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   BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87   

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https://dejure.org/1987,3597
BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87 (https://dejure.org/1987,3597)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1987 - 2 StR 412/87 (https://dejure.org/1987,3597)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1987 - 2 StR 412/87 (https://dejure.org/1987,3597)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freispruchs vom Vorwurf des versuchten Mordes - Rüge der Verletzung formellen Rechts - Vernehmung einer Zeugin - Verlesung von Vernehmungsniederschriften - Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 30.09.1987 - 2 StR 412/87
    Er darf die Beweisanträge wegen Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptungen ablehnen (KK-Herdegen, Rdn. 83 zu § 244 StPO m.w.N.; BGHSt 10, 208, 210) [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56].
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Der Tatrichter darf eine mögliche Indiztatsache dann als bedeutungslos ansehen, wenn sie selbst für den Fall des Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen könnte, weil das Gericht in seiner freien Beweiswürdigung einen möglichen, wenn auch nicht zwingenden Schluß aus der Tatsache nicht ziehen will (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4 und 23 m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Legt der Tatrichter jedoch rechtsfehlerfrei dar, dass die in dem Beweisantrag behauptete Tatsache auch dann, wenn sie durch die beantragte Beweisaufnahme bewiesen würde, ihn nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugen könnte, so ist er nicht verpflichtet, den beantragten Beweis zu erheben (BGH, Urteil vom 30. September 1987 - 2 StR 412/87, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96

    Revisionsrechtliche Fragen bei der Beweiserhebung durch die Tatscheninstanz

    Die Entscheidung des Landgerichts ist rechtlich nicht zu beanstanden (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, warum es den möglichen Schluß nicht ziehen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 2 OLG 6 Ss 5/15

    Kein förmlicher Augenschein durch Vorhalt eines Lichtbildes im Rahmen einer

    Nicht die Beweistatsache als solche wird infrage gestellt, sondern ihre Eignung für den vom Antragsteller gewünschten, jedoch nicht zwingenden Schluss (KK-StPO/Krehl § 244 Rn. 143 f. m. w. N.; vgl. auch OLG Bamberg Beschluss vom 08.02.2006 - 3 Ss 152/2005; BGH NStZ 2005, 231; NStZ 2005, 224/226; BGH NJW 1997, 2762; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4,5, 7,13 und 20).
  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 228/96

    Zulässigkeit einer Ablehnung von Beweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit -

    Hilfstatsachen darf der Tatrichter als bedeutungslos im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ansehen, wenn sie selbst für den Fall ihres Erwiesenseins die Entscheidung nicht beeinflussen können, weil sie nur mögliche, aber nicht zwingende Schlüsse zulassen, und das Gericht im Rahmen seiner freien Beweiswürdigung nachvollziehbar darlegt, daß es den möglichen Schluß nicht ziehen will (st.Rspr.; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 4, 5, 13).
  • BGH, 11.01.1994 - 1 StR 683/93

    Ausweichen - Notwehr - Verteidiger - Provokation - Schutzwehr

    Dagegen ist von Rechts wegen nichts einzuwenden (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4 und 5).
  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 48/94

    Ablehnung des Beweisantrages - Zeugenvernehmung - Amtsaufklärungspflicht -

    Zwar ist - worauf die Revision zu Recht hinweist - die tatsächliche Bedeutungslosigkeit im Ablehnungsbeschluß sehr knapp begründet (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 4, 7, 9, 12, 14).
  • BGH, 01.08.1989 - 1 StR 346/89

    Beweisführung bei Zeugenaussagen - Feststellung der Beteiligung an einer

    Die Strafkammer hat das ganze Beweisthema ohne Einengung, Verkürzung oder Unterstellung erfaßt und hat dargetan, warum ihr die im Beweisantrag behauptete Tatsache in Verbindung mit dem bisherigen Beweisergebnis nicht ausreichen würde, um zu einer Verurteilung zu gelangen, warum also diese Zeugenaussage für seine Entscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. Herdegen in KK StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 72; KMR-Paulus, Stand August 1988, § 244 Rdn. 124, 125; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 244 Rdn. 54-57; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4, 7).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 287/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugen - Niederschlagen der Vermieterin mit

    Gegen die so begründete Zurückweisung der Beweisanträge aber ist aus Rechtsgründen nichts zu erinnern (vgl. KK-Herdegen, StPO 2. Aufl. § 244 Rdn. 72; Kleinknecht-Meyer StPO 40. Aufl. § 244 Rdn. 56; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 2, 3, 4, 5; st. Rspr.).
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