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   BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09   

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BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,1945)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - 2 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,1945)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09 (https://dejure.org/2010,1945)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 51 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB; § 57a StGB; § 57b StGB
    Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe für gesamtstrafenfähige Vorstrafen; keine Übertragung der Vollstreckungslösung auf Verfahrensfehler

  • lexetius.com

    StGB §§ 51, 54, 55, 57 a, 57 b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 StGB, § 54 StGB, § 55 StGB, § 57a StGB, § 57b StGB
    Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen: Vollstreckungslösung bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Härteausgleichs für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Wege der Vollstreckungslösung i.R.d. Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen: Vollstreckungslösung bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • rewis.io

    Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen: Vollstreckungslösung bei Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung eines Härteausgleichs für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Wege der Vollstreckungslösung i.R.d. Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 1
  • NJW 2010, 1470
  • NStZ 2010, 386
  • NStZ-RR 2013, 338
  • StV 2010, 244
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 17. Januar 2008 zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Vollstreckungsmodell (GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) ist nunmehr in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH NStZ 1999, 579, 580 f.; BGH Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89 -) auch bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ein Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Vollstreckungsmodell zu gewähren (so auch BGH Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Da das Gesetz für Mord, sofern keine gesetzlichen Milderungsgründe vorliegen, nur die lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht, konnte ein Härteausgleich in diesen Fällen nicht gewährt werden (vgl. zur Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung BGHSt 52, 124, 134 Rdn. 29; BGH NJW 2006, 1529, 1535).

    b) Nunmehr gestattet das vom Großen Senat für Strafsachen vorgegebene Vollstreckungsmodell (BGHSt 52, 124, 135 f. Rdn. 31; vgl. dazu auch EGMR StV 2009, 561, 563 m. Anm. Krehl) in den Fällen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung den gebotenen Ausgleich ohne systemwidrige Eingriffe in die Strafbemessung bei der lebenslangen Freiheitsstrafe durchzuführen.

  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 293/08

    Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Der Senat hält es jedoch für angezeigt, auf der Grundlage einer doppelt analogen Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB die Kompensation im Vollstreckungswege auf den Härteausgleich wegen nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung zu übertragen (erwogen bereits in den Beschlüssen des 5. Strafsenats vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08 - (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15) und vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 -).

    Anders als bei den Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 23. Juli 2008 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15 - 5 StR 293/08 -) und vom 28. Mai 2009 (- 5 StR 184/09 -) kann der Senat im vorliegenden Fall nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass das Landgericht eine zusätzliche Kompensation für die voll verbüßte langjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen hätte, wenn ihm diese Möglichkeit bewusst gewesen wäre.

  • BGH, 28.05.2009 - 5 StR 184/09

    Verurteilung wegen eines im Jahr 1987 begangenen Mordes an einer Bremer

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Der Senat hält es jedoch für angezeigt, auf der Grundlage einer doppelt analogen Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB die Kompensation im Vollstreckungswege auf den Härteausgleich wegen nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung zu übertragen (erwogen bereits in den Beschlüssen des 5. Strafsenats vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08 - (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15) und vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 -).

    Anders als bei den Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 23. Juli 2008 (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15 - 5 StR 293/08 -) und vom 28. Mai 2009 (- 5 StR 184/09 -) kann der Senat im vorliegenden Fall nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass das Landgericht eine zusätzliche Kompensation für die voll verbüßte langjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen hätte, wenn ihm diese Möglichkeit bewusst gewesen wäre.

  • BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2025/06
    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    In diesen Fällen hat es der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes für zulässig angesehen, den Umstand, dass Freiheitsstrafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Erlass des auf lebenslange Freiheitsstrafe lautenden Urteils verbüßt worden war, bei der Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu berücksichtigen (Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08 -, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -).

    Darüber hinaus wird damit auch in den Fällen mit besonderer Schuldschwere die Bemessung der Höhe der Kompensation, die dem Bereich der tatrichterlichen Strafzumessung unterfällt, wieder dem hierfür zuständigen Tatgericht übertragen (vgl. dazu BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -).

