Rechtsprechung
BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB
Eingeschränkte Schuldunfähigkeit (Ausschluss der Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit: zweistufige Prüfung) - lexetius.com
- IWW
§ 201a StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 63 StGB, § 132 GVG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 21 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit: Reihenfolge der Schuldfähigkeitsprüfung bei Pädophilie - Jurion
Untersuchung des Ausprägungsgrades einer Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit eines Sexualstraftäters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20; StGB § 21
Untersuchung des Ausprägungsgrades einer Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit eines Sexualstraftäters - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pädophilie - und die Schuldunfähigkeit
Verfahrensgang
- LG Kassel, 17.02.2014 - 4803 Js 9579/13
- BGH, 25.03.2015 - 2 StR 409/14
Papierfundstellen
- StV 2017, 31
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16
Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des …
Wird aber eine schwere andere seelische Abartigkeit als Eingangsmerkmal im Sinne von § 20 StGB bejaht, so liegt wegen der damit festgestellten Schwere der Abartigkeit auch eine erhebliche Beeinträchtigung des Steuerungsvermögens nahe (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 …sowie Beschlüsse vom 16. Mai 1991 - 4 StR 204/91, BGHR StGB Seelische Abartigkeit 20 …und vom 6. Mai 1997 - 1 StR 17/97, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 31).Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall nicht nur die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit, sondern auch einer hierdurch erheblich beeinträchtigten Steuerungsfähigkeit rechtfertigen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements beim Vorgehen und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, BGHR StGB § 21 Seelische Abartigkeit 43 sowie Beschlüsse vom 10. September 2013 - 2 StR 321/13, NStZ-RR 2014, 8, 9; vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304, 305; vom 20. Mai 2010 - 5 StR 104/10; NStZ-RR 2011, 170 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337).
- BGH, 12.12.2017 - 2 StR 414/17
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Erheblich verminderte …
Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, bei der Begehung der jeweiligen Tat erheblich vermindert war, besteht in einem aus mehreren Schritten bestehenden Verfahren (BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688, 689).Eine festgestellte Pädophilie kann im Einzelfall aber eine schwere andere seelische Abartigkeit und eine hierdurch erheblich beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit begründen, wenn Sexualpraktiken zu einer eingeschliffenen Verhaltensschablone geworden sind, die sich durch eine abnehmende Befriedigung, zunehmende Frequenz der devianten Handlungen, Ausbau des Raffinements und gedankliche Einengung des Täters auf diese Praktik auszeichnen (vgl. BGH Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, StraFo 2017, 247 ff.; BGH Urteil vom 15. März 2016 - 1 StR 526/15, StV 2017, 29 ff.; BGH Urteil vom 20. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688, 689).
- BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes …
a) Ein abweichendes Sexualverhalten, wie es für den Angeklagten in Form einer Pädophilie festgestellt worden ist, kann nicht ohne Weiteres einer schweren Persönlichkeitsstörung gleichgesetzt und dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. §§ 20, 21 StGB zugeordnet werden (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244 und vom 17. Juli 2007 - 4 StR 242/07, NStZ-RR 2007, 337; BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 4 StR 283/10, NStZ-RR 2010, 304 f.; BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688 f.; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2015 - 1 StR 255/15, StraFo 2015, 473, 475 …und vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 9).Ob die sexuelle Devianz in Form einer Pädophilie einen Ausprägungsgrad erreicht, der dem Eingangsmerkmal der schweren anderen seelischen Abartigkeit zugeordnet werden kann und dann regelmäßig eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit nahelegt (dazu BGH, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 688), ist aufgrund einer Gesamtschau der Täterpersönlichkeit und seiner Taten zu beurteilen (BGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - 2 StR 48/10, RuP 2010, 226 f.; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 1 StR 420/00, NStZ 2001, 243, 244).
- BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16
Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches
b) Ist das Vorliegen eines Eingangsmerkmals im Sinne der §§ 20, 21 StGB, wie hier der schweren seelischen Abartigkeit, festgestellt, liegt regelmäßig zumindest die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit nahe (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 25. März 2015 - 2 StR 409/14, NStZ 2015, 588).