmäßiger Diebstahl (Bandenabrede: Gesamtbetrachtung, späteres

    Auszug aus BGH, 04.12.2012 - 2 StR 395/12
    Der neue Tatrichter wird ferner die Frage der Bandenmäßigkeit (vgl. zur Bandenabrede Senat, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 2 StR 529/11) und die Konkurrenzfrage in den Fällen B.2 und B.3 der Urteilsgründe unter Berücksichtigung der Ausführungen des Generalbundesanwalts neu zu prüfen haben.
  • BGH, 23.09.2015 - 2 StR 434/14

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit (Voraussetzungen;

    Eine Verurteilung wegen mittäterschaftlich begangenen Betrugs ist jedoch nach den von der Rechtsprechung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe aufgestellten Maßstäben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36, jeweils mwN) nicht ausreichend belegt.

    Ob ein Beteiligter eine Tat als Täter oder Gehilfe begeht, ist in wertender Betrachtung nach den gesamten Umständen, die von seiner Vorstellung umfasst sind, zu beurteilen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291; Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36).

  • BGH, 02.07.2014 - 4 StR 176/14

    Tateinheit bei mittäterschaftlich begangener Mehrzahl von Delikten (gesonderte

    Umstände, die nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36; Urteil vom 15. Januar 1991 - 5 StR 492/90, BGHSt 37, 289, 291) bei wertender Betrachtung für eine mittäterschaftliche Beteiligung des Angeklagten an dieser Tat sprechen könnten, lassen sich den Urteilsgründen nicht entnehmen.
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 156/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Mittäterschaft: wertende

    Das Ausspähen fremder Kartendaten liegt weit im Vorfeld der eigentlichen Tat des Nachmachens von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (§ 152 b Abs. 5 i.V.m. § 149 Abs. 1 StGB), eine "Tatbestandsverwirklichung" liegt darin nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 2 StR 395/12, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 36).
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