Rechtsprechung
BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 15 StGB
Vorsatz (Maßstab des bedingten Tötungsvorsatzes; richterliche Würdigung äußerst gefährlicher Gewalthandlungen; richterliche Würdigung ambivalenter Beweisanzeichen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Schießen des Täters auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe auf den Oberschenkel mit bedingtem Tötungsvorsatz
- rewis.io
Totschlag: Beweisanzeichen für einen bedingten Tötungsvorsatz; Bedeutung einer Alkoholisierung des Täters zur Tatzeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 212 ; StGB § 224
Schießen des Täters auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe auf den Oberschenkel mit bedingtem Tötungsvorsatz - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bedingter Tötungsvorsatz - und die erforderliche Gesamtwürdigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Bedingter Tötungsvorsatz bei Schuss auf den Oberschenkel des Tatopfers
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Bedingter Tötungsvorsatz
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 5 Ss 323/17
- BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
- BGH, 15.08.2018 - 2 StR 428/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 373
- StV 2018, 738
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.09.2012 - 3 StR 158/12
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Abgrenzung von …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Erweist sich damit ein Beweisanzeichen - wie hier die alkoholbedingte Enthemmung des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) - als ambivalent, ist eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, in welchem der möglichen, zueinander in einem Gegensatz stehenden Beweiszusammenhänge ein solcher Umstand im konkreten Fall indizielle Bedeutung entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90). - BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93
Annahme eines unbedingten oder bedingten Tötungsvorsatzes - Schluss auf einen …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe schießt (BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.), liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35). - BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10
Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (Senat, Urteil vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, NStZ 2016, 25, 26; BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 4 StR 502/10, NStZ 2011, 699, 702).
- BGH, 28.11.1995 - 4 StR 642/95
Schüsse auf das Gesäß - § 211, § 15 StGB, dolus eventualis, Vorsatzfeststellung, …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe schießt (BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.), liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Hinsichtlich des Willenselements sind neben der konkreten Angriffsweise regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit in die erforderliche umfassende Gesamtbetrachtung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 51). - BGH, 13.01.2015 - 5 StR 435/14
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zum Tötungseventualvorsatz (voluntatives …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Die auf der Grundlage der dem Täter bekannten Umstände zu bestimmende objektive Gefährlichkeit der Tathandlung ist dabei ein wesentlicher Indikator für das Vorliegen beider Elemente des bedingten Tötungsvorsatzes (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - 5 StR 435/14, NStZ 2015, 216). - BGH, 17.07.2013 - 2 StR 176/13
Totschlag (Tötungsvorsatz; rechtsfehlerhaft mangelnde Gesamtwürdigung)
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Eine alkoholische Beeinflussung des Täters zur Tatzeit kann aber durchaus auch dazu führen, dass dieser das in seinem Tun enthaltene Risiko einer Tötung falsch einschätzt (vgl. Senat, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 176/13, NStZ-RR 2013, 341 f.). - BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13
Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter auf das Tatopfer mit einer scharfen Schusswaffe schießt (BGH, Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 642/95, StV 1997, 7; Urteil vom 8. Juni 1993 - 5 StR 88/93, NStZ 1993, 488 f.), liegt es zwar nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und dass er, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln beginnt oder fortsetzt, einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13, NStZ 2014, 35). - BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17
Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Erweist sich damit ein Beweisanzeichen - wie hier die alkoholbedingte Enthemmung des Täters (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17, NStZ 2018, 37, 38 f.) - als ambivalent, ist eine rechtlich vertretbare tatrichterliche Entscheidung darüber, in welchem der möglichen, zueinander in einem Gegensatz stehenden Beweiszusammenhänge ein solcher Umstand im konkreten Fall indizielle Bedeutung entfaltet, vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2012 - 3 StR 158/12, NStZ-RR 2013, 89, 90). - BGH, 27.10.2015 - 2 StR 312/15
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil beim …
Auszug aus BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
Dies enthebt den Tatrichter indes nicht von der Verpflichtung, die subjektive Tatseite unter Berücksichtigung aller für und gegen sie sprechenden Umstände sorgfältig zu prüfen (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971 f.). - BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der …
- BGH, 22.09.2020 - 4 StR 147/20
Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: allgemeiner Maßstab, äußerst gefährliche …
Bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen liegt die Annahme von zumindest bedingtem Tötungsvorsatz zwar nahe (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373). - BGH, 18.05.2022 - 6 StR 587/21
Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der …
Bei einer äußerst gefährlichen Gewalthandlung, die insbesondere anzunehmen ist, wenn - wie hier - der Täter aus kurzer Distanz auf das Tatopfer mit einer scharfen Waffe schießt, liegt es wegen der besonders gesteigerten Lebensgefährlichkeit solchen Tuns regelmäßig nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne dabei zu Tode kommen, und er einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, NStZ-RR 2018, 373, 374; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 312/15, NJW 2016, 1970, 1971).Vielmehr steht außer Frage, dass ein Schuss in den Oberschenkel eines Menschen wegen der Gefahr, dort die Oberschenkelschlagader zu treffen, auch für den Laien erkennbar eine (höchst) gefährliche Handlung darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2018 - 2 StR 428/17, aaO).
Rechtsprechung
BGH, 15.08.2018 - 2 StR 428/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 5 StPO
Aufhebung des Straf- und Maßregelausspruchs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsberichts zur Annahme von Schuldunfähigkeit des alkoholgewöhnten Täters i.R.d. gefährlichen Körperverletzung durch Schüsse auf die unteren Gliedmaßen des Opfers
- rewis.io
Inbegriffsrüge bei einer Revision in Strafsachen: Verwertung von Äußerungen in einem ärztlichen Untersuchungsbericht und solchen bei der Anhörung eines Sachverständigen in der Hauptverhandlung zur verminderten Schuldfähigkeit bei einer Straftatbegehung unter ...
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 21
Berücksichtigung des ärztlichen Untersuchungsberichts zur Annahme von Schuldunfähigkeit des alkoholgewöhnten Täters i.R.d. gefährlichen Körperverletzung durch Schüsse auf die unteren Gliedmaßen des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 29.03.2017 - 5 Ss 323/17
- BGH, 25.04.2018 - 2 StR 428/17
- BGH, 15.08.2018 - 2 StR 428/17