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BGH, 20.02.1976 - 2 StR 431/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Berufens auf gesetzeswidrig gewonnene Aussagen - Wirkungen der Anwendung verbotener Vernehmungsmittel auf die Verwertung von Aussagen - Strafrechtliche Bedeutung des Mitsichführens gefälschter Kraftfahrzeugpapiere
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.1959 - 2 StR 14/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 20.02.1976 - 2 StR 431/75
Selbst wenn in diesem Verfahren verbotene Vernehmungsmittel angewandt worden wären, könnte sich der Angeklagte hierauf unter dem Gesichtspunkt des § 136 a StPO nicht berufen, weil das Verbot der Verwertung einer nach dieser Vorschrift gesetzwidrig gewonnenen Aussage nur das Verfahren betrifft, in dem sie erstattet worden ist (BGH, Urteil vom 11. März 1959 - 2 StR 14-15/59 -).
- BVerwG, 08.12.1986 - 9 B 144.86
Revision - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussagenverwertung
Es kann dahinstehen, ob bei Verstößen gegen § 136 a StPO im Ermittlungsverfahren - wie sie der Kläger hier behauptet - das in dieser Vorschrift vorgesehene Verwertungsverbot auf das Strafverfahren beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Februar 1976 - 2 StR 431/75 - und Urteil vom 4. Dezember 1985, NJW 1986 S. 1999) oder ob es auch eine urkundenbeweisliche Verwertung der Vernehmungsprotokolle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hindert.