Rechtsprechung
BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB; RL 2005/29/EG; § 73 StGB; § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB; § 111i Abs. 1 StPO
Betrug (konkludente Täuschung durch wahre Angaben: Darstellung eines Angebots als Kostenforderung; richtlinienkonforme Auslegung; EU-Richtlinie 2005/29/EG); Verfall (Feststellung von Ansprüchen Dritter im Urteil, wenn das Erlangte nicht mehr im Vermögen des Betroffenen ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 Abs 1 StGB, EGRL 29/2005
Betrug: Versendung von so genannten "Angebotsrechnungen" - IWW
- Wolters Kluwer
Wertung der Versendung der Schreiben als Täuschungshandlung durch Erwecken des Eindrucks einer amtlichen Kostenordnung
- rewis.io
Betrug: Versendung von so genannten "Angebotsrechnungen"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wertung der Versendung der Schreiben als Täuschungshandlung durch Erwecken des Eindrucks einer amtlichen Kostenordnung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Betrug: Versendung von so genannten "Angebotsrechnungen"
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Unionsrechtskonforme Auslegung des Betrugstatbestandes?
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.03.2013 - 15 KLs 700 Js 5587/11
- BGH, 28.05.2014 - 2 StR 437/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 309
- NStZ-RR 2014, 309
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 36/15
Betrug (Vermögenschaden; Schädigungsvorsatz: Gefährdungsschaden; Vorliegen eines …
Gegebenenfalls hätte es sodann eine Ermessensentscheidung nach § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB treffen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 StR 312/13; Senat, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 StR 437/13, wistra 2014, 439, 441 f.). - LG Essen, 18.12.2015 - 35 KLs 14/15 Ein solches Verhalten wird dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung einer - inhaltlich richtigen - Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist (BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13; BGH, Urteil vom 19.07.2001, 4 StR 457/00; BGH, Urteil vom 26.04.2001, 4 StR 439/00; zitiert jeweils nach juris).
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die äußere Gestaltung eines Angebotsschreibens gezielt der Eindruck erweckt werden soll, es handele sich um eine amtliche Kostenforderung (BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13; BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 13.03.2003, 1 Ws 126/02, jeweils zitiert nach juris;… Fischer, StGB, 63. Aufl., § 263 Rdnr. 28+28a m.w.N.).
Dies gilt nämlich dann, wenn - wie hier - durch die äußere Gestaltung des Angebotsschreibens gezielt die Irrtumserregung und Schädigung der Adressaten verfolgt wird und die wahren Teile gegenüber den konkludent unwahr erklärten vollständig zurücktreten (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13; BGH, Urteil vom 04.12.2003, 5 StR 308/03, zitiert nach juris;… Fischer, a.a.O., Rdnr. 28a).
Zu berücksichtigen ist insoweit auch, dass die Schreiben bewusst an einen Personenkreis gerichtet waren, für den zeitlich unmittelbar zuvor ein Registereintrag erfolgt war und der deshalb mit einer Kostenforderung rechnen musste (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13, zitiert nach juris).
Dies gilt insbesondere deshalb, da die Bekanntmachungen des Handelsregisters im Internet gerade kostenfrei abrufbar sind und auch die Grundeinträge im Telefonbuch oder in den "Gelben Seiten" keine Kosten verursachen (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13 m.w.N.).
Allerdings war jeweils "nur" eine gesamtschuldnerische Haftung der J UG bzw. der I UG mit den beiden Angeklagten auszusprechen, da eine doppelte Befriedigung der Verletzten dem Regelungszweck der §§ 73ff StGB zuwiderliefe (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2014, 2 StR 437/13, zitiert nach juris;… Fischer, a.a.O., Rdnr. 16).
- BGH, 24.03.2016 - 2 StR 344/14
Betrug (Täuschung: unbeachtliche Erkennbarkeit der Täuschung; Vermögensschaden: …
Dies gilt auch, soweit die Täuschung - wie hier - gegenüber einem Unternehmer erfolgt (Senat, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 StR 437/13, wistra 2014, 439, 441). - LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17
Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die äußere Gestaltung eines Angebotsschreibens gezielt der Eindruck erweckt werden soll, es handele sich um eine amtliche Kostenforderung (vgl. BGH, wistra 2014, S. 439;… NZWiSt 2014, S. 387;… NStZ-RR 2004, S. 110;… NStZ 2001, S. 430;… ebenso O1., NStZ 2011, S. 398).Der Umstand, dass die Täuschung bei hinreichend sorgfältiger Prüfung erkennbar war, lässt weder die Täuschungshandlung noch eine darauf beruhende Fehlvorstellung der Adressaten entfallen, wenn durch die äußere Gestaltung des Angebotsschreibens gezielt die Irrtumserregung und Schädigung des Adressaten verfolgt wird (vgl. BGH, wistra 2014, S. 439;… NZWiSt 2014, S. 387, 390;… NStZ-RR 2004, S. 110, 111;… NStZ 2001, S. 430, 431).
Anders als in den vom BGH entschiedenen Fällen von sog. "Angebotsrechnungen" (BGH, wistra 2014, S. 439; NStZ-RR 2004 S. 110;… NStZ 2001, S. 430) lagen hier den Schreiben keine Überweisungsträger bei.