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   BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81   

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https://dejure.org/1981,1591
BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1981 - 2 StR 406/81 (https://dejure.org/1981,1591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vernehmung eines "V-Mannes" unter Ausschluss der Öffentlichkeit - Ausschluss eines Angeklagten von der Hauptverhandlung während der Vernehmung eines "V-Mannes" - Entscheidungsträger hinsichtlich der Vernehmung eines "V-Mannes" vor Gericht - Voraussetzungen - Abwesenheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 42
  • StV 1981, 596
  • StV 1982, 52
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Dabei kann offen bleiben, ob eine solche Verfahrensweise zur Vermeidung eines sonst zu erwartenden Beweismittelverlustes generell zulässig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 155/80 (L) = NJW 1980, 2088 = MDR 1980, 773).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Er war grundsätzlich zur uneingeschränkten Auskunftserteilung verpflichtet, es sei denn, die oberste Dienstbehörde hätte erklärt, daß dies dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (vgl. BGHSt 30, 34 ff).
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 791/80

    Verurteilung zur Beihilfe durch Unterlassen - Durchführung der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 09.09.1981 - 2 StR 406/81
    Der Verstoß gegen § 338 Nr. 5 in Verbindung mit § 230 Abs. 1 StPO konnte auch nicht dadurch geheilt werden, daß der Vorsitzende den Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Zeugenaussage unterrichtete (BGH, Urteil vom 1. April 1981 - 2 StR 791/80 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auch eine Beweisaufnahme unter optischer oder akustischer Abschirmung eines Zeugen, sieht das geltende Recht (entgegen Rebmann NStZ 1982, 315, 318 ff; ebenso BGHSt 3 148, 156; 31, 290, 293; offen gelassen in BGH NStZ 1982, 42 ) nicht vor.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf

    Etwaige weitere Mängel brauchen danach nicht erörtert zu werden (vgl. z.B. BGHSt 29, 109 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S] ; 29, 390 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80] ; 31, 148; BGH, Urteil vom 16. März 1983 - 2 StR 543/82, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; BGH, Beschluß vom 9. September 1981 - 2 StR 406/81; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81] = NStZ 1981, 357).
  • BGH, 01.07.1983 - 1 StR 138/83

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    In den Katalog der in Betracht kommenden Modalitäten (vgl. dazu BVerfG a.a.O. S. 286/287; BGHSt 29, 109, 113 [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S]; 29, 390, 391 [BGH 29.10.1980 - 3 StR 335/80]; 31, 148, 156; BGH NJW 1980, 2088; 1981, 770 [BGH 11.12.1980 - 4 StR 588/80]; BGH NStZ 1981, 270; 1982, 79), deren Einhaltung die Behörde mit "zureichender Begründung" (BGHSt 31, 148, 155) nach dem Grundsatz verlangen kann, daß die Beeinträchtigung justizförmiger Wahrheitserforschung (§ 244 Abs. 2 StPO) und des Verteidigungsinteresses nicht weiter gehen darf, als berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte des "Staatswohls" (BVerfG a.a.O. S. 289) es unabdingbar erfordern, gehört auch die Entfernung des Angeklagten während der Vernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (zweifelnd BGH NStZ 1982, 42).
  • BGH, 27.11.1984 - 1 StR 635/84

    Schwangerschaftspsychose - Anstiftung zum Meineid - Anstiftung zur Abgabe einer

    Sie auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen zu lassen, wäre nur geboten gewesen, wenn ausnahmsweise Besonderheiten vorgelegen hätten, die die Sachkunde des Gerichts überfordert hätten (vgl. BGH NStZ 1982, 42).
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