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   BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97   

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BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97 (https://dejure.org/1997,5097)
BGH, Entscheidung vom 10.09.1997 - 2 StR 416/97 (https://dejure.org/1997,5097)
BGH, Entscheidung vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 (https://dejure.org/1997,5097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Anordnung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fehlen eines "übermäßigen, die Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigenden Konsums von Rauschmitteln"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1993 - 2 StR 9/93

    Langjähriger Haschischkonsum

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuß von Rauschmitteln ist jedenfalls, daß der Betroffene auf Grund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (Hanack in LK StGB 11. Aufl. Rdn. 44 zu § 64 StGB mit weiteren Hinweisen; vgl. auch BGH StV 1994, 76/77 mit Anmerkung Gebhardt S. 77).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 591/96

    Rechtliche Überprüfung der Nichtanordnung einer Unterbringung gem. § 64 StGB -

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f).
  • BGH, 14.02.1997 - 2 StR 583/96

    Pflicht bei erheblichem Drogenkonsum zu prüfen, ob eine Anordnung der

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • BGH, 27.04.1989 - 4 StR 157/89

    Anordnung nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) auf Grund gelegentlichen oder

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96 und vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96) .
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5), er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 38, 362 f).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97
    Anhaltspunkte dafür, daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfGE 91, 1 ff, 29 = NStZ 1994, 578), sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, NStZ-RR 2019, 275; vom 21. August 2012 - 4 StR 311/12; vom 10. September 1997, 2 StR 416/97; vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18; jeweils mwN).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuß von Rauschmitteln ist jedenfalls, daß der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschl. vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 - m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 213/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum Konsum von Betäubungsmitteln

    Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1996 - 1 StR 591/96, vom 14. Februar 1997 - 2 StR 583/96 und vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97).

    Dies würde neben dem Nachweis dauerhaften übermäßigen Betäubungsmittelkonsums zumindest voraussetzen, daß der Angeklagte aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97).

  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hangs zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschl. vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 - m.w.N.).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB ist zunächst ein Hang, Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, d.h. in einem Umfang (Maß und Häufigkeit), durch welche Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt werden (st. Rspr. vgl. BGH 3, 340; NStZ-RR 2003, 106 f.; 2004, 39, 40; 2011, 42; NStZ 2004, 494; NStZ-RR 2006, 103; 2008, 198 f.; 2 StR 416/97; 1 StR 406/03; 1 StR 451/03; 2 StR 205/04; 1 StR 332/07; 1 StR 167/08; 1 StR 109/11; Fischer, 68. Auflage, § 64 Rn. 7).
  • BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen der Anordnung der Unterbringung in einer

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 360/97

    Erforderlichkeit einer Gesamtbetrachtung bei Beurteilung des Vorliegens eines

    Danach ist zwar möglicherweise bei dem Angeklagten bereits ein Hang im Sinne von § 64 StGB vorhanden; denn dieser ist nicht nur bei einer chronischen, körperlich bedingten Abhängigkeit gegeben, sondern auch bei einer eingewurzelten, auf psychischer Disposition beruhenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 1, 4 und 5; BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97).
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