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   BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15   

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https://dejure.org/2015,46008
BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15 (https://dejure.org/2015,46008)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 2 StR 4/15 (https://dejure.org/2015,46008)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15 (https://dejure.org/2015,46008)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 212 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Totschlags: Rückschlüsse auf die Täterschaft eines Angeklagten im Wege der Ausschlussmethode

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei einem Tötungsdelikt ohne auffindbare Leiche

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Totschlags: Rückschlüsse auf die Täterschaft eines Angeklagten im Wege der Ausschlussmethode

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Lückenhaftigkeit der tatrichterlichen Beweiswürdigung bei einem Tötungsdelikt ohne auffindbare Leiche

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen Totschlags: Rückschlüsse auf die Täterschaft eines Angeklagten im Wege der Ausschlussmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bonner Fall "Mord ohne Leiche": Urteil auf Revision des Angeklagten aufgehoben

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mord ohne Leiche, oder: Weiterer Sex nur bei Geständnis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    "Mord ohne Leiche" - der Fall geht weiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung - und ihre revisionsgerichtliche Überprüfung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Revision des Angeklagten gegen Urteil im Bonner Fall "Mord ohne Leiche" aufgehoben

  • general-anzeiger-bonn.de (Pressebericht, 22.02.2016)

    Urteil zum "Mord ohne Leiche" in Eitorf aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 144
  • StV 2018, 700
  • JR 2017, 306
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15
    Werden diese Grundsätze beachtet, kann der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auch dann gewinnen, wenn ein auf das Kerngeschehen der Tat bezogenes Beweismittel fehlt und die Überführung des Angeklagten darauf beruht, dass alle konkret in Frage kommenden Alternativen ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466; Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, StraFo 2015, 114, 115).

    Dieses methodische Vorgehen ist allerdings nur dann eine tragfähige Grundlage für die Verurteilung wegen eines Tötungsverbrechens, wenn alle relevanten Alternativen mit einer den Mindestanforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden, wobei ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit genügt, das vernünftige und nicht auf bloß denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (Senat, aaO, StraFo 2012, 466).

  • BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 4 StR 453/94, StV 1995, 453).
  • BGH, 26.09.1994 - 5 StR 453/94

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Postfach - Nachweis

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist, die nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33; Beschluss vom 26. September 1994 - 4 StR 453/94, StV 1995, 453).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 439/13

    Vernehmung des Beschuldigten (subjektiv-objektiver Beschuldigtenbegriff:

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 2 StR 4/15
    Werden diese Grundsätze beachtet, kann der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auch dann gewinnen, wenn ein auf das Kerngeschehen der Tat bezogenes Beweismittel fehlt und die Überführung des Angeklagten darauf beruht, dass alle konkret in Frage kommenden Alternativen ausgeschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466; Urteil vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 439/13, StraFo 2015, 114, 115).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 69/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Erklärungen des Verteidigers

    Dass Tatsachenfeststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht getroffen werden können, steht einer Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts nicht entgegen (zu dem insoweit zu beachtenden methodischen Vorgehen vgl. Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145).
  • BGH, 25.10.2016 - 2 StR 84/16

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (rechtlicher Hinweis: Anforderungen

    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht als bloße Vermutung erweist (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144).
  • LAG Hamm, 24.10.2019 - 17 Sa 1038/18

    Waschpulver und Babynahrung im Geldkoffer - fristlose Kündigung einer

    Es müssen alle relevanten Alternativen in einer den Mindestanforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung genügenden Weise abgelehnt werden ( BGH 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15 - Rn. 8 ).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 154/16

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung (Voraussetzungen: erforderliche

    Die Überzeugungsbildung des Tatgerichts hat auch eine ausreichende objektive Grundlage (zu diesem Erfordernis BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145 mwN).

    Insoweit müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer nachvollziehbaren Beweisgrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen sich nicht lediglich als bloße Vermutung erweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145 und vom 16. Februar 2016 - 1 StR 525/15, NStZ-RR 2016, 222 f. jeweils mwN).

  • LG Bonn, 21.12.2016 - 21 Ks 2/16

    Freispruch im Strafverfahren "Mord ohne Leiche"

    Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil mit Beschluss vom 27.10.2015 aufgehoben (2 StR 4/15).
  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    Diese Überzeugungsbildung muss deshalb auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und erkennen lassen, dass die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen mehr als eine Annahme oder eine Vermutung sind, für die es an einer belastbaren Tatsachengrundlage fehlt und die daher nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 232/21 Rn. 27; Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20 Rn. 11; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 StR 422/18 Rn. 8; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 Rn. 8 mwN; Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33).
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 48/22

    Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung; Fehlender Nachweis einer Täterschaft bzgl.

    Erst dann, wenn Tatsachenfeststellungen zum eigentlichen Tatgeschehen nicht getroffen werden können, stellt sich die insoweit nachrangig zu beantwortende Frage, ob ohne konkrete Feststellungen zum eigentlichen Kerngeschehen der Tat die Überzeugung des Tatrichters auf einem tragfähigen Ausschluss aller in Betracht kommenden Alternativen beruht (vgl. dazu: Senat, Urteil vom 2. Mai 2012 - 2 StR 395/11, StraFo 2012, 466; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15, NStZ-RR 2016, 144, 145).
  • BGH, 18.02.2016 - 2 StR 251/14

    Verfall (Schätzung des Erlangten)

    Die Beweiswürdigung erweist sich daher als rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 202 ObOWi 910/23

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur Begründung vorsätzlicher

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert voneinander bewertet, sondern sie müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st.Rspr.; vgl. zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.06.2023 - 4 StR 128/23 bei juris = BeckRS 2023, 21487; ferner Beschluss vom 20.12.2022 - 2 StR 232/21 bei juris = BeckRS 2022, 46863 = NJW 2023, 1828 = StraFo 2023, 285; 24.03.2021 - 4 StR 416/20 bei juris = BGHSt 66, 66 = NJW 2021, 1767 = Blutalkohol 58 [2021], 257 = StV 2021, 482 = VRS 140 [2021], 100 = StraFo 2021, 295 = JR 2022, 137 = NStZ 2022, 220 und 27.10.2015 - 2 StR 4/15 = NStZ-RR 2016, 144 = JR 2017, 306 = StV 2018, 700, jeweils m.w.N.; vgl. ferner zuletzt auch BayObLG, Beschluss vom 30.05.2023 - 202 StRR 29/23 bei juris = BeckRS 2023, 17968 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.10.2018 - 1 RBs 267/18

    Beweiswürdigung

    Rechtlich zu beanstanden sind die Beweiserwägungen ferner dann, wenn sie erkennen lassen, dass falsche Maßstäbe für die zur Verurteilung erforderliche bzw. ausreichende Gewissheit angelegt werden (st. Rspr., s. nur BGH NStZ-RR 2016, 144; SenE v. 07.06.2017 - III-1 RVs 114-115/17 - SenE v. 29.09.2017 - III-1 RVs 225/17).
  • OLG Köln, 19.01.2021 - 1 RVs 11/21
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