  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 17. Januar 2008 zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Vollstreckungsmodell (GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) ist nunmehr in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH NStZ 1999, 579, 580 f.; BGH Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89 -) auch bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ein Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Vollstreckungsmodell zu gewähren (so auch BGH Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Dem steht die Entscheidung des 5. Strafsenats vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 - nicht entgegen.

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132).
  • BGH, 10.06.1999 - 4 StR 87/98

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall Lacour

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 17. Januar 2008 zur Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung im Vollstreckungsmodell (GSSt 1/07, BGHSt 52, 124) ist nunmehr in Abkehr von früherer Rechtsprechung (BGH NStZ 1999, 579, 580 f.; BGH Urteil vom 14. März 1990 - 3 StR 109/89 -) auch bei der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ein Härteausgleich für erledigte, an sich gesamtstrafenfähige Vorstrafen im Vollstreckungsmodell zu gewähren (so auch BGH Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 -, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 09.12.2008 - 4 StR 358/08

    Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit bei verhängter

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    In diesen Fällen hat es der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes für zulässig angesehen, den Umstand, dass Freiheitsstrafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Erlass des auf lebenslange Freiheitsstrafe lautenden Urteils verbüßt worden war, bei der Festsetzung der Verlängerungsdauer der Mindestverbüßungszeit nach § 57a Abs. 1 Nr. 2 StGB zu berücksichtigen (Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08 -, NStZ-RR 2009, 104; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -).
  • BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84

    Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der nunmehr zu verhängenden Strafe auszugleichen (BGHSt 31, 102, 103; 33, 131, 132).
  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
    a) Grundgedanke des § 55 StGB ist, dass Taten, die bei gemeinsamer Aburteilung nach §§ 53, 54 StGB behandelt worden wären, auch bei getrennter Aburteilung dieselbe Behandlung erfahren sollen, so dass der Täter im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt ist, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 7, 180, 181; 15, 66, 69; 17, 173, 174 f.; 32, 190, 193).
  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

  • BGH, 06.03.1962 - 5 StR 16/62

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Bildung einer Gesamtstrafe -

  • BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07

    Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

  • BGH, 16.12.1954 - 3 StR 189/54

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe - Entfallen der Strafaussetzung zur

  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut

  • EGMR, 22.01.2009 - 45749/06

    Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    aa) Eine vollständige Anrechnung der ausländischen Strafen ist grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09 Rn. 9; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 13; van Gemmeren, JR 2010, 132, 134).
  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 441/10

    Entgangene nachträgliche Gesamtstrafenbildung infolge Strafvollstreckung:

    Scheitert eine nach § 55 StGB an sich mögliche nachträgliche Gesamtstrafenbildung daran, dass die zunächst erkannte Strafe bereits vollstreckt, verjährt oder erlassen ist, so erfordert eine darin liegende Härte einen angemessenen Ausgleich (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, NStZ 2010, 386).

    b) Der 5. Strafsenat erachtet es nunmehr in Anknüpfung an seine Entscheidungen zum Härteausgleich bei lebenslanger Freiheitsstrafe (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, NStZ 2010, 385; vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, NStZ 2010, 386; vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08, NStZ-RR 2009, 104) auch bei der Verhängung zeitiger Freiheitsstrafen für vorzugswürdig, die Kompensation des Nachteils in Anwendung des Vollstreckungsmodells vorzunehmen, weil die Verwirklichung des Härteausgleichs nicht an der Tatschuld als der maßgeblichen Grundlage für die Strafhöhe anknüpfe und die Transparenz hinsichtlich des gewährten Ausgleichs und der Straffestsetzung erhöht werde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 478/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 18; vom 28. September 2010 - 5 StR 343/10).

