Rechtsprechung
   BGH, 28.01.2016 - 2 StR 425/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3984
BGH, 28.01.2016 - 2 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,3984)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - 2 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,3984)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 2 StR 425/15 (https://dejure.org/2016,3984)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 Abs 1 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe; Wiedergabe der wesentlichen Beweisergebnisse

  • IWW

    § 267 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Abfassen der Urteilsgründe; Dokumentation der wesentlichen Beweisergebnisse und ihrer Würdigung durch das Tatgericht

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe; Wiedergabe der wesentlichen Beweisergebnisse

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an die Abfassung der Urteilsgründe; Wiedergabe der wesentlichen Beweisergebnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Grundkurs zu Urteilsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urteilsgründe - und ihr Umfang

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 267 StPO
    Strafsachen: Urteilsgründe dürfen nicht mit Unwesentlichem überfrachtet werden

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 267 StPO
    Strafsachen: Urteilsgründe dürfen nicht mit Unwesentlichem überfrachtet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 267 Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an das Abfassen der Urteilsgründe; Dokumentation der wesentlichen Beweisergebnisse und ihrer Würdigung durch das Tatgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2016, 773
  • AnwBl Online 2016, 607
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.04.1999 - 3 StR 54/99

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 28.01.2016 - 2 StR 425/15
    § 267 Abs. 1 StPO erfordert auch nicht die Dokumentation aller in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise, sondern nur der wesentlichen Beweisergebnisse und ihrer Würdigung durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 1999 - 3 StR 54/99; Appl in Festschrift für Rissing-van Saan, 2011, S. 35, 45).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 398/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Tatserie von Missbrauchstaten: sinkende

    Die Urteilsgründe sollen alles Wesentliche enthalten, aber nicht mehr als dies (Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 StR 425/15).
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