Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.05.2018

Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2018 - 2 StR 409/17   

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https://dejure.org/2018,15382
BGH, 28.02.2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15382)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15382)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Milderung des Strafrahmens gem. § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB; Anforderungen an die Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe als strafmildernder Umstand

  • rewis.io

    Strafzumessung: Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Milderung des Strafrahmens gem. § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB ; Anforderungen an die Wesentlichkeit der Aufklärungshilfe als strafmildernder Umstand

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufklärungshilfe - und der wesentliche Beitrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - 2 StR 409/17
    Wesentlichkeit ist zu bejahen, wenn die Tat ohne den Aufklärungsbeitrag nicht oder nicht im gegebenen Umfang aufgeklärt worden wäre, die Aussage des Täters jedenfalls aber eine sicherere Grundlage für die Aburteilung der Tatbeteiligten schafft, indem sie den Strafverfolgungsbehörden die erforderliche Überzeugung vermittelt, dass ihre bisherigen Erkenntnisse zutreffen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16, NStZ 2016, 720 f.).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Von einem wesentlichen Aufklärungsbeitrag kann allerdings nicht (mehr) ausgegangen werden, wo "bereits tragfähige Beweiserkenntnisse vor[liegen], deren Überzeugungskraft nicht von einer Bestätigung durch den Angeklagten abhing." (BGH, Beschluss vom 15. März 2016 - 5 StR 26/16 -, juris, Rn. 11; BGH, Beschluss vom 07. Juni 2016 - 5 StR 215/16 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Februar 2018 - 2 StR 409/17 -, juris, Rn. 11).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.05.2018 - 2 StR 409/17   

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https://dejure.org/2018,15383
BGH, 02.05.2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15383)
BGH, Entscheidung vom 02.05.2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15383)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 2018 - 2 StR 409/17 (https://dejure.org/2018,15383)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen fehlender Zustellung eines Revisionsverwerfungsantrags des Generalbundesanwalts an den Wahlverteidiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Begründetheit einer Anhörungsrüge wegen fehlender Zustellung eines Revisionsverwerfungsantrags des Generalbundesanwalts an den Wahlverteidiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwerfung der Revision - und die noch nicht abgelaufene Frist zur Gegenerklärung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.11.1992 - 4 StR 472/92

    Verwerfung einer Revision - Versagung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 02.05.2018 - 2 StR 409/17
    War zur Zeit der Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO die Frist zur Abgabe einer Gegenerklärung (§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO) hinsichtlich eines von mehreren Verteidigern noch nicht abgelaufen, rechtfertigt die möglicherweise erfolgte Versagung rechtlichen Gehörs, die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag nachzuholen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1992 - 4 StR 472/92).
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