  • BGH, 14.12.2023 - 1 StR 316/23

    Verletzung des § 261 StPO durch Nichtausschöpfung zu berücksichtigender

    a) Rechtsfehlerfrei hat das Landgericht berücksichtigt, dass es - unabhängig von dem hier die Anwendung des § 55 StGB ausschließenden Zeitablauf - auf der Hand gelegen hätte, gegen den Angeklagten die besondere Schwere der Schuld gemäß § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB festzustellen, und dass dem Angeklagten bereits deswegen kein Nachteil entstanden ist, der durch einen Härteausgleich zu kompensieren wäre (vgl. zu einer solchen Konstellation BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).
  • BGH, 12.07.2023 - 4 StR 495/22

    Berücksichtigung etwaiger Härten bei der Strafzumessung bei einer drohenden

    Hat das Tatgericht die besondere Schwere der Schuld verneint, kann die Kompensation nicht anders als im Wege der so genannten Vollstreckungslösung, nämlich durch Anrechnung des als vollstreckt geltenden Teils der Strafe auf die Mindestverbüßungsdauer im Sinne des § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB, erfolgen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 6; Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 6 StR 201/22; Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15).

    bb) Ein Fall, in dem ohne den die Unanwendbarkeit des § 55 StGB begründenden Umstand die Feststellung der besonderen Schuldschwere auf der Hand gelegen hätte und deshalb ein ausgleichspflichtiger Nachteil zu verneinen ist (vgl. zu solcher Konstellation BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 8 f.; Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 StR 184/09; Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15), liegt nicht vor.

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Dergestalt ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dem Nachteil Rechnung zu tragen, der entsteht, wenn die Strafe aus einer an sich gesamtstrafenfähigen Vorverurteilung vor Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe bereits vollständig vollstreckt wurde und diese daher nicht mehr einbeziehungsfähig ist (BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 26; Beschluss vom 9. Dezember 2008 - 4 StR 358/08; vgl. zudem BGH, Beschlüsse vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09, BGHSt 54, 259 Rn. 6 und vom 23. Juli 2008 - 5 StR 293/08, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15; für die Anwendung der Vollstreckungslösung in dieser Konstellation jedoch BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1 Rn. 7; vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 Rn. 3 ff.).
  • OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17

    Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen

    Der Rechtsgedanke des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher auch auf andere Fallgestaltungen übertragen worden, wie etwa der Bewilligung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung einer einbeziehungsfähigen Strafe (vgl. BGH NStZ 2010, 386; vgl. zudem BGH NJW 2008, 860 [863 f.] zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und BGH NJW 2008, 307 [309] zur Kompensation einer Verletzung von Art. 36 WÜK).
  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 120/11

    Erschöpfende Würdigung der Beweise; Erörterungsmangel; Mord (Verdeckungsabsicht;

    Sollte die zeitige Freiheitsstrafe danach zum Zeitpunkt des ersten hier ergangenen tatrichterlichen Urteils bereits erledigt gewesen sein, käme deren Einbeziehung in eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht mehr in Betracht; vielmehr hätte der Tatrichter die Gewährung eines Härteausgleichs nach der sog. Vollstreckungslösung zu prüfen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1).
  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Der Rechtsgedanke des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ist daher auch auf andere Fallgestaltungen übertragen worden, wie etwa der Bewilligung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung wegen vollständiger Vollstreckung einer einbeziehungsfähigen Strafe (vgl. BGH NStZ 2010, 386; vgl. zudem BGH NJW 2008, 860 [863 f.] zur Kompensation von rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen und BGH NJW 2008, 307 [309] zur Kompensation einer Verletzung von Art. 36 WÜK).
  • BGH, 26.06.2019 - 1 StR 476/18

    Strafzumessung (erforderliche Darstellung im Urteil: nur bestimmende

    c) Die von der Revision beanstandete Versagung eines Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 2 StR 403/09, BGHSt 55, 1, 3 ff.; Urteil vom 8. November 2018 - 4 StR 269/18 Rn. 19) erweist sich ebenfalls als rechtsfehlerfrei, da keine auszugleichende Härte vorliegt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 StR 479/18 Rn. 32).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung wäre hier ein Härteausgleich vorzunehmen (BGH NJW 2010, 1470 ).
  • BGH, 23.08.2022 - 6 StR 201/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der

  • BGH, 20.11.2013 - 4 StR 426/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (keine Gesamtstrafe bei bereits

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