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   BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11   

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https://dejure.org/2011,3121
BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11 (https://dejure.org/2011,3121)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2011 - 2 StR 427/11 (https://dejure.org/2011,3121)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2011 - 2 StR 427/11 (https://dejure.org/2011,3121)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 StGB, § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zu übermäßigem Genuss von Rauschmitteln

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei übermäßigem Konsum von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zu übermäßigem Genuss von Rauschmitteln

  • ra.de
  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hang zu übermäßigem Genuss von Rauschmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 64
    Notwendigkeit der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bei übermäßigem Konsum von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 71 (Ls.)
  • StV 2012, 282
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.08.2007 - 2 StR 344/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zum übermäßigen Genuss von

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Solche schwersten Persönlichkeitsstörungen müssen für die Bejahung eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Betäubungsmitteln nicht vorliegen (vgl. Senat, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).

    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Einer etwaigen Nachholung der Unterbringung steht nicht entgegen, dass ausschließlich der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).".
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 416/97

    Ablehnung der Anordnung auf Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Fehlen

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 25.07.2007 - 1 StR 332/07

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang auch ohne

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Der 1. Strafsenat hat in einer späteren Entscheidung (BGH NStZ 2007, 697) klargestellt, dass ein Hang i.S.d. § 64 StGB keine Depravation voraussetzt.
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 88/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; psychische Abhängigkeit);

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Hang i.S.v. § 64 StGB verlangt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH NStZ-RR 2010, 216; Fischer StGB 58. Aufl. § 64 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2004 - 1 StR 126/04

    Anordnung der Unterbringung einer Entziehungsanstalt (Hang: erforderliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Die Kammer hat eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGH NStZ 2004, 494 abgelehnt, in welcher der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes ausgeführt hatte, dass eine Tendenz zum Betäubungsmittelmissbrauch ohne Depravation und erhebliche Persönlichkeitsstörung nicht ausreichend sei, um einen Hang anzunehmen.
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 09.11.2011 - 2 StR 427/11
    Denn ausreichend für die Annahme eines Hanges zum übermäßigen Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls, dass der Betroffene aufgrund seiner Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH NStZ 2005, 210; Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 - 2 StR 416/97 und vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Ihre - für sich genommen rechtsfehlerfrei getroffene - Feststellung der Opiatabhängigkeit des Geschädigten führt nicht automatisch zum Ausschluss der Eigenverantwortlichkeit (vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, NStZ-RR 2012, 71; Urteile vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10, 27 28 29 30 31 und vom 14. Februar 1984 - 1 StR 808/83, NStZ 1984, 410, 411 m. Anm. Roxin; sehr weitgehend demgegenüber noch BGH, Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 209/78, JR 1979, 429; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 21 Rn. 13 mwN; ebenso für "Erfahrungen im Umgang mit Drogen" BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 5 StR 491/10; Urteil vom 11. April 2000 - 1 StR 638/99, BGHR StGB § 222 Zurechenbarkeit 2).

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).

  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Ein Hang im Sinne des § 64 StGB setzt eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit oder zumindest eine eingewurzelte, auf psychischer Disposition beruhende oder durch Übung erworbene intensive Neigung voraus, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel zu sich zu nehmen, wobei auch das Fehlen ausgeprägter Entzugssyndrome sowie Intervalle der Abstinenz dem nicht entgegenstehen (BGH, Beschlüsse vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11 - und vom 30. März 2010 - 3 StR 88/10, NStZ-RR 2010, 216; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 64 Rn. 9 mwN).

    Das seitens der Strafkammer herangezogene Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit hindert die Annahme eines Hanges nicht (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).

  • BGH, 03.04.2012 - 2 StR 63/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang:

    Der Hang im Sinne von § 64 StGB verlangt jedoch weder eine "Depravation", noch eine "erhebliche Persönlichkeitsstörung" (vgl. BGH NStZ 2007, 697; Senat, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 344/07 und vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11).
  • BGH, 26.11.2012 - 5 StR 548/12

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bei Nichtanordnung der Unterbringung in

    Hingegen ist das Revisionsgericht gehalten, auf eine zulässig erhobene - die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht ausdrücklich vom Angriff ausnehmende (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362 f.) - Revision des Angeklagten das Urteil aufzuheben, wenn es nach den Feststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5; Beschlüsse vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, BGHR StGB § 64 Ablehnung 11; vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107; vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282, und vom 7. Oktober 2008 - 4 StR 257/08).
  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 232/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Nichterforderlichkeit

    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282 mwN).
  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 74/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zum Hang

    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Verneinung eines Hanges im Sinne von § 64 StGB von einem zu engen Maßstab ausgegangen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282, 283; Beschluss vom 25. Juli 2007 - 1 StR 332/07, NStZ 2007, 697).
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