Rechtsprechung
BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 373
- NJW 1953, 1839
- MDR 1954, 53
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.1951 - 4 StR 574/51
Drehbank - § 263 StGB, verkürzte Ausbezahlung des Diebs durch den Hehler, …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Wer die Dirne um den Lohn prellt, begeht daher auch nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHSt 2, 364 ff keinen Betrug. - RG, 24.07.1912 - III 547/12
Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 StGB. zu bilden, wenn der Verurteilte eine …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Denn hierfür kommt nur das Urteil vom 10. September 1951 in Betracht, nicht das Urteil vom 14. Januar 1953, das das erste nur ergänzt (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179). - RG, 29.10.1888 - 2011/88
83. Was versteht der §. 79 St.G.B.'s unter der "früheren Verurteilung", vor …
- RG, 01.06.1893 - 1066/93
Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu …
Auszug aus BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53
Denn hierfür kommt nur das Urteil vom 10. September 1951 in Betracht, nicht das Urteil vom 14. Januar 1953, das das erste nur ergänzt (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 335/15
Anfrageverfahren; räuberische Erpressung (Begriff des Vermögensnachteils: …
c) Beim Betrug zum Nachteil von Prostituierten wich die Rechtsprechung vor Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes aber von diesem so genannten wirtschaftlichen Vermögensbegriff ab (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86; NStZ 1987, 407; für die Rechtslage nach Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283 ff.). - BGH, 02.02.2016 - 1 StR 435/15
Betrug (Vermögenschaden: Vermögenswert der Entgeltforderung einer Prostituierten, …
(2) Im Hinblick auf die durch § 1 Satz 1 ProstG herbeigeführte Gesetzeslage bedarf es keiner Anfrage an den 2. und den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, ob diese an ihrer vor Inkrafttreten des ProstG ergangenen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373 sowie Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, NStZ 1987, 407) festhalten würden. - BGH, 15.11.2016 - 3 ARs 16/16
Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …
Ohne Bedeutung ist demgegenüber in aller Regel, ob die Sache oder das Recht aus einem unsittlichen oder gesetzwidrigen Geschäft oder aus einer strafbaren Handlung herrührt oder etwa für strafbare Zwecke eingesetzt werden soll; die Rechtsordnung kennt im Bereich der Vermögensdelikte allgemein kein wegen seiner Herkunft, Entstehung oder Verwendung schlechthin schutzunwürdiges Vermögen (BGH, Urteile vom 25. November 1951 - 4 StR 574/51, BGHSt 2, 364, 365 ff.; vom 17. November 1955 - 3 StR 234/55, BGHSt 8, 254, 256; vom 26. Oktober 1998 - 5 StR 746/97, NStZ-RR 1999, 184, 185 f.; Beschluss vom 19. Juli 1960 - 1 StR 213/60, BGHSt 15, 83, 86; anders nur nach alter Rechtslage für Ansprüche einer Prostituierten auf das vereinbarte Entgelt gegen ihren Freier BGH, Urteil vom 9. Oktober 1953 - 2 StR 402/53, BGHSt 4, 373; differenzierend zwischen dem vereinbarten und dem erlangten Entgelt BGH…, Beschluss vom 28. April 1987 - 5 StR 566/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; zur Rechtslage nach Inkrafttreten des ProstG BGH, Urteil vom 2. Februar 2016 - 1 StR 435/15, NStZ 2016, 283, 284; Beschlüsse vom 18. Januar 2011 - 3 StR 467/10, NStZ 2011, 278, 279; vom 1. August 2013 - 4 StR 189/13, NStZ 2013, 710, 711).
- BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Strafbarkeit des Dirnenbetruges
Das hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 4, 373 ausgesprochen. - LG Bad Kreuznach, 04.12.2012 - 1025 Js 18093/10
Betrug: Tatbestandsverwirklichung durch Nicht-Bezahlung einer nach unmoralischem …
Zwar ist zutreffend, dass vor Einführung des Prostitutionsgesetzes dann kein Betrug vorgelegen hat, wenn der Freier seine Zahlungswilligkeit nur vorgetäuscht hat, um die Prostituierte zur Vorleistung zu bewegen (vgl. BGH NJW 1953, 1839; BGH NStZ 1987, 407). - BGH, 06.07.1987 - 3 StR 208/87
Fehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Betruges
Im Fall III 1 b der Urteilsgründe bedarf es jedoch insoweit einer Schuldspruchänderung (§ 349 Abs. 4 StPO), als die Verurteilung wegen des in Tateinheit mit der Geldfälschung stehenden versuchten Betruges entfällt (BGHSt 4, 373; BGH JZ 1987, 684). - BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].