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   BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98   

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BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98 (https://dejure.org/1999,3396)
BGH, Entscheidung vom 07.04.1999 - 2 StR 440/98 (https://dejure.org/1999,3396)
BGH, Entscheidung vom 07. April 1999 - 2 StR 440/98 (https://dejure.org/1999,3396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 66 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB
    Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 261; ; StPO § 244 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; BtMG § 31

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 423
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Damit ist die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeitsprognose regelmäßig bereits erfüllt (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung und die vage Hoffnung auf die positiven Wirkungen des erneuten Strafvollzugs können die festgestellte Gefährlichkeit des Angeklagten nicht ausräumen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4).
  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Damit ist die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeitsprognose regelmäßig bereits erfüllt (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Die wirksam beschränkte (vgl. BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1) Revision der Staatsanwaltschaft führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit das Landgericht die Sicherungsverwahrung des Angeklagten M. abgelehnt hat.
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Die engen Voraussetzungen, unter denen eine solche Alternativ - Rüge ausnahmsweise statthaft sein könnte (vgl. hierzu BGHSt 43, 212, 216), sind ersichtlich nicht gegeben.
  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 305/92

    Verhängung von Sicherungsverwahrung - Verurteilung in Mittäterschaft mit einem

    Auszug aus BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
    Damit ist die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB vorausgesetzte Gefährlichkeitsprognose regelmäßig bereits erfüllt (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3, 5).
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    All dies rechtfertigt bei Betäubungsmittelserienstraftaten trotz der durch den Handel abstrakt geschaffenen Gefahren für das Rechtsgut der Volksgesundheit und der hohen Strafdrohungen eine weniger schematische Sichtweise als etwa bei Gewalttaten (vgl. aber auch für den Fall des unmittelbaren Verkaufs von Heroin an Konsumenten BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; sowie für einen bereits 18 Jahre in Haft befindlichen Händler von Heroin BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07; vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02; vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98).
  • BGH, 24.10.2013 - 4 StR 124/13

    Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Verhängung lebenslanger

    Soweit der Bundesgerichtshof bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung den zu erwartenden Auswirkungen eines langjährigen Strafvollzugs Bedeutung beigemessen hat, geschah dies nur im Zusammenhang mit der nach § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, StV 2012, 196, 198; Beschluss vom 25. Mai 2011 - 4 StR 164/11, Rn. 5; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 f.; Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31; Urteil vom 17. Dezember 1998 - 5 StR 302/98, NStZ-RR 1999, 301) und - unter ganz engen Voraussetzungen - bei der Entwicklung der Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - 5 StR 610/12, NStZ 2013, 522, 523 f.; Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98, Rn. 24, insoweit in NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt).
  • BGH, 19.01.2000 - 3 StR 531/99

    Nichtentbindung des Verteidigers von seiner Schweigepflicht und rechtlicher

    Eine solche "Alternativrüge" ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen beweist (vgl. BGHSt 43, 212, 216; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36).
  • BGH, 27.07.2000 - 1 StR 263/00

    Absehen von einer Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Anordnung der

    An die erforderliche Sicherheit einer Prognose gemäß § 72 Abs. 1 Satz 1 StGB, die ein Absehen von einer an sich gebotenen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Hinblick auf eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt rechtfertigt, können daher keine geringeren Anforderungen gestellt werden als an die Sicherheit einer Prognose, wonach im Hinblick auf künftige Entwicklungen vom Wegfall einer zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung noch bestehenden Gefährlichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgegangen werden kann (vgl. hierzu BGH Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98-, insoweit in BGH NStZ 1999, 423 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1985, 261; w. N. b. Lackner/Kühl aaO § 66 Rdn. 15).
  • BGH, 13.12.2006 - 5 StR 211/06

    Freispruch eines Hamburger Klinikleiters vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    Indes ist die Beanstandung, selbst wenn man sie etwa als alternative Rüge der Verletzung von § 244 Abs. 2 StPO oder von § 261 StPO - eine Rüge, die ohnehin nur in Ausnahmefällen statthaft ist (vgl. BGHSt 43, 212, 215; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36, 37; Schäfer StV 1995, 147, 154 ff.), verstehen würde - zumindest unbegründet.
  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise

    Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2009 - 3 StR 57/09

    Alternative Aufklärungs- und Erörterungsrüge (Zulässigkeit; Sonderfall der

    Es kann dahinstehen, ob eine Verfahrensrüge - jedenfalls in Ausnahmefällen, in denen der Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen beweist (vgl. BGHSt 43, 212, 215 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 36; BGH NJW 2000, 1962, 1963) - alternativ darauf gestützt werden kann, entweder habe das Tatgericht einen Widerspruch zwischen dem Inhalt des Urteils und demjenigen der Akten unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht nicht in die Hauptverhandlung eingeführt, oder es habe unterlassen, ihn in den Urteilsgründen zu erörtern (ablehnend etwa BGH NStZ 2007, 115; 1997, 294); denn einen derartigen Widerspruch zwischen Akteninhalt und Urteilsgründen legt die Revision nicht dar.
  • BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20

    Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt

    Soweit eine alternativer Verstoß entweder gegen § 244 Abs. 2 StPO oder § 261 StPO in der Rechtsprechung bislang - trotz der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Rüge der "Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe" (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.07.2005, Az. 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, Rn. 26 bei juris m.w.N.) - für möglich erachtet wurde, ergaben sich die Aufklärungs- und Erörterungspflicht regelmäßig gemeinsam aus einem Widerspruch zwischen dem Urteilsinhalt und anderen, der Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglichen Umständen, so dass durch den Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen bewiesen wurde (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 03.09.1997, Az. 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, Rn. 17 bei juris; BGH, Urteil vom 07.04.1999, Az. 2 StR 440/98, NStZ 1999, 423, Rn. 8 bei juris; LR/Franke, 26. Aufl. 2012, § 337 StPO Rn. 60, 62; ausschließlich sich "aus den Urteilsgründen selbst ergebende" Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und Akten für relevant erachtet wurden demgegenüber z.B. durch BGH, Urteil vom 02.06.1992, Az. 1 StR 182/92, NJW 1992, 2840, Rn. 10 bei juris; BGH, Urteil vom 12.12.1996, Az. 4 StR 499/96, NStZ 1997, 294, Rn. 9 bei juris).
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