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   BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19   

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BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,49966)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2019 - 2 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,49966)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19 (https://dejure.org/2019,49966)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 252 StPO; § 20 StGB; § 21 StGB
    Verbot der Protokollverlesung nach Zeugnisverweigerung (Zulässigkeit der Revisionsrüge); Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen und verminderte Schuldfähigkeit (tatrichterliche Beurteilung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 252 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 4 StPO, § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 20, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung des Tatrichters zur Aufhebung oder erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Einverständnis der Mutter mit der Verwertung ihrer Angaben bei der polizeilichen ...

  • rewis.io

    Beweisverwertung im Strafverfahren: Gestattung der Verwertung einer früheren polizeilichen Zeugenaussage durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StPO § 252
    Beweiswürdigung des Tatrichters zur Aufhebung oder erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit; Einverständnis der Mutter mit der Verwertung ihrer Angaben bei der polizeilichen ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweisverwertung im Strafverfahren: Gestattung der Verwertung einer früheren polizeilichen Zeugenaussage durch einen zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 432
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    aa) Die Rüge ist zulässig, da weder ein Widerspruch gegen die Beweisverwertung in der Tatsacheninstanz noch eine Anrufung des Gerichts gemäß § 238 Abs. 2 StPO Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revisionsrüge einer Verletzung von § 252 StPO ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 205).

    Die Geltendmachung des Zeugnisverweigerungsrechts hindert ihn dann nicht, der Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Aussage wirksam zuzustimmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. September 1999 - 4 StR 189/99, BGHSt 45, 203, 206).

  • BGH, 13.06.2012 - 2 StR 112/12

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge bei der Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    Die Zulässigkeit der Verfahrensrüge eines Verstoßes gegen § 252 StPO setzt auch im Hinblick auf § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO keinen Vortrag des Beschwerdeführers voraus, der zeugnisverweigerungsberechtigte Zeuge habe nicht nach qualifizierter Belehrung auf das Verwertungsverbot verzichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2012 - 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 265).
  • BGH, 11.04.2018 - 4 StR 446/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Abgrenzung);

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    Wegen der Schwierigkeit einer genauen Grenzziehung bedarf es einer konkretisierenden Darlegung, aus der sich ergibt, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung jeweils bei Begehung der konkret abzuurteilenden Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135; Beschluss vom 11. April 2018 - 4 StR 446/17, StV 2019, 232, 233; Schönke/Schröder/Perron/Weißer, StGB, 30. Aufl., § 20 Rn. 31).
  • BGH, 06.02.2019 - 3 StR 479/18

    Beurteilung der Schuldfähigkeit durch das Tatgericht (Darlegungspflicht; keine

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    a) Ob die Steuerungsfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat erhalten geblieben, erheblich vermindert (§ 21 StGB) oder sogar aufgehoben war (§ 20 StGB), ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11, BeckRS 2012, 1000; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 StR 585/10

    Anforderungen an den Sachverständigenbeweis bei der Schuldfähigkeitsbegutachtung

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    Der Tatrichter hat das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen eigenverantwortlich zu bewerten und weiterzuverarbeiten; er muss sich mit Hilfe des Sachverständigengutachtens selbst sachkundig machen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 StR 585/10, NStZ 2012, 103).
  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 172/11

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Rechtsbegriff;

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    a) Ob die Steuerungsfähigkeit wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei Begehung der Tat erhalten geblieben, erheblich vermindert (§ 21 StGB) oder sogar aufgehoben war (§ 20 StGB), ist eine Rechtsfrage, die der Tatrichter ohne Bindung an Äußerungen von Sachverständigen in eigener Verantwortung zu beantworten hat (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 172/11, BeckRS 2012, 1000; Beschluss vom 28. September 2016 - 2 StR 223/16, NStZ-RR 2017, 37, 38; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2019 - 3 StR 479/18).
  • BGH, 05.12.2018 - 4 StR 505/18

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Erfordernis eines durch

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    Vom Tatgericht zu beurteilen ist danach, ob der Täter bei der Begehung der jeweiligen Tat defektbedingt motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, StV 2019, 274, 276) oder ob ihm das sogar unmöglich war.
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 20/15

    Zeugnisverweigerungsrecht (Genehmigung der Verwertung der Aussage im

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    In der Hauptverhandlung muss er nur darauf hingewiesen werden, welche Konsequenzen die Gestattung der Verwertung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 2015 - 1 StR 20/15, NStZ 2015, 232).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    der Urteilsgründe aufgehoben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    Auszug aus BGH, 17.12.2019 - 2 StR 419/19
    Vom Tatgericht zu beurteilen ist danach, ob der Täter bei der Begehung der jeweiligen Tat defektbedingt motivatorischen und situativen Tatanreizen wesentlich weniger Widerstand entgegensetzen konnte als ein Durchschnittsbürger (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 4 StR 505/18, StV 2019, 274, 276) oder ob ihm das sogar unmöglich war.
  • BGH, 28.01.2016 - 3 StR 521/15

    Rechtsfehlerhafte Ausführungen zur Schuldfähigkeit (Wiedergabe der wesentlichen

  • BGH, 28.09.2016 - 2 StR 223/16

    Verminderte Schuldunfähigkeit; Aufhebung des Strafausspruches

  • BGH, 25.08.2020 - 2 StR 202/20

    Mord (niedrige Beweggründe: Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die

    Die zulässig erhobene (vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juni 2012 ? 2 StR 112/12, BGHSt 57, 254, 256 Rn. 6 f.; vom 17. Dezember 2019 ? 2 StR 419/19, NStZ 2020, 432 Rn. 15) Verfahrensbeanstandung ist begründet.

    Aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ergibt sich, dass die Einverständniserklärung der Zeugin weder auf deren Initiative zurückging (hierzu vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 1 StR 349/06) noch "nach Belehrung' erfolgte (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2019, aaO, Rn. 18 f.), sie sich vielmehr "auf Befragen' erklärte.

  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 208/23

    Revision gegen die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen

    Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist wegen des untrennbaren Zusammenhangs zwischen der Entscheidung über die Unterbringung nach § 63 StGB und dem auf § 20 StGB gestützten Freispruch hinsichtlich der angeklagten Tat vom 20. September 2019 auch dieser Freispruch mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19 Rn. 30; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75 mwN).
  • BGH, 16.09.2020 - 2 StR 159/20

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; eigenständige

    Deren Beurteilung erfordert konkretisierende und widerspruchsfreie Darlegungen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18, BeckRS 2018, 18141; Beschluss vom 1. Juni 2017 - 2 StR 57/17; Beschluss vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71; Beschluss vom 17. Dezember 2019 - 2 StR 419/19, NStZ-RR 2020, 233).
  • LG Frankfurt/Oder, 25.08.2021 - 22 KLs 4/21

    Wirksamkeit eines Verlöbnisses im Sinne des § 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO

    Die erhebliche Minderung der Steuerungsfähigkeit ist eine Rechtsfrage (BGHSt 43, 66, 77; 49, 45, 53; BGH NStZ-RR 2010, 73, 74; 2011, 4; 2021, 69, 70), die das Tatgericht ohne Bindung an Wertungen durch Sachverständige zu beantworten hat (BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ 2005, 92, 93; 2007, 639, 640; NStZ-RR 2015, 137, 138; BeckRS 2019, 36626) und für die der Zweifelssatz nicht gilt (BGH NStZ-RR 2007, 43, 45; NStZ 2011, 106, 107).
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