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   BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01   

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https://dejure.org/2001,3768
BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01 (https://dejure.org/2001,3768)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2001 - 2 StR 417/01 (https://dejure.org/2001,3768)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2001 - 2 StR 417/01 (https://dejure.org/2001,3768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 164 Abs. 1 StGB; § 78 StPO; § 152 StPO; § 268 StPO
    Falsche Verdächtigung (rechtswidrige Tat; Verjährung; fehlerhafte Sachbehandlung); Tatverdacht; Abwertende, persönlich gefärbte Ausführungen zur Persönlichkeit des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Falsche Verdächtigung - Vergewaltigung - Behauptung einer Straftat - Sexueller Mißbrauch - Verjährung - Hinreichender Anfangsverdacht - Abwertende Ausführungen in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 164 Abs. 1; ; StGB § 176 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 164 Abs. 1
    Keine falsche Verdächtigung bei fehlendem Anfangsverdacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2002, 303 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 1 Ss 120/95

    Rechtmäßigkeit polizeilicher Durchsuchungsanordnungen

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. RGSt 21, 101, 103 f.; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f.; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. Rdn. 10 zu § 164, jeweils m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.08.1996 - 2 Ss 39/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. RGSt 21, 101, 103 f.; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f.; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. Rdn. 10 zu § 164, jeweils m.w.N.).
  • RG, 27.09.1890 - 1831/90

    Kann wissentlich falsche Anschuldigung angenommen werden, wenn in der Anzeige

    Auszug aus BGH, 07.11.2001 - 2 StR 417/01
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. RGSt 21, 101, 103 f.; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f.; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB 50. Aufl. Rdn. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. Rdn. 10 zu § 164, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 27.06.2014 - 5 Ss 253/14

    Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung bei fehlendem Strafantrag

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 417/01 - zitiert nach juris; Fischer, StGB, 61. Auflage, § 164, Rn. 5b; Ruß in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Auflage, § 164, Rn. 15).
  • OLG Koblenz, 06.12.2010 - 2 Ss 108/10

    Anforderungen an die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung

    Hierzu bedarf es aber Feststellungen dazu, welcher Straftat der Angeklagte die Geschädigte ...[B] verdächtigt hat (vgl. BGH StV 2002, 303 , zit. n. Juris Rdnr. 4; Hervorhebung durch den Senat).
  • OLG Hamm, 08.02.2002 - 2 Ss 913/01

    Falsche Verdächtigung, erforderlicher Umfang der Feststellungen

    Das ist aber etwa dann nicht der Fall, wenn es schon nach dem vom Täter dargestellten Sachverhalt an einer Strafverfolgungsvoraussetzung fehlt und daher ein hinreichender Anfangsverdacht nicht gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 in 2 StR 417/01 unter Hinweis auf RGSt 21, 101, 103 f; OLG Köln JR 1955, 273; OLG Brandenburg NJW 1997, 141, 142; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1997, 37 f; Ruß in LK 11. Auflage Rdnr. 15 zu § 164; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Auflage Rdnr. 5 zu § 164; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage Rdnr. 10 zu § 164, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11

    Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine

    Abwertende, persönlich gefärbte Ausführungen zur Persönlichkeit eines Angeklagten sind ebenso untunlich wie "romanhafte Ausführungen" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 2 StR 417/01, StV 2002, 303; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1998 - 4 StR 254/98, NStZ-RR 1999, 261).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 4 Ss 1196/09

    Lesbarkeit der Begründung der Ablehnung eines Beweisantrags; Innbegriff der

    Sie gefährden den Bestand des Urteils, wenn sie wie hier die Annahme nahelegen, der Tatrichter habe sich bei der Bemessung der Strafe nicht allein von sachlichen Erwägungen leiten lassen (vgl. BGHR § 46 Abs. 2 StGB Persönlichkeit 1).
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