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BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Unbegründete Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge gegen eine Verurteilung wegen zweifachen tateinheitlich begangenen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Verletzung rechtlichen Gehörs und unbegründete Entscheidungen des Revisionsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07
Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463). - BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463). - BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06
Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der …
Auszug aus BGH, 19.12.2007 - 2 StR 446/07
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 27. September 2007 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; BVerfG StraFo 2007, 463).
- BGH, 08.04.2009 - 2 StR 576/08
Unbegründete Anhörungsrüge
Sie folgt auch nicht daraus, dass weder der Senat noch der Generalbundesanwalt Anlass gesehen haben, auf die in den Gegenerklärungen vom 29. Dezember 2008, 5. Februar 2009 und 9. März 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07 2 und vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06; außerdem BGH NStZ 2009, 52; NStZ-RR 2008, 385; BVerfG StraFo 2007, 463). - BGH, 10.02.2010 - 2 StR 423/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Sie folgt weder daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 - m.w.N.) noch daraus, dass weder der Generalbundesanwalt noch der Senat Anlass gesehen haben, auf die in der Gegenerklärung vom 15. Oktober 2009 enthaltenen Argumente ausdrücklich einzugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 und vom 19. Dezember 2007 - 2 StR 446/07; BVerfG StraFo 2007, 463).