Rechtsprechung
BGH, 27.01.1956 - 2 StR 446/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtige Ehe - Schwägerschaft - Geltung der Vorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jwilhelm.de
(Auszüge)
Zeugnisverweigerungsrecht wegen Schwägerschaft auch nach Beendigung der die Schwägerschaft vermittelnden Ehe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 52
Papierfundstellen
- BGHSt 9, 37
- NJW 1956, 679
- MDR 1956, 245
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56
Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne …
Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56). - OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01
Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen …
Zu den Glückspielen bzw. Lotterien dieser Art zählen auch Sportwetten, da bei ihnen die Entscheidung über Gewinn und Verlust nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen der Spieler bestimmt wird, sondern hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluss der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 158;…Tröndle/Fischer, StGB, § 284 Rdn. 3 u.7;… SK-Hoyer, StGB, § 287 Rdn. 11). - LG Bochum, 26.02.2002 - 22 KLs 10 Js 121/01
Oddset-Wetten (§ 284 StGB)
Beim Glücksspiel wird die Entscheidung über Gewinn und Verlust nach den Vertragsbedingungen nicht wesentlich von den Fähigkeiten und Kenntnissen und vom Grade der Aufmerksamkeit der Spieler bestimmt, sondern allein oder hauptsächlich vom Zufall, nämlich vom Wirken unberechenbarer, dem Einfluß der Beteiligten in ihrem Durchschnitt entzogener Ursachen (BGHSt 9, 37, Tröndle/Fischer, § 234 Randnr. 3).
- BGH, 10.06.1969 - 1 StR 85/69
Zeugnisverweigerungsrecht von frühren Adoptiveltern - Aufhebung oder Nichtigkeit …
Die früheren Adoptiveltern gehören somit nach Aufhebung oder nach Feststellung der Nichtigkeit (vgl. auch BGHSt 9, 37) des Annahmevertrages nicht zu den zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen des Angeklagten. - BGH, 19.06.1962 - 1 StR 147/62
Rechtsmittel
Ob einer Person das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO zusteht, ist allein danach zu beurteilen, ob die Ehe nach deutschem Recht im Inland formell gültig ist (vgl. RGSt 41, 113, 114; 47, 286, 287; BGHSt 9, 37, 38) [BGH 27.01.1956 - 2 StR 446/55]. - BGH, 27.03.1957 - 2 StR 69/57
Rechtsmittel
Das Landgericht war deshalb nicht genötigt, ihn außerdem als Zeugen zu behandeln und zu vereidigen (s. Urt. des erkennenden Senats vom 27.1.1956 - 2 StR 446/55 - und die dort angeführten Entscheidungen).