Rechtsprechung
BGH, 21.11.2007 - 2 StR 449/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 21 StGB; § 23 StGB; § 49 StGB; § 46 StGB
Totschlag (minder schwerer Fall); Strafzumessung (vertypte Milderungsgründe; geringe Lebenserwartung des Angeklagten; besondere Haftempfindlichkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der aufgrund einer schweren Erkrankung verkürzten Lebenserwartung des Angeklagten bei der Strafzumessung u.a. wegen versuchten Totschlags; Kriterien für die Annahme eines minder schweren Falls des (versuchten) Totschlags i.S.d. § 213 Alt. 2 Strafgesetzbuch ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 212; ; StGB § 213; ; StGB § 213 Alt. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
Minder schwerer Fall und schwere Erkrankung des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 105
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 17.03.2011 - 1 StR 407/10
Urkundenfälschung auf der Wahlbenachrichtigungskarte (Tatmehrheit zur …
Mit diesem Vorbringen ist die Möglichkeit eines Rechtsfehlers nicht verdeutlicht, die Berücksichtigung schwerer Erkrankung bei der Strafzumessung und ebenso bei der Entscheidung über eine Strafaussetzung zur Bewährung ist unter dem Blickwinkel der Auswirkung der Strafe auf den Täter sachgerecht (BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 mwN). - BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11
Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)
Das Landgericht hat damit nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minderschweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minderschwerer Fall vorliegt (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minderschwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336;… Fischer, StGB 58. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN). - BGH, 26.02.2019 - 1 StR 14/19
Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertyptem …
Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105 …und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, Rn. 2).
- BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12
Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte …
Erst wenn sie danach weiterhin keinen minderschweren Fall für gerechtfertigt gehalten hätte, hätte sie - wie geschehen (UA S. 15) - den wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen der Strafzumessung zu Grunde legen dürfen (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271; BGH, Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105;… Fischer, StGB, 59. Auflage 2012, § 50 Rn. 4 m.w.N.). - BGH, 14.12.2016 - 2 StR 338/16
Strafzumessung (Strafzumessung bei Mittätern: gerechtes Verhältnis der Strafen …
In den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 StGB gegeben ist, ist bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (vgl. Senat…, Beschluss vom 14. März 1990 - 2 StR 457/89, BGHR StGB vor § 1 minder schwerer Fall Strafrahmenwahl 7; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86, NStZ 1987, 72; Beschluss vom 27. April 2010 - 3 StR 106/10, NStZ-RR 2010, 336;… Fischer, StGB 63. Aufl., § 50 Rn. 3 f. mwN). - BGH, 28.02.2013 - 4 StR 430/12
Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung); Strafzumessung …
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 218/11, NStZ 2012, 271, 272; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105; Urteil vom 8. September 1999 - 3 StR 327/99, NStZ 1999, 610). - BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18
Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die …
Bei Vorliegen eines zweiten gesetzlich vertypten Milderungsgrundes ist entsprechend zu verfahren und, soweit das Vorliegen eines minder schweren Falls bei Annahme nur eines gesetzlich vertypten Milderungsgrundes abzulehnen ist, der zweite vertypte Strafmilderungsgrund zusammen mit dem ersten in die Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 Rn. 6 …und vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 Rn. 2). - BGH, 06.05.2014 - 5 StR 168/14
Unzureichend begründete Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Bei der Strafrahmenwahl wird die gebotene Prüfungsreihenfolge (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 430/12, NStZ-RR 2013, 168; Beschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07, NStZ-RR 2008, 105) einzuhalten sein. - BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19
Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der …
Nur dann, wenn die tatrichterliche Beurteilung zu dem Ergebnis geführt hätte, dass beide vertypten Strafmilderungsgründe zur Begründung eines sonstigen minder schweren Falls im Sinne von § 213 StGB erforderlich sind, wäre der vom Landgericht zugrunde gelegte doppelt gemilderte Strafrahmen des § 212 Abs. 1 StGB für den Angeklagten günstiger (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2007 - 2 StR 449/07 - Rn. 6, NStZ-RR 2008, 105). - BGH, 01.10.2008 - 2 StR 344/08
Totschlag (minder schwerer Fall); verminderte Schuldfähigkeit; Strafmilderung; …
Dies ist nicht bedenkenfrei, da sich durch die mögliche Strafmilderung mittels des weiteren vertypten Milderungsgrundes ein günstigerer Strafrahmen - drei Monate bis sieben Jahre sechs Monate - hätte ergeben können (vgl. Senat BGH NStZ-RR 2008, 105 sowie BGH StraFo 2008, 173 f.). - BGH, 08.08.2012 - 2 StR 290/12
Erörterungsmangel zum minder schweren Fall des Totschlages (Prüfung des minder …
- BGH, 04.10.2017 - 4 StR 289/17
Aufhebung des Urteils und der Feststellungen