Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5781
BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80 (https://dejure.org/1980,5781)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1980 - 2 StR 426/80 (https://dejure.org/1980,5781)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1980 - 2 StR 426/80 (https://dejure.org/1980,5781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,5781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu Mord - Mordmerkmale "Heimtücke", "Verdeckung einer anderen Straftat" und " niedrige Beweggründe" - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen schwerer seelischer Abartigkeit ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.08.1979 - 1 StR 282/79
    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    Für die Frage, ob ein Täter heimtückisch tötet, ist - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen - auf den Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs abzustellen (BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113; BGH, Urteil vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist (BGHSt 3, 132, 133; BGH, Urt. vom 21. August 1980 - 4 StR 436/80).
  • BGH, 26.02.1958 - 2 StR 64/58
    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    Der Angeklagte hat sich auch nicht etwa deshalb des Verdekkungsmordes schuldig gemacht, weil er eine vermeintliche Straftat verdecken wollte (vgl. BGHSt 11, 226).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    Umstände, welche die Folgen einer unverschuldeten abnormen seelischen Verfassung des Täters sind, dürfen aber weder straferhöhend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79), noch können sie die Annahme eines Qualifikationstatbestandes mit höherer Strafandrohung begründen.
  • BGH, 21.04.1971 - 2 StR 82/71

    Anordnung der Unterbringung in eine Heilanstalt und Pflegeanstalt bei einer Tat

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    In der neuen Entscheidung wird bei der nach § 63 StGB gebotenen Gesamtwürdigung (BGHSt 24, 134, 136) von Tat und Täter zu prüfen sein, ob vom Angeklagten künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind.
  • BGH, 17.01.1980 - 1 StR 742/79

    Strafmilderung infolge einer unverschuldeten seelischen Verfassung

    Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80
    Umstände, welche die Folgen einer unverschuldeten abnormen seelischen Verfassung des Täters sind, dürfen aber weder straferhöhend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79), noch können sie die Annahme eines Qualifikationstatbestandes mit höherer Strafandrohung begründen.
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Das Opfer ist arglos, wenn es sich in der "unmittelbaren Tatsituation", d. h. bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH GA 1967, 244, 245; 1971, 113, 114; BGH NJW 1980, 792, 793; NStZ 1983, 34, 35; BGH, Urteile vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79 - und vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82) keines Angriffs von seiten des Täters versieht (BGHSt 18, 87, 88; 19, 321, 322).

    Die Rechtsprechung hat den oben bezeichneten Grundsatz aber auch unabhängig von diesen Erwägungen anerkannt, und zwar insbesondere auch für den Fall, daß der Täter die Wehrlosigkeit des Opfers ohne Tötungsvorsatz selbst herbeigeführt hat, und sei es durch eine strafbare Handlung (vgl. BGHSt 19, 321, 322; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; Beschluß vom 8. Juli 1982 - 4 StR 370/82), z.B. durch eine Körperverletzung, durch die er es in einen solchen Erschöpfungszustand versetzt, daß es nicht einmal mehr einen Hilferuf hervorbringen kann (BGHSt 19, 321, 322).

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    So wird in einem Urteil des erkennenden Senats ausgeführt, regelmäßig handele aus niedrigen Beweggründen, wer das Opfer zum Zweck der Verdeckung einer Tat töte, die er zwar nicht für strafbar, jedoch für verwerflich halte (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß ein Beweggrund als niedrig beurteilt werden kann, wenn das Opfer zur Verdeckung einer Verhaltensweise des Täters getötet wird, die er zwar nicht für strafbar, jedoch für verwerflich oder seinem Ansehen abträglich hält (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Bewegründe 21; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80).
  • BGH, 08.07.1982 - 4 StR 370/82

    Ausnutzen der Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers für die Annahme des

    Ob dieses beim ersten Angriff des Täters wehrlos und arglos war, ist für das Merkmal der Heimtücke rechtlich dann ohne Belang, wenn der Täter zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit - sei es auch nur bedingtem - Tötungsvorsatz handelte (BGHSt 19, 321, 322; BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 426/80; Jähnke in LK, 10. Aufl.,§ 211 StGB Rdn. 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht