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   BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60   

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BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60 (https://dejure.org/1960,114)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1960 - 2 StR 44/60 (https://dejure.org/1960,114)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1960 - 2 StR 44/60 (https://dejure.org/1960,114)
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7-jährige Tochter als Belastungszeugin

Grundsätze bei der Vernehmung von Minderjährigen mit Zeugnisverweigerungsrecht (Hinweis: der BGH stellt die Anforderungen auf, die zwischenzeitlich mit § 52 Abs. 2 Satz 1 StPO Eingang in das Gesetz gefunden haben, diese sind nach h.M. auch im Zivilprozeß im Rahmen von § 383 ZPO anwendbar)

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde geistige Reife für das Erfassen der Bedeutung des Zeugnisverweigerungsrechtes - Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für die Vernehmung

  • opinioiuris.de

    Zeugnisverweigerungsrecht geistig unreifer Personen

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 159
  • NJW 1960, 1396
  • MDR 1960, 599
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.1958 - GSSt 3/58

    Geistig unreife Beweispersonen

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Der Große Senat für Strafsachen hat im Beschluß BGHSt 12, 235 [240] ausgesprochen, daß, wenn einer Beweisperson wegen mangelnder Verstandesreife das Verständnis für das ihr nach § 81c Abs. 1 und 2 StPO zustehende Recht, die körperliche Untersuchung zu Beweiszwecken zu verweigern, abgeht, nach allgemeinen Grundsätzen der gesetzliche Vertreter als Vertreter im Willen zu entscheiden hat, ob die Beweisperson die Untersuchung erdulden oder von ihrem Weigerungsrecht Gebrauch machen soll, und daß er hierüber zu belehren ist.

    Soweit der 5. Strafsenat im Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 394/54 - ausgesprochen hat, bei der Vernehmung eines Kindes könne das Zeugnisverweigerungsrecht nicht durch einen, gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, ist diese Entscheidung durch den Beschluß des Großen Senates für Strafsachen BGHSt 12, 235 überholt.

    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Vater, da er Täter ist, von der Entscheidung über die Verweigerung des Zeugnisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 6, 155 für den Strafantrag; ferner BGHSt 12, 235 [241]).

  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits seinen Urteilen vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59 (BGHSt 13, 394) und vom 11. November 1959 - 2 StR 471/59 - (BGHSt 14, 21) zugrunde gelegt.
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 394/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Soweit der 5. Strafsenat im Urteil vom 30. November 1954 - 5 StR 394/54 - ausgesprochen hat, bei der Vernehmung eines Kindes könne das Zeugnisverweigerungsrecht nicht durch einen, gesetzlichen Vertreter ausgeübt werden, ist diese Entscheidung durch den Beschluß des Großen Senates für Strafsachen BGHSt 12, 235 überholt.
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits seinen Urteilen vom 14. Oktober 1959 - 2 StR 249/59 (BGHSt 13, 394) und vom 11. November 1959 - 2 StR 471/59 - (BGHSt 14, 21) zugrunde gelegt.
  • BGH, 03.03.1959 - 5 StR 1/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Das gilt nach den Ausführungen des angeführten Beschlusses entgegen der vom 5. Strafsenat im Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 1/59 - geäußerten Ansicht auch für das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 StPO, um das es in jenem Beschlusse allerdings nicht ging, das aber sowohl nach der Natur der Sache wie nach dem Willen des Gesetzgebers (§ 81 c Abs. 1 Satz 2 StPO: "Die Untersuchung kann aus den gleichen Gründen wie das Zeugnis verweigert werden") den Ausgangspunkt für die Behandlung des Weigerungsrechtes nach § 81 c Abs. 1 und 2 StPO bildet.
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Für die neue Verhandlung wird darauf hingewiesen, daß der Vater, da er Täter ist, von der Entscheidung über die Verweigerung des Zeugnisses ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 6, 155 für den Strafantrag; ferner BGHSt 12, 235 [241]).
  • BGH, 09.12.1958 - 1 StR 551/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.03.1960 - 2 StR 44/60
    Die Nichtbeachtung dieser Grundsätze kann mit der Revision geltend gemacht werden (BGHSt 12, 243).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung bei bestimmten Verfahrensfehlern ein Verwertungsverbot bejaht, beispielsweise bei mangelnder Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO (BGHSt 14, 159, 160; BGH NStZ 1981, 4) oder wenn die Benachrichtigung des Verteidigers von einer bevorstehenden Vernehmung in den Fällen des § 168 c Abs. 5 StPO (BGHSt 26, 232 ; BGH StV 1987, 139; BGH NStZ 1989, 282; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 168 c Rdn. 6 m.w.N.) und des § 224 StPO (BGHSt 9, 24; 25, 357) zu Unrecht unterblieben ist.
  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 445/02

    Zur Verwertbarkeit von richterlichen Zeugenvernehmungen bei bewußt

    Ist eine Belehrung nicht erfolgt (vgl. BGHSt 14, 159, 160; 23, 221, 223; Meyer-Goßner, StPO 46. Aufl. Rdn. 32; Senge in KK 4. Aufl. Rdn. 39 jeweils zu § 52 StPO) oder ist das ein Zeugnisverweigerungsrecht begründende Rechtsverhältnis erst später entstanden (vgl. BGHSt 27, 231 ff.), darf auch die Bekundung vor einem Richter nicht in das Verfahren eingeführt und verwertet werden.
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Der minderjährige Zeuge darf von einem Aussageverweigerungsrecht selbständig Gebrauch machen (vgl. Rn 2); will er trotzdem aussagen, bedarf der Verzicht auf das Weigerungsrecht, sofern nicht eindeutig feststeht, dass der Minderjährige die Tragweite seiner Entscheidung voll erkennt, der Genehmigung des gesetzlichen Vertreters (StJ/Berger Rn 5); ggf. ist hierfür ein Pfleger zu bestellen (BayObLG NJW 1967, 207; Stuttgart MDR 1986, 58; vgl auch BGHSt 12, 235, 240; 14, 159).
  • BGH, 06.12.1966 - 1 StR 561/66

    Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts einer an mittleren Schwachsinn

    Eine Beweisperson, welche die zum Verständnis eines Zeugnisverweigerungsrechts nach § 52 StPO erforderliche geistige Reife nicht besitzt, darf allerdings grundsätzlich nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, der auch an ihrer Stelle entsprechend zu belehren ist, vernommen werden (BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] i. Anschl, an die Leitgedanken der zu § 81 c StPO ergangenen Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 12, 235; vgl. auch BGH GA 1962, 147).

    Der 2. Strafsenat hat daher auch in dem erwähnten Urteil, das sich mit der Zeugenaussage eines im Zeitpunkt der Vernehmung 7 3/4-jährigen, seiner geistigen Entwicklung nach aber einem 5 bis 6-jährigen Kind gleichstehenden Mädchens befaßt, schlüssige Anhaltspunkte für die Vornahme einer solchen Prüfung verlangt und die Ansicht vertreten, das Revisionsgericht müsse, falls es daran fehle, davon ausgehen, daß eine Prüfung nicht stattgefunden habe (BGHSt 14, 161 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] ).

    Dieses Verständnis habe ein noch nicht sieben Jahre altes Kind in der Regel nicht (BGHSt 14, 159, 161, 162) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] .

    Wenn auch die Aussagetüchtigkeit mit der Fähigkeit zur selbstverantwortlichen Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts nicht gleichgesetzt werden kann (BGHSt 14, 159, 161) [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] , so war die Strafkammer doch nicht gehindert, von dem Erfahrungssatz auszugehen, daß ein aussagetüchtiger Zeuge regelmäßig imstande ist, ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu begreifen und deshalb die Entscheidung, ob er aussagen soll, in freier Entschließung zu treffen (BGHSt 12, 235, 240 [BGH 08.12.1958 - GSSt - 3/58] ; vgl. auch BGHSt 14, 21, 24) [BGH 11.11.1959 - 2 StR 471/59] .

    Bei dieser Sachlage bedurfte es anders als im Fall BGHSt 14, 159 [BGH 02.03.1960 - 2 StR 44/60] auch keiner besonderen Ausführungen im Urteil, daß die Frage, ob die Zeugin die Bedeutung der Belehrung erfaßt habe, geprüft und bejaht worden ist.

  • BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des

    Eine entsprechende Entwicklung hat sich im Bereich der prozessualen Weigerungsrechte des Kindes vollzogen (vgl. BGHSt 14, 159, 160; 21, 303, 305 f.).
  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem sieben Jahre alten Kind eine notwendige Verstandesreife i.d.R. nicht besteht (BGHSt 14, 159, 162), bei Jugendlichen ab 14 Jahren diese demgegenüber i.d.R. anzunehmen ist (BGHSt 20, 234).
  • BGH, 09.08.1963 - 4 StR 188/63
    »Hat das Gericht unüberwindbare Zweifel, ob das Kind, das die Aussage verweigern darf (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ), die Belehrung hierüber schon richtig verstehen kann, so muß es die Entschließung des gesetzlichen Vertreters einholen (im Anschluß an BGHSt 14, 159 ).«.

    Der Beschwerdeführer meint unter Hinweis auf die Entscheidung BGHSt 14, 159 , die Strafkammer hätte sich zuerst Gewißheit darüber verschaffen müssen, ob das Kind geistig fähig sei, die Bedeutung seines Zeugnisverweigerungsrechts zu erfassen.

    Dasselbe gilt für das Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 StPO (BGHSt 14, 159, 160).

    Hier kann es dahingestellt bleiben, ob sich die Strafkammer mit der Belehrung der Mutter des erst siebenjährigen Kindes hätte begnügen dürfen (BGHSt 12, 235, 242; 14, 159, 161); denn der Vorsitzende hat zunächst das Kind über sein Aussageverweigerungsrecht belehrt und befragt.

  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Für diese ist anerkannt, dass eine Zeugenaussage bei versehentlich unterbliebener Zeugenbelehrung oder Einholung einer Zustimmung nach § 52 Abs. 2 StPO - im selben Umfang wie bei § 252 StPO - weder verlesen noch verwertet werden darf (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 1960 - 2 StR 44/60, BGHSt 14, 159, 160; vom 10. Februar 2021 - 6 StR 326/20, NStZ-RR 2021, 142, 143).
  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Der BGH hat entschieden, dass bei einem sieben Jahre alten Kind eine notwendige Verstandesreife i.d.R. nicht besteht (BGHSt 14, 159, 162), bei Jugendlichen ab 14 Jahren diese demgegenüber i.d.R. anzunehmen ist (BGHSt 20, 234).
  • OLG Naumburg, 25.08.2005 - 14 UF 64/05

    Aussage eines minderjährigen Kindes als Zeuge gegen seine Mutter: Zustimmung des

    Ist die Mutter Inhaberin der elterlichen Sorge, muss ein Ergänzungspfleger bestimmt werden (so auch BGH NJW 1960, 1396).

    Diesbezüglich ist jedoch anerkannt (vgl. BGH, NJW 1960, 1396, OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154, BayObLG, FamRZ 1998, 257; Diederichsen, in: Palandt, BGB, 64. Aufl., 2005, § 1909 RdNr. 7 mit weiteren Nachweisen), dass die Entscheidung darüber, ob der minderjährige Zeuge bereits die notwendige Verstandesreife besitzt, um die Bedeutung und Tragweite seines Rechtes zu erfassen, vom Ermittlungsrichter oder dem im Ermittlungsverfahren vernehmenden Staatsanwalt getroffen werden muss.

  • BGH, 15.11.1994 - 1 StR 461/94

    Einwilligungsberechtigter Personenkreis beim Untersuchungsverweigerungsrecht

  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines

  • BGH, 27.01.1970 - 1 StR 591/69

    Aussage eines Kindes vor einem Richter ohne die erforderliche Zustimmung seines

  • BGH, 19.09.1967 - 5 StR 456/67

    Belehrung eines Kindes

  • BGH, 19.01.1989 - 4 StR 1/89

    Zeugnisverweigerungsrecht einer Stieftochter

  • OLG Brandenburg, 17.11.2009 - 10 UF 154/09

    Ergänzungspflegschaft: Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Kinder einer

  • BGH, 08.03.1979 - 4 StR 634/78

    Verwertbarkeit der Bekundungen eines Ermittlungsrichters über den Inhalt der

  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

  • BGH, 16.01.1962 - 1 StR 524/61
  • BGH, 06.07.1965 - 5 StR 229/65

    Heilung von Belehrungsmängeln

  • BGH, 13.07.1990 - 3 StR 228/90

    Verwertung der Angaben eines Angehörigen bei unterbliebener Belehrung über das

  • KG, 24.05.2005 - 1 Zs 3215/04

    Klageerzwingungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an den Antrag auf

  • BGH, 12.11.1969 - 4 StR 453/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 563/67

    Gründe für die Gebotenheit eines Gutachtens über die Glaubwürdigkeit einer

  • BGH, 14.01.1966 - 5 StR 15/66

    Unzulässiges Verlesen einer Vernehmungsniederschrift bei Berufung auf ein

  • BGH, 29.01.1980 - 1 StR 773/79

    Verwertung eines Vernehmungsergebnisses des Ermittlungsverfahrens im Urteil -

  • BGH, 04.07.1972 - 5 StR 282/72

    Wiederherstellung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Vernehmung eines die zum

  • BGH, 08.10.1968 - 1 StR 466/68

    Vernehmungsfähigkeit eines Kindes

  • BGH, 01.03.1968 - 4 StR 27/68

    Gewohnheitsverbrecherstatus wegen fortgesetzter Unzucht mit Kindern - Genaue

  • BGH, 12.11.1968 - 5 StR 592/68

    Übereinstimmung der Schilderungen befreundeter jugendlicher Zeugen als Indiz für

  • BGH, 19.05.1965 - 2 StR 170/65

    Einführung polizeilicher Vernehmungen in das Verfahren nach Aussageverweigerung -

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 539/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1961 - 5 StR 23/61

    Rechtsmittel

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