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   BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01   

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https://dejure.org/2001,6888
BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01 (https://dejure.org/2001,6888)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - 2 StR 43/01 (https://dejure.org/2001,6888)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - 2 StR 43/01 (https://dejure.org/2001,6888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Räuberische Erpressung - Gesamtfreiheitsstrafe - Beschlußtenor - Bewährung - Gesamtstrafenbildung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 58 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1, § 56 f Abs. 3, § 58 Abs. 2
    Anrechnung bereits erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1992 - 4 StR 207/92

    Anrechnung von Zahlungen eines Angeklagten auf eine als Bewährungsauflage

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01
    Darüber hat die nunmehr berufene Strafkammer zu entscheiden, wobei von ihr allerdings zu berücksichtigen sein wird, daß die Leistungen des Angeklagten bereits rechtsfehlerhaft bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschl, vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01
    Diese waren zudem nicht bei der Bemessung der Gesamtstrafe zu berücksichtigen, sondern sind gegebenenfalls durch eine die Vollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe auszugleichen (vgl. BGHSt 36, 378, 382; Tröndle/Fischer, StGB, 50. Aufl. 2001 , § 58 Rdn. 6).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - 2 StR 43/01
    Die fehlende Anrechnung ist hier auch auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. dazu BGHSt 35, 238, 241), da das Urteil des Landgerichts sowohl Angaben über die Bewährungsauflagen als auch über die Behauptung des Angeklagten enthält, er habe die Auflagen erfüllt.
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf Bewährungsauflagen erbrachter Leistungen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. Senat, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 489/13

    Anrechnung erbrachter Leistungen auf Bewährungsauflagen

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf Bewährungsauflagen erbrachter Leistungen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 106/12

    Erörterungsmangel zur Entscheidung über die Anrechnung von Leistungen des

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf Bewährungsauflagen erbrachter Leistungen gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erbrachten Arbeitsleistungen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2011 - 2 StR 43/01; vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).

  • BGH, 20.08.2019 - 1 StR 306/19

    Anrechnung der auf eine Bewährungsauflage erbrachten Leistungen auf eine

    Angesichts dieser - hinsichtlich der Höhe des insgesamt erbrachten Zahlungsbetrags unzulänglichen und daher insoweit ergänzungsbedürftigen - Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 2 StR 31/15 Rn. 3; vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 3 und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3).

    Die Frage der Anrechnung der vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflagen bedarf einer neuen tatrichterlichen Entscheidung, wobei zu berücksichtigen sein wird, dass die Leistungen des Angeklagten - wenn auch fehlerhaft - über einen Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13 Rn. 4 und vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 15.08.2018 - 4 StR 250/18

    Überprüfung des Schuldspruchs wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Die fehlende Anrechnung ist hier auch auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 4 StR 49/07, StraFo 2007, 249; Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01, Rn. 3; Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 361/87, BGHSt 35, 238, 241), weil das Urteil des Landgerichts Angaben zu "bereits geleisteten Arbeitsstunden und Zahlungen' enthält (UA 29) und diese - rechtsfehlerhaft - bei der Gesamtstrafenbildung zu seinen Gunsten Beachtung gefunden haben (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 4 StR 207/92).
  • BGH, 27.04.2021 - 2 StR 101/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen eines Hangs);

    Die fehlende Anrechnung ist hier auf die Sachrüge hin zu beachten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 4 StR 250/18, aaO), da das angefochtene Urteil ausführt, der Angeklagten sei im Rahmen der durch das einbezogene Urteil gewährten Strafaussetzung aufgegeben worden, 100 Arbeitsstunden abzuleisten (UA S. 17), und die Angeklagte habe in einer Notunterkunft mehr als 350 Sozialstunden im Rahmen mehrerer Bewährungen geleistet (UA S. 12).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Bei dieser Sachlage hätte es einer Verfahrensrüge bedurft (BGHSt 4 35, 238; BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01), wenn nicht der Strafausspruch bereits - wie aufgezeigt - aus anderen Gründen der Aufhebung unterläge.
  • BGH, 07.08.2007 - 4 StR 269/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Darstellungsrüge)

    Sollten die Einzelstrafen aus dem Urteil vom 18. März 2005 im Sinne des § 55 StGB gesamtstrafenfähig sein, wird bei der zu treffenden Entscheidung gemäß §§ 58 Abs. 2 Satz 2, 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB auch über die Anrechnung der in jenem Verfahren als Bewährungsauflage aufgegebenen und vom Angeklagten abgeleisteten Arbeitsstunden zu entscheiden sein (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 31/15

    Bildung einer Gesamtstrafe (Anrechnung von zur Erfüllung von Auflagen erbrachten

    Angesichts dieser Feststellungen hätte sich die Strafkammer gedrängt sehen müssen, die Frage einer Anrechnung der auf die Bewährungsauflage erbrachten Leistung gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB i.V.m. § 56 f. Abs. 3 Satz 2 StGB zu prüfen und in den Urteilsgründen zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2001 - 2 StR 43/01; Beschluss vom 17. September 2013 - 1 StR 489/13, StV 2014, 481).
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