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   BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09   

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https://dejure.org/2010,2509
BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09 (https://dejure.org/2010,2509)
BGH, Entscheidung vom 03.03.2010 - 2 StR 427/09 (https://dejure.org/2010,2509)
BGH, Entscheidung vom 03. März 2010 - 2 StR 427/09 (https://dejure.org/2010,2509)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 Abs 5 StPO
    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch vom Anklagevorwurf der sexuellen Nötigung

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Beweiswürdigung einer freiwilligen sexuellen Hingabe nach einer vorangegangenen versuchten Vergewaltigung; Urteilsbegründung des Tatrichters bei schwieriger Beweislage mangels Aufrechthaltung der Vorwürfe eines einzigen Belastungszeugen einer Sexualstraftat; ...

  • rewis.io

    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch vom Anklagevorwurf der sexuellen Nötigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteilsinhalt: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Freispruch vom Anklagevorwurf der sexuellen Nötigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267 Abs. 5
    Richterliche Beweiswürdigung einer freiwilligen sexuellen Hingabe nach einer vorangegangenen versuchten Vergewaltigung; Urteilsbegründung des Tatrichters bei schwieriger Beweislage mangels Aufrechthaltung der Vorwürfe eines einzigen Belastungszeugen einer Sexualstraftat; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 182
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 479/08

    Umsatzsteuerhinterziehung (steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl. Rdn. 619 ff.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Insbesondere sind die Beweise auch erschöpfend zu würdigen (BGHSt 29, 18, 20).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Ist die Beweislage schwierig und hängt die Entscheidung im Wesentlichen davon ab, ob das Gericht den Angaben des potentiellen Opfers einer Sexualstraftat oder dem Angeklagten folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14).
  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 705/93

    Prüfung einer betrügerischen Schädigung einer Kassenärztlichen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl. Rdn. 619 ff.).
  • BGH, 21.10.2003 - 1 StR 544/02

    Betrug (Freischaltung von Telefonverträgen; Handyverkauf; Vermögensverfügung).

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 2009, 512, 513; zum Aufbau eines freisprechenden Urteils Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen 28. Aufl. Rdn. 619 ff.).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Ist die Beweislage schwierig und hängt die Entscheidung im Wesentlichen davon ab, ob das Gericht den Angaben des potentiellen Opfers einer Sexualstraftat oder dem Angeklagten folgt, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung beeinflussen können, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13, 14).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die einzige Belastungszeugin in der Hauptverhandlung ihre Vorwürfe im Wesentlichen nicht mehr aufrechterhält (BGHSt 44, 153, 159; 256; BGH NStZ-RR 2008, 254; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 261 Rdn. 11 a).
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, bzw. gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 585/07

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beweiswürdigung (Aussageanalyse;

    Auszug aus BGH, 03.03.2010 - 2 StR 427/09
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die einzige Belastungszeugin in der Hauptverhandlung ihre Vorwürfe im Wesentlichen nicht mehr aufrechterhält (BGHSt 44, 153, 159; 256; BGH NStZ-RR 2008, 254; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 261 Rdn. 11 a).
  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Der Tatrichter muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 - 1 StR 544/02, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 13 mwN; Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 479/08, NStZ 2009, 512, 513; Urteil vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182).

    Damit ist auch der Verpflichtung, die Beweise erschöpfend zu würdigen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 3. März 2010 - 2 StR 427/09, NStZ-RR 2010, 182 f.; vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07 mwN; Sander in LR-StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 56 mwN), nicht genügt.

  • OLG Hamm, 21.06.2016 - 4 RVs 51/16

    Illegaler Verkauf von Cannabisprodukten

    Die Begründung eines Freispruchs muss demnach so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob der den Entscheidungsgegenstand bildende Sachverhalt erschöpfend gewürdigt worden und warum das festgestellte Verhalten nicht strafbar ist (BGH NStZ-RR 2013, 135; NStZ-RR 2010, 182; NStZ-RR 1997, 374; Urteil des Senats vom 19.01.2016, Az. III - 4 RVs 135/15; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage, § 267 StPO Rn. 33).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Das ist in sachlich-rechtlicher Sicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 182; NStZ-RR 2009, 210).
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