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   BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04   

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https://dejure.org/2005,6014
BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04 (https://dejure.org/2005,6014)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2005 - 2 StR 405/04 (https://dejure.org/2005,6014)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - 2 StR 405/04 (https://dejure.org/2005,6014)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Wiedereinbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils in der Revisionsinstanz; Erfordernis der erschöpfenden Aufzählung sämtlicher Strafzumessungsgesichtspunkte durch den Tatrichter

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 301; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 § 154a § 353
    Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile in der Revision

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 455
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
    Diese Erwägungen sind mit den Grundsätzen, welche im Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - für die Voraussetzungen der Maßregelanordnung aufgestellt worden sind, nicht vereinbar (vgl. schon Senatsbeschluß NStZ 2004, 144 m.w.N.).
  • BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei

    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
    Diese Erwägungen sind mit den Grundsätzen, welche im Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 27. April 2005 - GSSt 2/04 - für die Voraussetzungen der Maßregelanordnung aufgestellt worden sind, nicht vereinbar (vgl. schon Senatsbeschluß NStZ 2004, 144 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1967 - 1 StR 355/67
    Auszug aus BGH, 01.06.2005 - 2 StR 405/04
    Eine Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils in der Revisionsinstanz ist hier nicht möglich, denn dadurch würde dem Urteil des Tatgerichts nachträglich die Grundlage entzogen, ohne daß das Revisionsgericht abschließend über den wiedereinbezogenen Tatteil entscheiden könnte (vgl. BGHSt 21, 326, 329 f.).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    Liegt einem Einstellungsbeschluss nach § 154 Abs. 2 StPO die unzutreffende Annahme mehrerer selbständiger prozessualer Taten zugrunde, kann etwa bei einem sich aus den Gesamtumständen ergebenden offensichtlichen Irrtum/Versehen des Gerichts eine Umdeutung einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO in eine Verfahrensbeschränkung nach § 154a Abs. 2 StPO in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 4 StR 6/06; Beschluss vom 23. März 2005 - 2 StR 11/05, juris, Rn. 5; vgl. auch Urteil vom 1. Juni 2005 - 2 StR 405/04, NStZ 2006, 455; vgl. aber Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, NStZ 2014, 46 m. Anm. Allgayer).
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