Rechtsprechung
BGH, 19.02.2015 - 2 StR 420/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB, § 21 StGB
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: Tatbegehung im Zustand der (verminderten) Schuldunfähigkeit) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, § 63 StGB, §§ 21, 49 StGB, § 249 StGB
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Unterbringung eines verurteilten Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21; StPO § 349 Abs. 2
Rechtfertigung der Unterbringung eines verurteilten Straftäters in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 21.06.2016 - 4 StR 161/16
Schuldunfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung oder schweren …
Die positive Feststellung, dass der Angeklagte eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat, setzt dabei voraus, dass in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7;… ferner Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, BGHR StGB § 21 Psychose 1, juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26, juris Rn. 6). - BGH, 17.01.2023 - 5 StR 532/22
Schuldunfähigkeitsprüfung für die Unterbringung von Straftätern
Insoweit hat das Tatgericht nämlich zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 265/15, NStZ-RR 2016, 76; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14;… vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383). - BGH, 10.11.2015 - 1 StR 265/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Angeklagten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14;… vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383).
- BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung …
Geboten ist insbesondere eine Auseinandersetzung damit, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 mwN). - BGH, 17.06.2015 - 4 StR 196/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begehung der …
Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383;… Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14).Vielmehr spricht gegen die Annahme einer gestörten Impulskontrolle etwa bei der Tat 2 auch, dass diese nach gemeinsamer Planung mit einem Mittäter begangen wurde und Umstände nicht erkennbar sind, zu welchem Zeitpunkt und wodurch der Beschuldigte hierbei in einem die Steuerungsfähigkeit zumindest erheblich beeinträchtigenden Zustand einer gestörten Impulskontrolle geraten sein soll (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BGH, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14).
- BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17
Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt …
Die Jugendkammer wäre allerdings gehalten gewesen, sich damit auseinanderzusetzen, inwieweit in der konkreten Tatsituation nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen der Beschuldigten hervorgetreten sind, die sich im Rahmen dessen halten, was auch bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306;… Beschlüsse vom 13. September 2001 - 3 StR 333/01, juris Rn. 7; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14, juris Rn. 7;… vom 21. Juni 2016 - 4 StR 161/16, juris Rn. 20). - BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit …
Mitunter kann eine Auseinandersetzung damit geboten sein, ob in der Person des Angeklagten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei voll schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7 mwN). - BGH, 05.09.2019 - 4 StR 206/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen)
Insoweit ist insbesondere zu untersuchen, ob in der Person des Beschuldigten oder in seinen Taten letztlich nicht nur Eigenschaften und Verhaltensweisen hervortreten, die sich im Rahmen dessen halten, was bei schuldfähigen Menschen anzutreffen und übliche Ursache für strafbares Verhalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1997 - 2 StR 53/97, NStZ 1997, 383;… Beschlüsse vom 15. Juli 1997 - 4 StR 303/97, BGHR StGB § 63 Zustand 26; vom 19. Februar 2015 - 2 StR 420/14 Rn. 7).