Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4669
BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06 (https://dejure.org/2006,4669)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2006 - 2 StR 41/06 (https://dejure.org/2006,4669)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2006 - 2 StR 41/06 (https://dejure.org/2006,4669)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4669) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit einer Tötung nach vorangegangenem nicht ernst gemeintem Suizidwunsch des Opfers; Vorliegen von Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) trotz unmittelbar vorausgegangener verbaler Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer; Kriterien für die ...

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 21; ; StGB § 213

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21 § 211 Abs. 2
    Boderline und verminderte Schuld; Heimtücke bei vorangegangener Auseinandersetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Dafür, dass P. F. keinen Angriff erwartete, also arglos und dadurch daran gehindert war, dem Anschlag auf ihr Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (vgl. BGHSt 39, 353, 368; BGH StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.N.), könnte zudem auch sprechen, dass sie auf dem Bett liegend ohne Gegenwehr erwürgt wurde.
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Dabei muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen wurden (vgl. u. a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 573/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Überzeugungsbildung;

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Will es dem Ergebnis ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, so müssen in den Urteilsgründen wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. Meyer-Goßner StPO 48. Aufl. Rdn. 13 zu § 267 m.w.N.; Senatsurteil vom 15. März 2006 - 2 StR 573/05).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Dabei muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung einbezogen wurden (vgl. u. a. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH NStZ 2001, 491, 492; 2002, 48).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Die Strafkammer lässt zudem unberücksichtigt, dass bei einer nicht pathologisch begründeten Persönlichkeitsstörung wie dem hier diagnostizierten Borderline-Syndrom eine schwere seelische Abartigkeit nur dann vorliegt, wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stört, belastet oder einengt (BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 2004, 437, 438).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Arg- und Wehrlosigkeit können auch dann gegeben sein, wenn der Tat eine feindselige Auseinandersetzung vorausgeht, das Tatopfer aber nicht mit einem erheblichen Angriff gegen seine körperliche Unversehrtheit rechnet (BGH StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27; BGH NStZ-RR 2004, 234, 235; NStZ 2005, 691, 692).
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Insbesondere fehlen Ausführungen dazu, inwiefern sich die Persönlichkeitsstörung auf das Einsichts- oder Hemmungsvermögen der Angeklagten tatsächlich ausgewirkt hat und somit tatrelevant war (vgl. BGH NStZ 2005, 205, 206 m.w.N.).
  • BGH, 06.09.1991 - 4 StR 408/91

    Totschlag in Tateinheit mit Unterschlagung - Mord in Tateinheit mit Raub -

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Dem Gutachten eines Sachverständigen darf sich das Gericht aber nicht einfach anschließen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17).
  • BGH, 09.09.2003 - 1 StR 153/03

    Urteil im Fall der Tötung des Sohnes aufgehoben

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    bb) Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe hat das Landgericht auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen in Anbetracht der konkreten Tatsituation, in der die Angeklagte den Tötungsvorsatz gefasst hat, der von vorausgegangenen Auseinandersetzungen und Streitigkeiten geprägten Lebensverhältnisse und der umfassend gewürdigten Persönlichkeit der Angeklagten im Rahmen seines tatrichterlichen Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 79, 80) rechtsfehlerfrei verneint.
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 2 StR 41/06
    Die Strafkammer lässt zudem unberücksichtigt, dass bei einer nicht pathologisch begründeten Persönlichkeitsstörung wie dem hier diagnostizierten Borderline-Syndrom eine schwere seelische Abartigkeit nur dann vorliegt, wenn sie in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Täters vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stört, belastet oder einengt (BGHSt 37, 397, 401; BGH NStZ 2004, 437, 438).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

  • BGH, 25.07.2011 - 1 StR 631/10

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung (Eigenmächtigkeit des Entfernens im Sinne bei

    Dieser muss, um überhaupt relevant zu sein, dem Schweregrad der anderen Eingangsmerkmale entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45; vom 5. April 2006 - 2 StR 41/06, NStZ-RR 2006, 235).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Zu den beachtlichen Defekten zählen u.a. (vgl. Fischer, § 20 Rdn. 41 m.w.N.) die schizoide (vgl. BGH NStZ 2005, 325) und auch die Borderline-Persönlichkeitsstörung (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 235).

    Hierzu bedarf es einer tatrichterlichen Gesamtschau auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung der Persönlichkeit der Angeklagten, ihrer Entwicklung, der Tatvorgeschichte, des unmittelbaren Anlasses und der Tatausführung sowie des Verhaltens nach den Taten unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (BGH NStZ 2000, 585 f.; 2005, 326, 327; 2009, 258, 259; NStZ-RR 2003, 165, 166; 2005, 137, 138; 2006, 235, 236; 2010, 7, 8; Fischer, § 20 Rdn. 43, 60).

  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 Rn. 6; Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; Urteil vom 5. April 2006 - 2 StR 41/06, NStZ-RR 2006, 235 Rn. 16; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht