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   BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94   

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https://dejure.org/1994,2624
BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94 (https://dejure.org/1994,2624)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - 2 StR 411/94 (https://dejure.org/1994,2624)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 2 StR 411/94 (https://dejure.org/1994,2624)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 204
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.1992 - 3 StR 364/92

    Zusammenfassende Wertung - Einzelakt - Fortsetzung - Fortgesetzte Tat

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, um so fraglicher kann es sein, ob der Richter von der Tatbestandsverwirklichung durch den Angeklagten überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1993 - 3 StR 14/84; v. 15. Mai 1993 - 4 StR 237/93; v. 16. Juni 1993 - 4 StR 288/93 = BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; BGHR StGB § 177 - Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Mindestfeststellungen 1).
  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 237/93

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Tatvorgangs

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, um so fraglicher kann es sein, ob der Richter von der Tatbestandsverwirklichung durch den Angeklagten überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1993 - 3 StR 14/84; v. 15. Mai 1993 - 4 StR 237/93; v. 16. Juni 1993 - 4 StR 288/93 = BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; BGHR StGB § 177 - Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Mindestfeststellungen 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94
    Die mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1994, 1663 ) nicht zu vereinbarende Annahme einer fortgesetzten Handlung beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 288/93

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen -

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94
    Je weniger konkrete Tatsachen über den Schuldvorwurf bekannt sind, um so fraglicher kann es sein, ob der Richter von der Tatbestandsverwirklichung durch den Angeklagten überhaupt überzeugt sein kann (vgl. BGH, Beschl. v. 25. März 1993 - 3 StR 14/84; v. 15. Mai 1993 - 4 StR 237/93; v. 16. Juni 1993 - 4 StR 288/93 = BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 4; BGHR StGB § 177 - Mindestfeststellungen 1; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Mindestfeststellungen 1).
  • BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Einzelakt - Revisionsgericht -

    Auszug aus BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94
    Eine solche Vernehmung wäre aber nach einer Aufhebung des Schuldspruchs unumgänglich (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Januar 1994 - 5 StR 678/93).
  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer

    Ohne die Frage der Gewährleistung des gesetzlichen Richters jeweils zu vertiefen, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs außerhalb der unmittelbar von § 354 Abs. 1 StPO geregelten Fälle jeweils für den Einzelfall entschieden, ob eine Zurückverweisung bei Wegfall einer Einzelstrafe erforderlich sei (so: BGH, Beschluss vom 24. August 1988 - 2 StR 324/88 - in BGHSt 35, 325, nicht vollständig veröffentlicht; BGH, Beschluss vom 9. November 1989 - 4 StR 491/89 - BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 429/01 - veröffentlicht, in: BGH-Nack; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 4; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 2 und 7; BGHR StGB § 178 Strafzumessung 1) oder ob ausgeschlossen werden könne, dass der Tatrichter eine andere als die vom Revisionsgericht ins Auge gefasste Rechtsfolge verhängt hätte und daher das Revisionsgericht selbst diese Rechtsfolge festsetzen könne (BGH, NStZ-RR 2002, S. 103; BGH, wistra 1999, S. 28; BGH, Beschluss vom 8. August 2002 - 4 StR 250/02 - BGH, Beschluss vom 13. September 2002 - 1 StR 316/02 -).
  • BGH, 19.10.2000 - 1 StR 439/00

    Einzelfall fehlerhafter Anwendung der Grundsätze der Beweiswürdigung bei "Aussage

    Der Senat sieht deshalb - was zudem auch dem Gedanken des Opferschutzes entgegenkommt (BGH NStZ 1995, 178; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5) - von einer Aufhebung des Schuldspruchs auch nur in diesem Umfang und einer entsprechenden Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. Senatsbeschluß vom 25. März 1997 - 1 StR 93/97) und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten nicht angelastet wird, daß in den Fällen II. 2. und 7. die Geschädigte ihn mit der Hand befriedigen mußte und daß in den Fällen II. 5. und 8. der Antragsteller sich auf die Geschädigte legte und seinen Penis an deren Scheide rieb.
  • LG Ansbach, 20.07.1995 - KLs 2 Js 6569/93

    Flachslanden-Prozesse

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  • BGH, 05.05.1999 - 2 StR 58/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes

    Der Senat sieht deshalb auch im Interesse das Opferschutzes (BGH NStZ 1995, 178; BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Sachentscheidung 5) von einer Zurückverweisung der Sache ab und schränkt den Schuldumfang dahin ein, daß dem Angeklagten ein teilweises Eindringen in die Scheide des Kindes nicht angelastet wird.
  • BGH, 25.09.1997 - 4 StR 437/97

    Zum sexuellen Missbrauch eines Kindes

    Die Gesamtzahl der übrigen, im einzelnen nicht näher beschriebenen und nicht differenzierten (UA 16) Taten hat das Landgericht - wie die Revision insoweit mit Recht beanstandet - unter Verstoß gegen § 261 StPO (vgl. BGH StV 1996, 363, 364; NStZ 1994, 352, 353; 1995, 204; BGHR StPO § 261 Vermutung 2) ohne sichere Grundlage hochgerechnet (s. UA 15, 16).
  • BGH, 05.04.1995 - 3 StR 113/95

    Unterlegenheit - Kindesmißbrauch - Mißbrauch - Gewaltanwendung - Drohung

    Die pauschalen Feststellungen ergeben nicht, daß der Angeklagte seine Stieftochter jeweils oder in bestimmten Einzelfällen "mit Gewalt oder durch Drohung mit einem schweren Nachteil" sexuell mißbraucht hat (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 5; BGHR StPO § 177 Abs. 1 Serienstraftaten 1; BGH, Beschlüssevom 5. Oktober 1994 - 2 StR 411/94 - undvom 18. Januar 1995 - 3 StR 559/94).
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