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   BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22081
BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19 (https://dejure.org/2020,22081)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2020 - 2 StR 416/19 (https://dejure.org/2020,22081)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 (https://dejure.org/2020,22081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Vornahme einer Beweiswürdigung im Urteil

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und keine Würdigung der Einlassung des Angeklagten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Auszug aus BGH, 24.06.2020 - 2 StR 416/19
    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300 mwN).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 -, juris; NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N; 1999, 45; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 8/22 -, juris; OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • KG, 31.01.2024 - 3 ORs 69/23

    Verwerflichkeitsprüfung nach § 240 Abs. 2 StPO bei Blockadeaktionen

    Erforderlich aber auch ausreichend ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Urteilsgründe eine geschlossene und zusammenhängende Wiedergabe wenigstens der wesentlichen Grundzüge der Einlassung des Angeklagten enthalten, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 - und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14 - beide juris).
  • BGH, 13.08.2020 - 4 StR 629/19

    Nachstellung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der qualifizierenden Tatfolge);

    Auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergibt sich nicht, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung gar nicht zur Sache geäußert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 471/20

    Urteilsgründe (Wiedergabe der Einlassungen des Beschuldigten in der

    Aus sachlich-rechtlichen Gründen ist aber regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich das Tatgericht unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 ? 4 StR 371/20; vom 24. Juni 2020 ? 2 StR 416/19 und vom 30. Dezember 2014 - 2 StR 403/14, NStZ 2015, 299, 300).
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