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   BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17   

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https://dejure.org/2017,45870
BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17 (https://dejure.org/2017,45870)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2017 - 2 StR 434/17 (https://dejure.org/2017,45870)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2017 - 2 StR 434/17 (https://dejure.org/2017,45870)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 51 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Bemessung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Bemessung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 51
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Bemessung des Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die Bestimmung des Vorwegvollzugs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.2008 - 1 StR 478/08

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkret

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17
    Es genügt nicht, dass der Tatrichter - wie hier (UA S. 45) - hinsichtlich der voraussichtlich notwendigen Dauer des Maßregelvollzugs nur eine Mindest- und Höchstdauer prognostiziert; vielmehr ist eine präzise Prognose darüber erforderlich, wie lange genau die Unterbringung voraussichtlich sein wird, weil nur auf der Grundlage einer solchen Prognose die Dauer des Vorwegvollzugs bestimmt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - 1 StR 478/08, NStZ 2009, 87, 88).
  • BGH, 12.12.2008 - 2 StR 518/08

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorwegvollzugs (Halbstrafenaussetzung;

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17
    Angesichts der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft lässt sich auch nicht sicher sagen, dass für einen Ausspruch über den Vorwegvollzug kein Raum mehr wäre, weil er sich jedenfalls durch die nach § 51 StGB von Amts wegen vorzunehmende Anrechnung erledigt hätte (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 2 StR 518/08).'.
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 622/10

    Tenorierung bei Qualifikationen

    Auszug aus BGH, 16.11.2017 - 2 StR 434/17
    Damit fehlt die für die Berechnung des Vorwegvollzugs erforderliche Grundlage (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 2 StR 622/10).
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