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   BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14   

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https://dejure.org/2015,8903
BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14 (https://dejure.org/2015,8903)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2015 - 2 StR 400/14 (https://dejure.org/2015,8903)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2015 - 2 StR 400/14 (https://dejure.org/2015,8903)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 177 Abs 1 Nr 1 StGB, § 223 Abs 1 StGB
    Griff des Täters an den entblößten Penis des Geschädigten: Körperverletzung und sexuelle Nötigung mit Gewalt

  • IWW

    § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 182 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Nachweis eines sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Hinblick auf eine schutzlose Lage

  • rewis.io

    Griff des Täters an den entblößten Penis des Geschädigten: Körperverletzung und sexuelle Nötigung mit Gewalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1
    Nachweis eines sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Hinblick auf eine schutzlose Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung durch Gewalt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Sexuelle Nötigung mit Gewalt nur bei physischer Kraftentfaltung des Täters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 211
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1991 - 2 StR 225/91

    Betrugsvorsatz bei Sozialhilfebetrug - Strafzumessung bei sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14
    Dies würde für eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausreichen auch wenn Verletzungsfolgen nicht festgestellt werden konnten (vgl. auch Senat, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, insoweit in StV 1992, 106 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013, 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 223 Rn. 4, 6 mwN).

    b) Auch ob die Tat als sexuelle Nötigung (vgl. Senat, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, insoweit in StV 1992, 106 nicht abgedruckt; Fischer, aaO, § 177 Rn. 104) zu bewerten ist, wird der neue Tatrichter zu entscheiden haben.

  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 318/13

    Sexuelle Nötigung (Anforderungen an die Gewalt bei widerstandslos hergestellter

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14
    Denn für die Annahme einer sexuellen Nötigung "mit Gewalt" ist erforderlich, dass der Täter physische Kraft entfaltet, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (vgl. auch Senat, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 90/14

    Beschränkung der Revision (Zulässigkeit einer Beschränkung)

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14
    Unter Berücksichtigung von Nr. 156 Abs. 2 RiStBV (vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 90/14, NStZ-RR 2014, 285 mwN) versteht der Senat daher das gesamte Revisionsvorbringen dahin, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil nicht angreifen will, soweit der Angeklagte verurteilt und aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden ist.
  • BGH, 22.10.2013 - 3 StR 323/13

    Anfechtung von Entscheidungen im Jugendstrafverfahren (Unzulässigkeit der auf die

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - 2 StR 400/14
    Dies würde für eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausreichen auch wenn Verletzungsfolgen nicht festgestellt werden konnten (vgl. auch Senat, Urteil vom 22. November 1991 - 2 StR 225/91, insoweit in StV 1992, 106 nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2013, 3 StR 323/13, NStZ-RR 2014, 11; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 223 Rn. 4, 6 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 39/19

    Urteil gegen ehemaligen Präsidenten einer Musikhochschule wegen sexueller

    Das Landgericht geht zutreffend davon aus, dass der Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet hat, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2018 - 2 StR 495/17 Rn. 6; vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17 Rn. 5 und vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14 Rn. 8).
  • BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20

    Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben

    Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Einwirkung auf den Körper des Verletzten, die dessen körperliches Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06, NStZ 2007, 404; vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, BGHR StGB § 223 Abs. 1 Misshandlung 5; Beschluss vom 18. August 2015 - 3 StR 289/15NStZ 2016, 27; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 223 Rn. 4, 6).
  • BGH, 05.09.2017 - 2 StR 256/17

    Sexuelle Nötigung (erforderliche Gewalt zur Überwindung des Opfers:

    Für diese Annahme wäre es erforderlich, dass der Angeklagte physische Kraft entfaltet hat, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (Senat, Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 383/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).

    Dass der Angeklagte mit der sexuellen Handlung aber, die er vor dem Aufwachen des Opfers begonnen und - nachdem dieser sich auf den Bauch gedreht hatte - fortgesetzt hat, auch die für die Annahme von Gewalt erforderliche Zwangswirkung beim Opfer erzielen wollte, ist nicht dargetan (vgl. Senat, Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211 zum Griff des Täters an einen Penis).

  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 495/17

    Sexuelle Nötigung (Voraussetzungen einer Gewaltanwendung)

    aa) Der Tatbestand des § 177 Abs. 1 StGB a.F. in der Variante der Gewaltanwendung erfordert, dass der Täter physische Kraft entfaltet, um den als ernst erkannten oder erwarteten Widerstand des Opfers gegen die Vornahme sexueller Handlungen zu überwinden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 5. September 2017 - 2 StR 256/17, NStZ-RR 2017, 371; Urteil vom 4. März 2015 - 2 StR 400/14, NStZ-RR 2015, 211; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 2 StR 318/13, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 17).
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