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   BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83   

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https://dejure.org/1983,6023
BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83 (https://dejure.org/1983,6023)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1983 - 2 StR 43/83 (https://dejure.org/1983,6023)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83 (https://dejure.org/1983,6023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Tötung durch Notwehr - Der Rahmen der zur Abwehr erforderlichen Verteidigung - Die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen - Erforderlichkeit der Verteidigung - Die Putativnotwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Grundsätzlich ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er braucht sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zu begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter denen sich Angriff und Abwehr abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH NStZ 1981, 138; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 StR 723/82).
  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Grundsätzlich ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er braucht sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zu begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Zwar wird, wenn nur der Verteidiger, nicht aber der Angreifer über eine Waffe verfügt, häufig die Androhung des Waffengebrauchs genügen, um den Angriff abzuwenden (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGH, Urteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Grundsätzlich ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er braucht sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zu begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter denen sich Angriff und Abwehr abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH NStZ 1981, 138; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 StR 723/82).
  • BGH, 28.11.1978 - 1 StR 553/78

    Pflicht zur Einholung eines psychiatrischen und psychologischen Gutachtens zu den

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Was die Schuldseite anbelangt, so könnte § 33 StGB keine Anwendung finden, weil diese Vorschrift nur für den sogenannten "intensiven Notwehrexzeß" gilt, dagegen nicht Platz greift, wenn der Verteidiger nach Beendigung des Angriffs noch weiter gegen den Angreifer vorgeht (BGH, Urteil vom 28. November 1978 - 1 StR 553/78).
  • BGH, 13.03.1980 - 4 StR 24/80

    Verurteilung wegen Totschlags - Vorlage einer Notwehrlage - Verteidigung mit

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Zwar wird, wenn nur der Verteidiger, nicht aber der Angreifer über eine Waffe verfügt, häufig die Androhung des Waffengebrauchs genügen, um den Angriff abzuwenden (BGHSt 26, 256, 258 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGH, Urteil vom 13. März 1980 - 4 StR 24/80).
  • BGH, 14.12.1982 - 1 StR 723/82

    Überschreitung der Grenzen der Notwehr aus Furcht - Objektives Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Der Rahmen der erforderlichen Verteidigung wird durch die gesamten Umstände bestimmt, unter denen sich Angriff und Abwehr abspielen, insbesondere durch die Stärke und Gefährlichkeit des Angreifers und durch die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen (BGHSt 3, 194, 196; 27, 336, 337; BGH NStZ 1981, 138; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1982 - 1 StR 723/82).
  • BGH, 27.04.1982 - 5 StR 94/82

    Sofortige und entgültige Beseitigung der Gefahr durch Schuss auf den Angreifer

    Auszug aus BGH, 20.07.1983 - 2 StR 43/83
    Grundsätzlich ist der Angegriffene berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er braucht sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zu begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH GA 1956, 49, 50; 1965, 147, 148; 1968, 182, 183; 1969, 23, 24; BGHSt 24, 356, 358; BGH bei Holtz MDR 1977, 281; BGH NStZ 1982, 285).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 563/80

    Schuldhafte Herbeiführung einer Notwehrlage bei erfolgtem Zeitablauf - Bestimmung

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Dieses Verhalten mochte dann zwar in hohem Maße den Geboten der Vorsicht und der Lebensklugheit zuwiderlaufen; es nahm dem Angeklagten jedoch nichts von seinem Recht, sich gegen den Angriff mit den nach Maßgabe der Situation erforderlichen und gebotenen Mitteln zu verteidigen (BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83 - S. 12, aber auch Urteil vom 5. Juli 1978 - 2 StR 201/78 - S. 5 f.).
  • BGH, 21.02.1990 - 2 StR 527/89

    Anforderungen an gerichtliche Begründung der Verneinung der Notwehr -

    Wird jemand rechtswidrig angegriffen, dann ist er grundsätzlich berechtigt, dasjenige Abwehrmittel zu wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr gewährleistet; er muß sich nicht mit der Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel begnügen, wenn deren Abwehrwirkung zweifelhaft ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83; BGH GA 1956, 49 f; 1965, 147 f; 1968, 182 f; 1969, 23 f; BGHSt 24, 356, 358; BGH NStZ 1982, 285; BGH, Urteil vom 18. September 1984 - 4 StR 532/84).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 526/90

    Beachtung des Grundsatzes der umfassenden Beweiswürdigung - Einsatz eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist vielmehr dem bloßen Umstand, daß ein Angriff zu erwarten ist und der Verteidiger sich für diesen Fall mit einer Waffe ausgerüstet hat, keine rechtliche Bedeutung beizumessen; der Angegriffene hat in einem solchen Fall seine volle Notwehrbefugnis (BGH JR 1980, 210; BGH, Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83).
  • BGH, 18.06.1985 - 5 StR 119/85

    Vorliegen einer Notwehrlage - Strafrechtlicher Rechtfertigungsgrund der Notwehr

    Der Umstand, daß sie sich innerlich auf die bevorstehende Notwehrsituation einstellen konnten, schränkte ihre Befugnisse nicht ohne weiteres ein (BGH Urteil vom 20. Juli 1983 - 2 StR 43/83).
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